Absurde Polizeibefugnisse aufgrund von angeblichem Infektionsschutz

Polizei geht gegen Demo in Berlin für Solidarität mit Geflüchteten im Lager Moria vor. Screenshot von YouTube-Video von Freundeskreis Videoclips

Die Polizei darf vielerorts auch legal Menschen drangsalieren. Kritische Wissenschaftler berichten von weiteren Vorfällen und stellen sich der Aushöhlung der Versammlungsfreiheit entgegen

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Als Clemens Arzt am vergangenen Sonntag durch Berlin-Kreuzberg spazierte, fuhr eine kleine Autokolonne an ihm vorbei, an der Plakate mit politischen Botschaften in Solidarität mit Flüchtlingen hingen. "Die werden bald gestoppt", dachte sich der Jurist. Die Analyse des staatlichen Umgangs mit politischem Protest und Grundrechten ist derzeit ein besonders großer Schwerpunkt in der täglichen Arbeit von Arzt, er ist nämlich Professor für Staats- und Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt Polizei- und Ordnungsrecht an der Hochschule für Wirtschaft und Recht (HWR) Berlin.

Wenig später musste Arzt feststellen, dass der kleine Autokorso tatsächlich von der Polizei angehalten worden war. Die sperrte dafür beide Fahrspuren Richtung Zentrum der Skalitzer Straße, einer der Hauptstraßen Kreuzbergs. Die Leute in den Autos hätten alle irgendeine Form von Gesichtsverhüllung getragen, erzählt Arzt, aber dagegen sei die Polizei nicht vorgegangen. Grund für die Polizeiaktion war, dass das Herumfahren politischer Botschaften als Versammlung angesehen wurde - und die Versammlungsfreiheit ist derzeit nicht nur in Berlin mehr oder weniger wegen des Infektionsschutzes ausgesetzt. Ein Bericht samt Hintergrundinformationen der von der Polizei festgesetzten Leute findet sich hier.

Zu Solidaritätsaktionen wie dieser hatte das Bündnis Seebrücke aufgerufen. So wurden am Sonntag in mehreren Städten laut Berichten mit dem üblichen pandemiebedingten Sicherheitsabstand und mit Vermummung Botschaften hochgehalten oder mit Farbe und Schuhen Fußabdrücke aufs Straßenpflaster gedrückt, um an die in Griechenland und an der griechischen Grenze in unhaltbaren Zuständen lebenden Flüchtlinge zu erinnern. Oft ging die Polizei massiv dagegen vor, auch wenn offensichtlich keinerlei Gefahr von den Protestierenden ausging, etwa in Frankfurt.

Die Taz berichtete in ihrer Regionalausgabe Nord vom Dienstag, dass es in Hamburg am Wochenende an mehreren Stellen zu Platzverweisen und Bußgeldern wegen solcher Aktionen gekommen sei. Demzufolge wurde am Sonntag eine Person in Gewahrsam genommen, weil sie sich nicht ausweisen wollte.

Wer den Protest dokumentieren wollte, wurde von der Polizei nicht nur in Hamburg körperlich angegangen, sondern auch in Frankfurt. In Berlin mussten Presseleute am Rand einer Protestaktion ihre Personalien angeben. In Weinheim bei Mannheim wurde ein Mensch zu Hause festgenommen und sämtlicher Datenträger beraubt, weil er im Internet zu "einem friedlichen Protestmarsch gegen Ausgangsbeschränkungen" aufgerufen haben soll, wie der SWR berichtet.

Virusbedingte Grundrechtsinsensibilität

"Überschießende Polizeimaßnahmen" nennt Clemens Arzt vieles, was in letzter Zeit gegen Corona im öffentlichen Raum passiert - besonders wenn neben dem Virus damit auch die Versammlungsfreiheit bekämpft wird.

Da wird nicht reflektiert, ob das Vorgehen wirklich dem Infektionsschutz dient. Es entsteht der Eindruck, dass manche Polizisten sich geradezu freuen, gegen bestimmte Versammlungen einschreiten zu können. Pikant ist dabei, wie nahe Polizist*innen ohne Gesichtsmaske den Betroffenen kommen, was viele Berichte belegen.

