Wenn Neoliberale den Begriff "Generationengerechtigkeit" kapern
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz melden sich Akteure zu Wort, die auch rein systembedingte Sachzwänge zum Naturgesetz erklären wollen. Ihr Angriffsziel sind die Renten
Ob in der Rentenpolitik, im Klimaschutz oder bei den Staatsschulden - "Generationengerechtigkeit" ist ein viel diskutierter Begriff. Nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum deutschen Klimaschutzgesetz wurde er auf die politische Tagesordnung gesetzt. Das Gericht verpflichtete den Gesetzgeber, Ziele für die Verringerung des Ausstoßes von Kohlendioxid auch für die Zeit nach 2030 genauer zu definieren. Nach Ansicht der Richter wären nach 2030 immer dringendere und kurzfristigere Maßnahmen nötig, um das Klimaziel zu erreichen. Praktisch jegliche Freiheit wäre potenziell betroffen, weil noch fast alle Lebensbereiche der Menschen mit der Emission von Treibhausgasen verbunden sei. Nach 2030 drohten deshalb drastische Einschränkungen.
Die Richter waren der Auffassung, dass nicht einer Generation zugestanden werden dürfe, große Teile des verbliebenen CO2-Budgets zu verbrauchen und nachfolgenden Generationen aufzubürden, den Ausstoß radikal zu verringern. Denn in dieser Generation könnten dann selbst gravierende Freiheitseinbußen zum Schutz des Klimas verhältnismäßig und verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein. Das Urteil wurde von fast allen Seiten weitgehend positiv aufgenommen, der Ansatz wurde als innovativ gepriesen.
"Die Entscheidung hat aber auch über das Umweltrecht hinaus Bedeutung, etwa für den Rechtsschutz der jungen Generation in den Bereichen der sozialen Sicherungssysteme oder der Staatsverschuldung", meinen Katja Rath und Martin Benner. Beide, als Juristen an der Universität Halle-Wittenberg tätig, sehen in dem Urteil Anlass, "sämtliche Säulen des gesellschaftlichen Lebens, bei denen Entscheidungen der Gegenwart zu Lasten für künftige Generationen führen, auf mögliche Beschränkungen intertemporaler Freiheiten abzuklopfen".
"Notwendige Strukturreformen" bei gleichbleibender Profitlogik
Unter anderem bei der Rentenversicherung sehen sie Bedarf dafür. Der demografische Wandel könnte die Gesamtbeiträge bis zum Jahr 2060 auf über 50 Prozent steigen lassen. Aktuell liegt er bei etwa 25 Prozent. Gleichzeitig dürfte bis dahin, schreiben die beiden Juristen, das Rentenniveau auf 40 Prozent sinken. Werden "notwendige Strukturreformen weiterhin von Legislaturperiode zu Legislaturperiode verschoben", drohe das Risiko gravierender Beschränkungen künftiger Generationen.
Diese Argumentation deckt sich mit der von Hubertus Pellengahr, Geschäftsführer der neoliberalen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM). Dieser sagte gegenüber dem Handelsblatt: "Die Rentenpolitik der vergangenen Jahre ging zu Kosten künftiger Generationen". Rente mit 63, Mütterrente und "die doppelte Haltelinie bei Rentenniveau und Beitragssatz" sorgten dafür, dass die Beiträge und Steuerzuschüsse in die Rentenkassen ab 2025 "in atemberaubende Höhen" stiegen und Belastungen einseitig auf künftige Generationen abgewälzt würden, so Pellengahr.
Dass es hier auch um Verteilungsfragen innerhalb einer Generation geht und nicht um Naturgesetze, spielt in der Sachzwanglogik der Neoliberalen keine Rolle - das von ihnen bevorzugte Wirtschaftssystem ist demnach immer alternativlos.
Was das Prinzip "Generationengerechtigkeit" bei der Rente für die Christdemokraten bedeutet, wurde im Dezember von ihren Fachpolitikern diskutiert: Die Menschen leben länger, deshalb sollen sie auch länger arbeiten. "Gewonnene Lebenszeit muss aber zur Erhaltung der Generationengerechtigkeit auch zum Teil in Erwerbstätigkeit verbracht werden", heißt es in einem Papier, aus dem die Deutsche Presseagentur zitiert hatte. Daher sei zu prüfen, in welchem Umfang die gewonnene Lebenszeit ausgewogen zwischen Arbeit und Rente verteilt werden könne. Der Sozialverband VdK hatte diese Pläne kritisiert. "Bereits heute schaffen es viele Menschen nicht, bis 67 im Beruf zu bleiben, weil sie sich vorher kaputt gearbeitet haben", sagte VdK-Präsidentin Bentele im Dezember. Was die CDU vorschlage sei nichts anderes als eine Rentenkürzung.
Für viele bedeutet die Ausdehnung der Lebensarbeitszeit: Sie haben de facto nichts von der Rente, denn sie sterben frühzeitig. Das Bundesinnenministerium hatte auf eine Frage der Linken geantwortet, dass 17 Prozent aller Verstorbenen nicht das 67. Lebensjahr erreicht hätten. 14,4 Prozent wurden noch nicht einmal 65 Jahre alt. Würde das Rentenalter auf 69 Jahre angehoben, dann erreichte es fast jeder Fünfte nicht mehr.
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