Wie der Haftbefehl gegen Putin dem Völkerstrafrecht schaden könnte

UN-Sicherheitsrat. Bild: UN Photo/Eskinder Debebe, CC BY-NC-ND 2.0

Themen des Tages: 20 Jahre der US-Invasion in Irak. Die Nato und der Ukraine-Krieg. Und das Dilemma hinter der Putin-Entscheidung gegen Russlands Präsidenten.

Liebe Leserinnen und Leser,

1. Wie sich westliche Militärexperten und die Nato auf das zweite Kriegsjahr in der Ukraine einstellen.

2. Eine Bilanz, zwei Jahrzehnte nach dem Angriff der USA auf den Irak.

3. Und auf Seite 2 lesen Sie: Was an der Debatte über den Putin Haftbefehl falsch läuft – und wie Telepolis mit dem Thema umgeht.

Doch der Reihe nach.

20 Jahre Angriff auf Irak: Einmarsch oder Angriffskrieg?

Inmitten einer sehr aufgeheizten Debatte um den Ukraine-Krieg, die immer auch auf die moralische Frage hinausläuft, ob der Blutzoll Russlands oder des Westens größer ist, jährt sich der Angriff der USA auf Irak vor zwanzig Jahren. Telepolis-Autor Joachim Guilliard hat dazu eine ausführliche Bilanz geschrieben. Sein Fazit:

Mit den Bomben auf Bagdad am 20. März 2003 leiteten die USA offensichtlich das bisher schwerste und folgenreichste Verbrechen dieses Jahrhunderts ein. Ein Menschheitsverbrechen, für das noch niemand zur Rechenschaft gezogen wurde und das man im Westen zu verschleiern, zu vergessen und zu begraben sucht.

Joachim Guilliard

Zum Jahrestag des Angriffskriegs der USA gegen Irak, der bei Tagesschau auch nach 20 Jahren noch "US-Einmarsch" genannt wird, dokumentiert Telepolis heute zudem die Rücktrittsrede des damaligen britischen Außenministers Robin Cook mit einer einordnenden Einleitung von Telepolis-Redakteur David Goeßmann.

Militärexperte: Hohe Opferzahlen in der Ukraine

Telepolis-Redakteur Thomas Pany zitiert den französischen Militärexperten Michel Goya mit der Einschätzung, dass der Krieg in der Ukraine Russland wie der Ukraine stark an die Substanz geht. In den letzten Monaten häuften sich die Berichte über große Opferzahlen unter den eingesetzten Soldaten, auch wenn die realen Zahlen aus offensichtlichen Gründen der Kriegsmoral und der Propaganda Geheimsache sind.

In einem vergangene Woche erschienenen Bericht der US-Zeitung Washington Post heißes es dazu:

Nach Schätzungen US-amerikanischer und europäischer Vertreter sind seit Beginn der russischen Invasion Anfang letzten Jahres bis zu 120.000 ukrainische Soldaten getötet oder verwundet worden, verglichen mit etwa 200.000 auf russischer Seite, wo man über ein viel größeres Militär und etwa die dreifache Bevölkerungszahl verfügt, aus der Wehrpflichtige rekrutiert werden können. Die Ukraine hält ihre laufenden Opferzahlen geheim, selbst vor ihren treuesten westlichen Unterstützern.

Washington Post

Verbrenner verbrennen deutschen Industrievorlauf

Während sich die Bundesregierung in der EU gegen ein definiertes Ende der Neuzulassung von Diesel- und Benzin-Pkw sperrt, ist die Lawine längst am Rollen. 2022 hatte weltweit jeder siebente vom Band rollende Pkw einen Elektroantrieb, schreibt Telepolis-Autor Wolfgang Pomrehn. Pomrehn weiter:

"Parallel dazu geht der Absatz konventioneller Fahrzeuge zurück, und zwar binnen der letzten fünf Jahre um immerhin 25 Prozent. Insgesamt war der Pkw-Absatz im vergangenen Jahr eher verhalten (-0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr), doch der Verkauf von E-Autos nahm weltweit noch einmal um 60 Prozent zu und überstieg erstmals zehn Millionen. Im Vorjahr waren es 6,6 und davor, 2020, 3,3 Millionen gewesen, heißt es in einem Bericht der Internationalen Energieagentur IEA."

IStGH gegen Putin: Wegen Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie einen Völkerrechtler

Unmittelbar nach der Ankündigung des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin ist im Netz ein Kampf der Haltungen ausgebrochen. Keine Debatte, sondern ein wütendes Aneinanderabarbeiten. Dabei stehen sich nicht einmal Putin-Fans und Putin-Gegner gegenüber, das wäre einfach. Die Frontlinie verläuft diffuser, der Umgang ist komplizierter.