Clemens Arzt

Verantwortlich sind dafür freilich letztlich die Landesregierungen, die, so findet Arzt, fast alle auf dem Verordnungsweg - also erst mal ohne Beteiligung der Parlamente - die in Artikel 8 des Grundgesetzes garantierte Versammlungsfreiheit faktisch abschaffen. "Mir fehlt ein grundrechtssensibles Vorgehen", klagt der Juraprofessor. Nur Bremen stelle da eine Ausnahme dar, mit Abstrichen auch Sachsen-Anhalt.

Der Münsteraner Anwalt Wilhelm Achelpöhler hat für Nordrhein-Westfalen immerhin dargelegt, dass Versammlungen zwar derzeit unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen, aber unter bestimmten Bedingungen erlaubt werden müssen. So konnte am Montag in Münster eine Kundgebung gegen einen Uranmülltransport stattfinden.

Für Niedersachsen gibt es nun eine Anleitung, wie mit juristischen Tricks eine Genehmigung für eine Versammlung erreicht werden kann (wenn auch vielleicht nur nach tagelanger Diskussion mit der Versammlungsbehörde).

Hingegen wurde eine für Ostersonntag in Potsdam von der Initiative "Seebrücke" angemeldete Menschenkette verboten. Obwohl dabei ein Abstand von drei Metern zwischen den Teilnehmenden eingehalten werden sollte und die Anreise zu den verschiedenen Abschnitten der Menschenkette zeitversetzt passieren sollte, war es dem Verwaltungsgericht Potsdam "nicht ersichtlich, dass dem Infektionsschutz hinreichend Rechnung getragen werden könne", wie die Deutsche Presseagentur am Donnerstag berichtete.

Nicht nur die Versammlungsfreiheit steht derzeit massiv unter Beschuss. In einem Fachartikel hat Clemens Arzt kürzlich zusammen mit zwei Kollegen seiner Hochschule die wegen Corona zeitweise in Berlin geltende generelle Ausweispflicht als rechtswidrig analysiert. Vermutlich habe dieser Text dazu beigetragen, dass die Landesregierung die Vorschrift nach kurzer Zeit wieder zurückgenommen hat, sagt er.

In seine generelle Kritik bezieht der Staatsrechtler auch so manches Gericht ein: "Die Gerichte sind in einer schwierigen Situation, aber sie könnten Artikel 8 ernster nehmen. Schließlich wurde der bis vor ein paar Wochen als essenziell angesehen." Arzt vermutet bei den Verwaltungsgerichten, die in letzter Zeit mit Eilverfahren gegen Grundrechtseinschränkungen zu tun hatten, eine Angst, durch das Zulassen von mehr Kontakten in der Bevölkerung für eine Verstärkung der Pandemie zu sorgen. Sie empfählen wegen der heiklen Thematik dann lieber, die strittigen Verordnungen auf dem langwierigen Standardweg infragezustellen, und lehnten deshalb durchweg die Eilanträge ab.

Ein Beispiel dafür ist das Sächsische Oberverwaltungsgericht. An ihm wird auch die neue "Noch"-Gerichtsbarkeit deutlich, die Arzt in mehreren Bundesländern beobachtet. In seiner Ablehnung eines Eilantrags gegen die Kontaktverbote in Sachsen schrieb das Gericht nämlich am 7. April, die "massiven Eingriffe" seien "wegen ihrer zeitlichen Begrenzung auf wenige Wochen bis zum 20. April 2020 noch verhältnismäßig". Solche Begründungen, die mit einem "noch" argumentieren, sind für Arzt "verzweifelte Signale der Gerichte an die Regierungen, dass es so auf die Dauer nicht gehen kann". Gleichzeitig kritisiert er solche Gerichtsentscheidungen als ein "Wegschieben der Verantwortung".

