Verfassungsbeschwerde gegen die Solarkürzung zum 9. März
Fehlender Vertrauensschutz bei laufenden Verträgen, noch nicht vorhandene Speicher- und Eigenverbrauchlösungen
Bisher sehen die kurzfristig zum 9. März angekündigten EEG-Änderungen für Solarstrom so aus:
- Es soll nur noch 85% des erzeugten Stroms vergütet werden
- Die Solarstrom-Einspeisevergütung für neu installierte Photovoltaik-Dachanlagen mit einer Nennleistung bis 10 Kilowatt sinkt zum 9. März um 20,2%.
- Die bisher höhere Vergütung von mittelgroßen Anlagen sinkt durch Wegfall der Kategorie "Aufdachanlagen von 10 bis 100 kW" um 29 %.
- Für große Anlagen > 1 MW-Peak sinkt die Vergütung um 26,4%.
- Für PV-Freiflächenanlagen bis 10 MW soll die Vergütung von jetzt 17,94 Cent/kWh um 24,7 % auf 13,50 Cent/kWh sinken.
- Vom Mai bis zum Jahresende 2012 ist zusätzlich eine monatliche Degression um 0,15 Cent/kWh geplant.
- Ab 2013 sollen dann weitere jährliche Kürzungen von 10 bis 17 % folgen.
- Ein fester Deckel für den PV-Zubau ist nicht vorgesehen.
Die Leiterin des Referats "Markteinführung Erneuerbare Energien" im Bundesumweltministerium, Karin Freier, sagte auf dem PV-Symposium in Staffelstein, ob die Änderungen am 9. März wie geplant in Kraft treten können, sei nicht mehr sicher [1]. Besonders die Regelungen zum Vertrauensschutz müssten überarbeitet werden. Denn im Erneuerbare-Energien-Gesetz steht, dass nach der Kürzung vom 1. Januar die nächste Kürzung erst zum 1. Juli erfolgen sollte.
Für bereits abgeschlossene Verträge über neu zu bauende PV-Anlagen würde das bedeuten, dass deren Wirtschaftlichkeitsberechnungen wegen der Kürzungen der Vergütung je kWh um 20-30% völlig über den Haufen geworfen würden. Außerdem funktionieren einfach netzgekoppelte PV-Anlagen in Zukunft so nicht mehr, denn es sollen außerdem ja nur noch 85% des erzeugten Stroms vergütet werden. Anlagenbetreiber müssten die restlichen 15% also einfach verfallen oder zusätzliche Zähler für den Eigenverbrauchsanteil einbauen lassen. Oder ein Speicherkonzept vorsehen, dazu gibt es bisher aber erst Prototypen.
Die Berliner Anwaltskanzlei Geiser & von Oppen kündigte jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen die geplante EEG-Novelle an, außerdem sei zu prüfen, ob nicht auch eine zivilrechtliche Klage auf Staatshaftung möglich ist. Denn durch "offenkundig gezielt verbreitete, aber möglicherweise sachlich nicht gerechtfertigte Vorab-Informationen" zu geplanten Gesetzesänderungen und drastischen Kürzungen habe die Koalition den betroffenen Firmen bereits erheblichen wirtschaftlichen Schaden zugefügt.
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