Corona-Gesetze: "So etwas in sieben Jahren Bundestag nicht erlebt"

Marcus Held MdB, SPD-Bundestagsfraktion. Bild: Martin Kraft / CC-BY-SA-3.0

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Marcus Held über sein Votum gegen die Novelle des Infektionsschutzgesetzes im November, die fehlende öffentliche Debatte und die Rolle des Parlaments

Als am 18. November 2020 im Bundestag über das Infektionsschutzgesetz (IfSG) abgestimmt wurde, hatte die Regierung Merkel keine eigene Mehrheit. Der Regierungsentwurf erhielt zwar 413 Ja-Stimmen, bei 235 Nein-Stimmen, 8 Enthaltungen und 52 Stimmen, die nicht abgegeben wurden, 49 Abgeordnete der Regierungsfraktionen verweigerten aber ihre Zustimmung. Von 355 nötigen Stimmen hatte die Regierung nur 348. Gerettet hat sie und das Gesetz an diesem Tag die Fraktion der Grünen, die mehrheitlich mit Ja stimmte.

Das IfSG ist der zentrale Baustein im Corona-Recht. Es ermächtigt den Bundesgesundheitsminister zu weitgehenden Verordnungen auch ohne die Beteiligung des Bundesrats. Auf dem IfSG fußen die Corona-Verordnungen der Länder. Dass ein Gesetz, das mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde, Grundrechte außer Kraft setzen kann, die eigentlich nur mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden können, ist bemerkenswert. Richter und Verfassungsrechtler äußerten Bedenken.

Dem IfSG, das streng genommen ein Epidemiegesetz ist, kommt für das Handeln der Exekutive eine strategische Bedeutung zu. Es ersetzt sozusagen regulär das am 25. März 2020 präventiv beschlossene IfSG, das nach Meisterung der Corona-Gefahren am 31. März 2021 auslaufen sollte. Das neue IfSG gilt nun unbefristet. Die angebliche Befristung von vier Wochen betrifft nur die konkreten Verordnungsmaßnahmen, die jedoch jederzeit und problemlos von den Landesregierungen stets aufs Neue verlängert werden können.

Am Tag der Abstimmung protestierten Tausende vor dem Reichstagsgebäude gegen das Gesetz. Die Polizei griff exzessiv zum Mittel der Wasserwerfer, fünf Tankfahrzeuge kamen zwei Stunden lang gegen demonstrierende Menschen zum Einsatz.

Von den 49 Abweichlern der Koalitionsfraktionen CDU, CSU und SPD stimmten auf Seiten der Union acht mit Nein, fünf enthielten sich und 18 gaben ihre Stimme nicht ab. Auf Seiten der SPD gab es eine Nein-Stimme, zwei Enthaltungen und 15 nicht-abgegebene Stimmen. Die Nein-Stimme kam von Marcus Held, der seit 2013 für die SPD im Bundestag sitzt.

Bei den nächsten Wahlen tritt er nicht mehr an. Der 43-Jährige trat mit 17 in die Partei ein und war unter anderem 14 Jahre lang Bürgermeister der rheinland-pfälzischen Gemeinde Oppenheim. Auf seiner Webseite erklärt er sich zu seinem Abstimmungsverhalten.

Eine tiefergehende Diskussion mit Bürgern wäre notwendig gewesen

Herr Held, am 18. November 2020 haben Sie gegen das Infektionsschutzgesetz gestimmt. Warum?

Marcus Held: Ich habe mir das Infektionsschutzgesetz im Entwurf sehr genau angesehen und auch die Reaktionen darauf aus der Bevölkerung, insbesondere auch aus meinem Wahlkreis. Und die eine wie die andere Reaktion war für mich doch dahingehend wichtig, dass ich zu der Überzeugung gekommen bin, dass man, bevor man so weitreichende Maßnahmen beschließt, noch in eine tiefergehende Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern gehen muss. Das ist nicht geschehen.

Und dann waren es für mich vor allem inhaltliche Punkte. Als allererstes die faktische Impfpflicht in Bezug auf das Überqueren der innereuropäischen Grenze. Ich habe sehr viele Freunde in Frankreich, habe mich über lange Zeit in der deutsch-französischen Partnerschaft engagiert, so dass es für mich ganz normal und an der Tagesordnung war, übers Wochenende mal in Frankreich zu sein. Und allein die Regelung, dass man bei Wiedereinreise nach Deutschland entweder das Geimpft-Sein nachweisen müsste oder die Antikörper, bzw. einen Test machen müsste, würde zum Beispiel dazu führen, dass man in grenznahen Gebieten eigentlich gar nicht mehr die Grenze nach Polen oder Frankreich für ein oder zwei Tage überqueren kann.

Das waren für mich handfeste Punkte, die das, was in den letzten Jahrzehnten, gerade was Europapolitik angeht, an positiven Ergebnissen entstanden ist, was für die jungen Menschen zum Glück selbstverständlich ist, für mich wieder ein Stück weit in Frage stellt.

Der fehlende Parlamentsvorbehalt

In Ihrer Erklärung, warum Sie dagegen gestimmt haben, nennen Sie noch ein paar andere Punkte: den fehlenden Parlamentsvorbehalt zum Beispiel.