Narrenfreiheit für die Polizei

Solange es geht, nutzt die Polizei vielerorts ihre neuen Befugnisse aus, selbst in Berlin, wo theoretisch die Verbote weniger strikt und die Regierenden weniger Polizei-affin als in anderen Bundesländern sind. Doch auch da ging die Polizei schon im März nicht nur gegen eine Kundgebung auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor (Wenn Demonstranten zu Gefährdern erklärt werden), sondern prüfte auch alltägliches Einzelverhalten in der Öffentlichkeit, wie der Tagesspiegel schilderte: Wer rumsaß, vielleicht eine Pause von einer sportlichen Betätigung machte, musste gehen; wer hingegen gerade körperlich aktiv war, durfte bleiben, wurde aber belehrt, dass er sich sofort danach zu verziehen hatte.

Wie gewissenhaft die Überwachung kleinster Handlungen von Einzelnen durchgeführt werden kann, zeigt folgendes Zitat eines Polizisten: "Hundehalter dürfen unterwegs sein, denn die Hunde müssen ausgeführt werden. Aber auf dem Auslaufplatz stehen, dürfen sie strenggenommen nicht, schon gar nicht zusammen. Eigentlich müssten die hier unentwegt im Kreis gehen." Immerhin kann der Tagesspiegel festhalten: "Eine Mutter darf ihr Baby zu Ende stillen."

Die Anschaffung von Drohnen, die alles überwachen, damit die Polizei ihrer eigentlichen Arbeit nachgehen kann, scheint nur eine Frage der Zeit zu sein. Schließlich ist sogar das Lesen eines Buches im Park verboten, wie auch die Polizei München erklärte, und die Staatsmacht setzte das durch. In Bayern wurde offenbar gegen jemanden fürs Sitzen auf einer Parkbank (wohl ohne Buch) eine Strafe von 150 Euro verhängt. Das Verbot, auf Bänken zu sitzen, wurde dann von Regierung wieder aufgehoben.

Wegen solcher Dinge geht Alexander Bosch zur Zeit hin und wieder beruflich spazieren, zum Beispiel in den auch außerhalb Berlins bekannten Görlitzer Park in Kreuzberg. Bosch ist Soziologe und Polizeiforscher am Forschungsinstitut für öffentliche und private Sicherheit der HWR und somit ein Mitarbeiter von Clemens Arzt. Ihn interessiert ebenfalls sehr, wie die Polizei in der neuen Situation auftritt. Er konnte einen bemerkenswerten Fall am eigenen Leib erleben.

So kam er am 27. März an einem Eingang des Görlitzer Parks an einer Kontrolle mehrerer Personen durch die Polizei vorbei, wie er schildert. Als er das beobachten wollte, schickte die Polizei ihn und eine andere Person, die von der Polizei mehr Abstand zu den Durchsuchten gefordert hatte, weg. Weil Bosch auf seinem Beobachtungsrecht bestand, verlangten die Beamten seinen Ausweis und kündigten ihm eine Anzeige an, da sein Verweilen vor Ort gegen das Infektionsschutzgesetz verstoße und somit eine Ordnungswidrigkeit sei. "Ich bot noch an, im Kreis zu laufen, damit ich nicht verbotenerweise rumstehe, aber das half nicht", erzählt Bosch. "Zusätzlich wurde ein Platzverweis gegen mich ausgesprochen."

Zumindest diesen konkreten Fall sieht Clemens Arzt gelassen: "Wir sind gespannt auf den Bußgeldbescheid. Es gab in der Berliner Corona-Verordnung an dem betreffenden Tag noch keine Regelung zu Bußgeldern, übrigens auch in Bayern lange nicht. Das bedeutet, dass es bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung am 3. April keine Rechtsgrundlage für ein Bußgeld gab."

Dass sein Mitarbeiter derart behandelt wurde, überrascht den Staatsrechtler nicht: "Das ist ein Klassiker im Polizeialltag. Viele Polizisten sind genervt, wenn sie bei einer Maßnahme beobachtet werden. Allerdings haben alle Bürger*innen nach langjähriger Rechtsprechung grundsätzlich ein Recht darauf, wenn sie dadurch nicht die Maßnahme gefährden."

