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Verfassungsbeschwerde gegen die Solarkürzung zum 9. März

Fehlender Vertrauensschutz bei laufenden Verträgen, noch nicht vorhandene Speicher- und Eigenverbrauchlösungen

Bisher sehen die kurzfristig zum 9. März angekündigten EEG-Änderungen für Solarstrom so aus:

Die Leiterin des Referats "Markteinführung Erneuerbare Energien" im Bundesumweltministerium, Karin Freier, sagte auf dem PV-Symposium in Staffelstein, ob die Änderungen am 9. März wie geplant in Kraft treten können, sei nicht mehr sicher [1]. Besonders die Regelungen zum Vertrauensschutz müssten überarbeitet werden. Denn im Erneuerbare-Energien-Gesetz steht, dass nach der Kürzung vom 1. Januar die nächste Kürzung erst zum 1. Juli erfolgen sollte.

Für bereits abgeschlossene Verträge über neu zu bauende PV-Anlagen würde das bedeuten, dass deren Wirtschaftlichkeitsberechnungen wegen der Kürzungen der Vergütung je kWh um 20-30% völlig über den Haufen geworfen würden. Außerdem funktionieren einfach netzgekoppelte PV-Anlagen in Zukunft so nicht mehr, denn es sollen außerdem ja nur noch 85% des erzeugten Stroms vergütet werden. Anlagenbetreiber müssten die restlichen 15% also einfach verfallen oder zusätzliche Zähler für den Eigenverbrauchsanteil einbauen lassen. Oder ein Speicherkonzept vorsehen, dazu gibt es bisher aber erst Prototypen.

Die Berliner Anwaltskanzlei Geiser & von Oppen kündigte jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante EEG-Novelle an, außerdem sei zu prüfen, ob nicht auch eine zivilrechtliche Klage auf Staatshaftung möglich ist. Denn durch "offenkundig gezielt verbreitete, aber möglicherweise sachlich nicht gerechtfertigte Vorab-Informationen" zu geplanten Gesetzesänderungen und drastischen Kürzungen habe die Koalition den betroffenen Firmen bereits erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt.


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https://www.heise.de/-2025011

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[1] http://www.photon.de/newsletter/document/61523.pdf