Im Zentrum der Kontroverse steht eine offensichtliche Beobachtung: Der IStGH, der nun mit Putin einen der Hauptwidersacher des Westens in Visier genommen hat, ist in seiner jüngsten Geschichte damit gescheitert, mutmaßliche Kriegsverbrechen im Verantwortungsbereich der aktuellen Ankläger zu ahnden. Wer das Völkerstrafrecht aber durchsetzen will, muss es unteilbar anwenden.

Wie schnell solche Argumente in einem kruden Meinungskampf untergehen, der schon nicht mehr als Diskussion bezeichnet werden kann, zeigt sich seit Ende vergangener Woche in sozialen Medien. "Whatsaboutism", schallt es zurück, wenn User auf den Widerspruch der IStGH-Bilanz hinwiesen. Da hilft es auch nicht, wenn man, wie der Volkswirt und ehemalige Bundestagsabgeordnete Fabio De Masi, die Anklage gegen Putin begrüßt.

Dabei muss gerade diese Debatte gegen alle Attacken jener geführt werden, die den Hinweis auf Missbrauch des Völkerstrafrechts als "russisches Narrativ" oder "Kreml-Propaganda" niederzubrüllen versuchen, weil ihnen am Ende alles recht und lieb sein wird, was dem vermeintlichen Kampf gegen die Moskau als "Macht des Bösen" (Dmytro Kuleba) dienlich ist.

Denn das Vorgehen des IStGH wirft viele Fragen auf. Und was den Kritikern Putins heute ein Gefühl der Genugtuung verschafft, könnte sich morgen schon rächen, weil es das Völkerstrafrecht und Weltrechtsprinzip einen nachhaltigen Schaden zufügt.

Dem IStGH-Chefankläger Karim Khan ist das offenbar klar. Als er im April und September vergangenen Jahres zu den Ermittlungen in der Ukraine sprach, bestand er beide Male fast wortgleich darauf, dass seine Arbeit und die des Gerichtes nicht politisch motiviert sei und keiner politischen Agenda folge. Eben das aber wurde von einigen Rednern, wenn auch in diplomatischer Höflichkeit, in Abrede gestellt.

Die inzwischen 43 Staaten, die Ermittlungen des IStGH in der Ukraine gefordert haben, gehören mehrheitlich der Nato an und sind an der Seite von Kiew mehr oder weniger am Krieg gegen die russischen Truppen im Land beteiligt. Von den 30 Nato-Staaten sind nur die Türkei und die USA außen vor; mit dabei dafür: Allianzanwärter Finnland und Schweden.

Es bedarf schon eines ausgeprägten ideologischen Tunnelblicks, um das Problem nicht zu sehen: Sollte auch nur der Eindruck entstehen, dass der IStGH hier – und das ist völlig unabhängig von der Berechtigung des Putin-Haftbefehls – zum Spielball globalpolitischer Machtverhältnisse geworden ist, dann wird der Schaden nachhaltig sein.

Selbst das Fachportal LTO, jedweder Putin-Propaganda unverdächtig, weist in einer ersten Einschätzung vorsichtig auf den großen Druck hin, unter dem IStGH-Chefankläger Khan vor einem Treffen mit den EU-Justizministern am heutigen Montag zu stehen schien. Die Haftbefehle gegen Putin und eine hohe Beamtin seines Apparats schließlich fast einen Monat alt. Die LTO mutmaßt:

Auf der Konferenz in London will Khan wohl um frisches Geld und Unterstützung für die Ermittlungen werben. Eine Ladung ausgefertigter Haftbefehle gegen prominente Personen der russischen Führung in der Tasche sind dann möglicherweise als Arbeitsnachweis ein Argument.

Vieles wird angesichts der polit-medialen Frontstellung im Westen derzeit ausgeblendet. Dazu gehört der wachsende Unmut in Ländern des Globalen Südens, also derjenigen Staaten, die sich wirtschaftlichen Sanktionen gegen das kriegsführende Russland und politischen Verurteilungen der Putin-Führung bislang verweigert haben und die – unabhängig von Abstimmungsergebnissen bei der UNO – die Mehrheit der Weltbevölkerung repräsentieren.