Jagd auf eine Fahrrad-Demonstration

Bosch hat am vergangenen Samstag eine weitere fragwürdige Polizeiaktion erlebt, diesmal auf dem Reuterplatz im Norden des Stadtteils Neukölln. Die Polizei umstellte ihm zufolge die Zugänge zur Grünfläche des Platzes, sogar einen Hubschrauber zog sie offensichtlich hinzu. Bilder davon finden sich auf Twitter.

Das waren rund 30 Beamte. Zunächst konnte ich nur sehen, dass sie ein paar Plakate vom Boden aufhoben. Ich sprach dann aber drei Leute an, deren Personalien von der Polizei kontrolliert worden waren, weil sie zu nah beieinander gesessen hatten. Die wohnen zusammen, von daher durften sie auch so zusammensitzen, aber einen Platzverweis erhielten sie trotzdem. Von ihnen erfuhr ich, dass die Polizei nach den Teilnehmenden einer Fahrrad-Demonstration suchten. Ein anderer Mensch, der mit dem Fahrrad und zwei Hunden neben sich auf der Grünfläche verweilte, wurde ebenfalls von der Polizei angesprochen, sein Fahrrad mit flüchtlingssolidarischen Aufklebern wurde eine Weile beargwöhnt. Er erklärte mir später, wie auch vorher der Polizei, dass die Leute von der Fahrrad-Demo wieder weg waren. Jedenfalls waren die Anwesenden, mit denen ich sprach, sehr irritiert über die plötzliche starke Polizeipräsenz, einschließlich eines Hubschraubers.

Alexander Bosch

Zu Beginn der laut Bosch mindestens 45-minütigen Polizeiaktion durfte für rund 20 Minuten niemand den Reuterplatz verlassen, schildert er. "Ich kenne das aus meinen Polizei-Interviews", erklärt der Soziologe, "das nennt sich: 'die Situation einfrieren'."

Was der Grund für diese einschüchternde Aktion war, und wie erfolgreich sie war, konnte die Polizei seit Mittwochnachmittag nicht beantworten. Auch zu den anderen geschilderten Situationen konnte sie gegenüber Telepolis noch nicht Stellung nehmen.

Widerstand in Berlin

Verwunderlich ist all dieses Jagen von Leuten, die in kleiner Zahl mit Plakaten auf Autos oder Fahrrädern herumfahren oder schlicht im Park rumsitzen, schon allein angesichts der Tatsache, dass seit Jahren über den Berg an Überstunden geklagt wird, der bei der Polizei bundesweit angefallen ist.

Vor allem aber sind diese Befugnisse und die verhängten Repressalien - vom Platzverweis bis zur Geldbuße - absurd. Absurd wäre auch der Versuch, die Versammlungs- und Aufenthaltsverbote flächendeckend durchzusetzen, wenn sich viele Menschen ihnen widersetzen würden. Am 28. März zeigten angeblich 200 Menschen (mit Sicherheitsabstand) am Kottbusser Tor in Berlin-Kreuzberg, wie das geht , und wieviel Mühe die Polizei hat, so eine Demo zu zerschlagen.

Zudem steht der 1. Mai vor einer Repolitisierung, zumindest in Berlin und Hamburg. Nachdem in Berlin die Zahl der Teilnehmenden an der traditionellen revolutionären Demo in den letzten Jahren rückläufig war und auch so manche antikapitalistische Gruppe nicht mehr dafür mobilisierte, ruft nun der Demo-Vorbereitungskreis dazu auf, sich die Veranstaltung nicht verbieten zu lassen und jetzt schon darüber zu diskutieren, was unter Berücksichtigung des Infektionsschutzes an dem Tag getan werden kann. Da in den nächsten Wochen vermutlich die lange von der Bundesregierung und ihren Fachleuten vertretene Position, ein Mundschutz bringe nichts gegen Corona, aufgegeben werden wird (in Frankreich deutet sich das ebenfalls an), darf schon mal darauf gewettet werden, ob es am 1. Mai einen neuen Vermummungsrekord geben wird.