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Mövenpick II - Ausbaubremse statt Strompreisbremse

BMU und BMWi einigen sich auf Plan zum De-facto-Ende des EEG

Vor dem heutigen Start der Verhandlungen zwischen Bund und Ländern über Maßnahmen zur Begrenzung der Strompreise haben sich die Minister Altmaier und Rösler auf weitreichende Änderungen geeinigt. Sollten diese in dieser Form [1] wie geplant zum 1. August in Kraft treten, würde das das Ende des EEG und die Wiederherstellung der früheren Monopolstellung der Energiekonzerne bedeuten.

Diese als "Solidaritätsbeitrag" deklarierte Kürzung ist rechtlich besonders umstritten und dürfte, wenn sie durchkommt, als Präzedenzfall die größten Folgen haben. Denn wenn die Bundesregierung rückwirkend Gesetze ändert, hebelt das nicht nur den Vertrauensschutz aus. Für den Bau neuer Anlagen wird es so schwieriger, Kredite zu bekommen. Banken werden die rechtliche Unsicherheit auf die Höhe der Zinsen aufschlagen und gleichzeitig wird die verbleibende Vergütung jeden Monat weiter abgesenkt, der Ausbau also von beiden Seiten in die Zange genommen.

Somit hat sich Rösler durchgesetzt. Doch wenn der Ausbau der Erneuerbaren dann abgestoppt sein wird, heißt das nicht, dass die Strompreise nicht mehr steigen. Es ist lediglich eine Wiedereinsetzung der alten Monopolstruktur, unter der die Stromkonzerne wieder auf ihre Art die Strompreise steigen lassen können. Nur die Begründung wird dann eine andere sein.


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https://www.heise.de/-2009156

Links in diesem Artikel:
[1] http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/energiewende-sichern-kosten-begrenzen,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf