Wie lange hält ein Castor?
Reststoffe aus der atomaren Wirtschaft werden in Castoren verpackt, auf die Seite gestellt und zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung schnell vergessen, was sich bald ändern kann
CASTOR ist ein Akronym für cask for storage and transport of radioactive material, eine Produktgruppe und eine eingetragene Marke (RN 2006577) der GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH, einer Beteiligungsgesellschaft (https://www.gns.de/language=de/15743/gesellschafter-und-beteiligung) der Unternehmen PreussenElektra, ehemals E.ON Kernkraft GmbH, der RWE-Tochter RWE Nuclear, der EnBW-Tochter Südwestdeutsche Nuklear-Entsorgungs-Gesellschaft und der Vattenfall Europe.
Da man offensichtlich mit dem Namen Castor an die griechischen Dioskuren erinnern wollte, hat die GNS auch die Marke POLLUX (RN 2006576) als Markenzeichen für "Lagerbehälter und Abschirmtransportbehälter aus Metall für radioaktive Stoffe und Gegenstände; Transport von radioaktiven Stoffen und Gegenständen aus Kernkraftanlagen mit Kraftfahrzeugen, Schienenbahnen und Schiffen" eintragen lassen. Das Schutzendedatum für beide Marken ist der 31.08.2021.
Die Castor-Familie umfasst derzeit sieben unterschiedliche Produkte, die zu unterschiedlichen Zeiten auf den Markt kamen und ursprünglich von der Gesellschaft für Nuklear-Behälter mbH (GNB) produziert wurden, welche am am 30.9. 2004 auf die GNS verschmolzen wurde. Im Zusammenhang mit der Änderung der Verantwortung für die Entsorgung der deutschen Kernkraftwerke hat die GNS im Jahre 2017 ihre Töchter, welche in Gorleben, bzw. Ahaus entsprechende Lager betreiben, an die Bundesrepublik Deutschland abgegeben.
Sicherheitsprobleme der Castoren
Während sich die GNS, die ihr Kürzel als "gewissenhaft, nachhaltig, sicher" interpretiert, als weltweit einer der erfahrensten Entwickler und Hersteller von Nuklear-Behältern versteht, sehen Kritiker die Castoren in einem weniger sonnigen Licht. Selbst das
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in Salzgitter stellte im Jahre 2000 fest: "So haben mit den nach 1982 entwickelten und in Deutschland verwendeten CASTOR-Typen keine praktischen Versuche zum direkten Nachweis der Einhaltung der Belastungsanforderungen stattgefunden."
Der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), die ein Monopol für die Zulassung der Castoren Behälter hat, wurde in der Vergangenheit immer wieder vorgeworfen dass sie ihre "Sicherheitsnachweise" aus Kostengründen lieber anhand von Modellrechnungen am Computer durchführt. Im Jahre 2014 hat dann die BAM doch mal wegen einer nicht ordnungsgemäßen Prüfung die Nutzung von 44 Castor-Behältern untersagt.
Illegale Lagerung von Castoren
Seit mehreren Jahren lagern auf dem Gelände der ehemaligen Kernforschungsanlage (KFA) Jülich Atommüll, ohne dass dafür einen Genehmigung vorliegt. Es geht hierbei um 290.000 kleine hoch radioaktive Kugeln, die in insgesamt 152 Castor-Behältern lagern. Der Bau eines Zwischenlagers vor Ort wurde zwar immer wieder diskutiert, aber offensichtlich nie ernstaft erwogen.
Wie lange die Castoren noch ohne Genehmigung in einem provisorischen, nicht genehmigten Lager, das weder erdbebensicher noch gegen Flugzeugabstürze gesichert sein soll, stehen, ist bislang nicht bekannt. Immer wieder war in der Vergangenheit an einen Transport in die USA, wo der Brennstoff ursprünglich herkommt, gedacht worden. Doch auch in den USA gibt es dafür wohl kein Endlager.
In der Vergangenheit hat man vergleichbare Stoffe noch vor der Küste Kaliforniens im Meer versenkt . Und so bleiben die strahlenden Überreste aus dem Hochtemperaturreaktor des Forschungszentrums Jülich (FZJ) wohl bis auf weiteres ohne Genehmigung in Jülich stehen.
Lebenserwartung von Castoren
Da die Suche nach einem Atommüllendlager offensichtlich noch viel länger dauert als erhofft und die Reste der Atomstromproduktion in unmittelbarer Nähe der Kraftwerksstandorte zwischengelagert werden müssen , kommt der Lebenserwartung der Castoren eine erhöhte Bedeutung zu. Zugelassen sind die Castoren derzeit für 40 Jahre .
Diese Zahlenangabe basiert auf dem Wissensstand der 1980er Jahre. Da die ersten Castoren schon bald das Ende ihrer Zulassung erreichen, stellt sich die Frage, ob man die Zulassung erweitern will oder ob man die Fracht der alten Castoren umlädt. Will man umladen, benötigt man neue Behälter und hierbei gibt es einen Engpass, weil die anstehende Stilllegung der letzten deutschen Atomkraftwerke in Kürze ansteht und der Rückbau wohl wegen den Fertigungsrückständen bei der GNS verschoben werden muss.
Aufarbeitung des deutschen Atommülls und Endlagerung in China?
Da es bislang nicht abzusehen ist, ob und wenn ja wann ein deutsches Atommüllendlager zur Verfügung steht, wird immer wieder mit dem Gedanken gespielt, den deutschen Atommüll nach China zu liefern, wo ihn China als Brennstoff in schnellen Brütern einsetzen könnte. China hätte billigen Brennstoff und Deutschland ein Problem weniger. Abseits der Frage, ob diese Lösung vertretbar ist, stellt sich die Frage ob die bestehenden Vorschriften dies zulassen.
Die deutschen Castoren werden aus Kostengründen in ihrem Kernbereich aus Gußeisen mit Kugelgraphit gefertigt. Sie dürfen, wenn sie befüllt sind, beispielsweise in den USA wo die entsprechenden Behälter aus Edelstahl gefertigt werden, nicht außerhalb des Betriebsgeländes eines Kernkraftwerks bewegt werden.
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