Bei der letzten Sitzung des UN-Sicherheitsrates, zu der IStGH-Chefankläger Khan eingeladen war, wurde das deutlich – und es ist bezeichnend für den hiesigen Diskurs, dass die dort und in vergleichbaren Foren geäußerten Vorbehalte kaum wahrgenommen werden. Daher hier einige Beispiele von dieser UN-Sicherheitsratssitzung am 22. September 2022:

Positionen des Globalen Südens

Brasilien

"Wir stehen vor der dringenden Aufgabe, die Parteien in einen Dialog einzubinden, um einen sofortigen Waffenstillstand und die Aufnahme von Verhandlungen über ein Friedensabkommen zu erreichen. Die anhaltenden Feindseligkeiten gefährden das Leben unschuldiger Zivilisten und gefährden die Nahrungsmittel- und Energiesicherheit von Millionen von Familien in anderen Regionen, insbesondere in Entwicklungsländern. Die Risiken einer Eskalation, die sich aus der derzeitigen Dynamik des Konflikts ergeben, sind einfach zu groß, und die Folgen für die Weltordnung sind unvorhersehbar. Nur die Diplomatie bietet die Aussicht auf tragfähige Lösungen für Konflikte zwischen Staaten. Es ist nicht an der Zeit, die Spaltung zu verschärfen oder die Parteien zu isolieren. Die Priorität des Rates muss darin bestehen, Bedingungen zu schaffen, die es den Parteien ermöglichen, in Verhandlungen über eine friedliche Lösung des Konflikts einzutreten."

China

"Als Kernstück unseres kollektiven Sicherheitsmechanismus sollte der Sicherheitsrat die Grundprinzipien der Objektivität und Unparteilichkeit in der Ukraine-Frage aufrechterhalten, die richtige Richtung, nämlich Waffenstillstand und Friedensgespräche, beibehalten und Vermittlungsinstrumenten bei der Suche nach einer Lösung den Vorrang geben. Wir müssen unsere Anstrengungen bündeln, um positive Energie für Frieden und Versöhnung aufzubringen und konstruktive und verantwortungsvolle Maßnahmen zu ergreifen, um eine politische Lösung zu erreichen."

Indien

"Der Kampf gegen die Straflosigkeit ist von entscheidender Bedeutung für die Sicherung von Frieden und Gerechtigkeit im Allgemeinen. Der Sicherheitsrat muss in dieser Hinsicht eine unmissverständliche und unmissverständliche Botschaft aussenden. Die Politik sollte niemals als Vorwand dienen, um sich der Rechenschaftspflicht zu entziehen oder Straflosigkeit zu erleichtern. Bedauerlicherweise haben wir das in letzter Zeit gerade in diesem Hohen Haus erlebt, wenn es um die Bestrafung einiger der gefürchtetsten Terroristen der Welt geht. Wenn ungeheuerliche Anschläge, die am helllichten Tag begangen werden, ungestraft bleiben, muss der Rat über die Signale nachdenken, die wir in Bezug auf die Straffreiheit aussenden. Wir müssen konsequent sein, wenn wir glaubwürdig sein wollen."

Mexiko

"Seit Beginn der Feindseligkeiten hat Mexiko betont, wie wichtig es ist, eine diplomatische Lösung zu finden und die humanitären Aspekte des Konflikts unter strikter Einhaltung des humanitären Völkerrechts zu behandeln, ohne ihn politischen Erwägungen zu unterwerfen. (...) In dieser Hinsicht ist die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs bei der Untersuchung der Vorwürfe von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit von wesentlicher Bedeutung. Wir werden den Fortgang der Ermittlungen mit großer Aufmerksamkeit verfolgen."

Diese Haltungen basieren auf der Erkenntnis, dass nach den Kriegen der führenden Nato-Mitgliedsstaaten USA und Großbritannien in Irak und Afghanistan keine der dort begangenen Verbrechen vom IStGH zu Ende untersucht oder gar geahndet worden sind.

Wo und wie der IStGH gedscheitert ist

Khan selbst entschied nach Übernahme des Amtes in Den Haag, die laufende Afghanistan-Voruntersuchung wegen Personalmangels auf die Verbrechen der Taliban und des "Islamischen Staat – Provinz Khorasan" (IS-K) zu konzentrieren.

Strafrechtliche Schritte gegen US-Streitkräfte, denen Folterung und Misshandlung von mindestens 61 Gefangenen, vorgeworfen wurde, waren damit aus dem Schneider. Ebenso wie CIA-Agenten, die seit 2014 mindestens 27 Gefangene in Afghanistan und in Geheimgefängnissen in Polen, Rumänien und Litauen gefoltert haben sollen. Und das nur die nachweisbaren Fälle einer geheimen Verschleppungs- und Folterstruktur.

Khans Vorgängerin Fatou Bensouda hatte Anfang März 2020 bereits die vorläufige Untersuchung wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen durch britische Soldaten im Irak eingestellt. Dabei ging es um Vorwürfe zu Folter, Mord und Misshandlung vor allem in dem Gefängnis von Abu Ghraib.

Sie gehe davon aus, dass die britische Justiz selbst willens und fähig sei, die Vergehen zu ahnden. In diesem Fall kann der IStGH Verfahren an die nationalen Rechtsbehörden abgeben. Menschenrechtsorganisationen liefen Sturm gegen die Entscheidung – und sollten recht behalten: Keiner der Vorwürfe ist bis heute aufgeklärt worden; die Täter straffrei, die Opfer vergessen.

Der ehemalige Professor für öffentliches Recht an der Hochschule für Wirtschaft und Politik und der Universität Hamburg, Norman Paech, schildert diese und weitere Fälle in einem Beitrag für den Verfassungsblog, um auf die Bilanz der ehemaligen Chefanklägerin Carla del Ponte zu verweisen:

Über den Umgang der großen Mächte mit der internationalen Justiz sollte man sich keine Illusionen machen. Die ehemalige Chefanklägerin in den beiden Sondertribunalen zu Ex-Jugoslawien und Ruanda, Carla del Ponte, hat sich in ihrem jüngsten Buch "Ich bin keine Heldin – Mein langer Kampf für Gerechtigkeit" (Frankfurt a.M. 2021) dazu deutlich geäußert. Als Chefanklägerin im Jugoslawien-Tribunal musste del Ponte sehr schnell die Grenzen ihrer Befugnisse erkennen.

Unter der Überschrift "In der Sackgasse: Ermittlungen gegen die Nato nicht möglich" (S. 65) schildert sie, dass sie eindeutigen Nachweisen von mehreren Kriegsverbrechen nicht nachgehen konnte: "Natürlich leitete ich Untersuchungen ein. Oder besser gesagt: Ich hatte es vor, denn ich wurde an den Ermittlungen gehindert. Als ich in Brüssel die Unterlagen anforderte, kooperierte die Nato nicht (…) Dann hieß es plötzlich, die Dokumente seien leider vernichtet worden. Eine offensichtliche Lüge: Die Nato archiviert alles, und für die Unterlagen gibt es auch bestimmte Aufbewahrungsfristen. Damit waren mir die Ermittlungen unmöglich gemacht." (S. 66, 67)

Desgleichen waren ihr im Ruanda-Tribunal die Hände gebunden, bei 13 Massakern der Tutsi, für die es starke Beweise gab, weiter zu ermitteln. In 93 Verfahren war es zuvor gelungen, 62 Hutu für ihre Verbrechen zu verurteilen. Als del Ponte nun auch die Verbrechen der Tutsi untersuchen wollte, standen dem höhere politische Interessen entgegen.

"Um es ganz deutlich auszudrücken: Wir konnten nicht gegen die Tutsi ermitteln, weil uns die von Tutsi dominierte Regierung mit ihrem Präsidenten Kagame, einem General der FPR zu ihren schlimmsten Zeiten, systematisch daran hinderte – aber vor allem, weil die USA und Großbritannien die Ruander in ihrer Verweigerung unterstützten" (S. 84, 85).

Wie muss also eine erste, ehrliche Zwischenbilanz ausfallen? Nach dem Haftbefehl gegen Putin herrscht Genugtuung unter seinen meist westlichen Kritikern. Im Globalen Süden sieht man die Sache kritischer; der Fall könnte geeignet sein, die Akzeptanz des IStGH auf Dauer zu beschädigen.

Dem Weltstrafgerichtshof bliebe dann nur die Möglichkeit, seine Arbeit einzustellen, oder seine Beschlüsse kraft der wirtschaftlichen und militärischen Macht einzelner Mitglieder selektiv umzusetzen.

Dass die an sich richtige Anklage gegen Putin aber Auftakt eines allgemeingültigen Völkerstrafrechts sein könne, wie einige Beobachter jetzt glauben, scheint eher einer verzweifelten Hoffnung geschuldet sein. Und Putin hinter Gittern oder auf der Anklagebank – dieses Szenario beschränkt sich auf Fotomontagen, die seit Ende vergangener Woche das Netz fluten, Symbolpolitik allerorts.

Ein Dilemma findet also in der polarisierten Debatte zu wenig Beachtung. Dieses Dilemma besteht darin, dass die Ermittlungen gegen Putin an sich richtig sind, weil sie zur Klärung möglicher Kriegsverbrechen beitragen könnten. Und es besteht darin, dass IStGH-Chefankläger Khan trotz allen Pathos und Beteuerungen, er handele nicht politisch, von Regional- und Weltmächten fernab der US-geführten Phalanx kaum Unterstützung erfährt.

Darauf hinzuweisen, ohne die Anklage gegen Putin abzutun, ist eine der vordringlichen Aufgaben eines unabhängigen Journalismus, der sich aus seinem Selbstverständnis heraus dem Lagerdenken verweigert.

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