Marcus Held: Genau. Ich habe im Wirtschaftsausschuss vor allem in der letzten Wahlperiode wichtige Gesetze auch für die SPD-Fraktion verhandelt und habe immer eigentlich einen Parlamentsvorbehalt für Verordnungen hinein verhandelt, damit eine parlamentarische Kontrolle auch stattfinden kann. Und im Zweifel auch eine Evaluierung von Entwicklungen, die durch neue Gesetze eintreten, damit einfach das Parlament als höchste Institution in der Demokratie und in der Bundesrepublik auch die Chance hat, gegebenenfalls nach gewisser Zeit Korrekturen an Gesetzen wieder vornehmen zu können.

Das habe ich hier nicht gesehen. Im Gegenteil. Es ist ja ein Stichtag genannt worden, ich glaube der März 2021, und viele haben beim Lesen die Regelung völlig missinterpretiert, nämlich nach dem Motto: Bis dahin würde die Verordnung nur laufen können, die auf Basis dieses neuen Gesetzes erlassen wird.

Das ist mitnichten so, weil die Exekutive am nächsten Tag ja sofort wieder eine Verordnung, gegebenenfalls sogar eine schärfere, erlassen könnte, wieder ohne Parlamentsvorbehalt. Da habe ich gemerkt, dass es einfach auch inhaltlich nicht tiefgehend genug diskutiert worden ist, das, was man da beschlossen hat.

Die Kollerateralschäden und innerer Widerstand

Dann schreiben Sie von den ohnehin schon gravierenden wirtschaftlichen und sozialen Kollateralschäden, die jetzt durch dieses Gesetz nochmals multipliziert würden.

Marcus Held: Das ist ja eine Erklärung gewesen, die ich im November abgegeben habe. Und jetzt im Februar, also fast drei Monate später, hat sich das ja eher noch zugespitzt. Und deshalb habe ich Fragen an die Bundesregierung gestellt, auch aktuell gerade wieder, in deren Mittelpunkt für mich die Frage steht: Welche Maßnahmen zur Eindämmung dieser Pandemie und dieser Ansteckungsgefahren durch Corona, wissenschaftlich belegt, tatsächlich zur Verbesserung bei den Werten geführt haben. Sprich: bei den Ansteckungswerten in der Gastronomie, im Kino, bei den Friseuren.

Wir haben ja mittlerweile die Situation, dass wir über sechs Wochen, sieben Wochen die Friseure geschlossen sind und keiner kann so richtig nachweisen, dass die Friseure in Deutschland ein Hotspot der Ansteckung gewesen wären. Die Gastronomie hat zum Teil enorm in vorbeugende Maßnahmen investiert, konnte aber im Jahr 2020, wenn man die Sommerpause wegrechnet, nur drei, vier Monate ihre Lokalitäten offenlassen.

Und als Vater von zwei Kindern natürlich: Wie geht man mit Kindern und Jugendlichen in dieser schwierigen Zeit um? Das führt mittlerweile ja zunehmend zu solchen Problemen, was auch Kinder- und Jugendpsychologen sagen, was Kinderärzte sagen, dass ich der Meinung bin: Man muss sich das Ganze stärker ansehen und muss fragen, mit welchen Maßnahmen man welche Kollateralschäden leider auch anrichtet.

Ein weiterer Punkt, den Sie kritisieren, ist, dass die Einstufung eine Risikogebietes, was Relevanz entfaltet, wenn man zum Beispiel die Grenze überschreiten will...

Marcus Held: Richtig.

...durch das Robert-Koch-Institut geschieht, also durch eine Regierungsbehörde in gewisser Weise. Sie schreiben, dass dadurch eine unabhängige Kontrolle des Handelns der Exekutive nicht sichergestellt ist und schlagen zum Beispiel eine interdisziplinäre Expertenkommission vor.

Marcus Held: Ja, nach wie vor. Wir haben ja immer noch diesen Inzidenzwert von 50, der wie ein Mantra vor uns hergetragen wird. Ich erinnere mich noch an die Diskussion im März, April letzten Jahres, da gab es Bundesländer, die wollten 35, es gab andere, die wollten 70. Dann hat man sich politisch auf 50 geeinigt. Es muss natürlich irgendeinen Wert geben, aber ich finde, man muss den Wert auch belastbar den Bürgern so darstellen, dass man sagt: Ab diesem Wert ist es möglicherweise nicht mehr möglich, Infektionen nachzuverfolgen.

Aber das ist für mich leider zu wenig geschehen und deshalb sind wir in der Diskussion eher noch zwei Schritte zurück gegenüber der Kritik, die ich im November geäußert habe. Immer mehr Menschen können die Regeln nicht mehr nachvollziehen. Und deshalb geht es immer mehr, ich sag mal, in eine zweite Reihe, nämlich in so eine innere Starre und in einen inneren Widerstand.

Das nehme ich leider immer mehr wahr auch von Bürgerinnen und Bürgern, die voll auf der Ebene der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Wenn wir gesundheitliche Einschränkungen einmal vergleichen mit Aids beispielsweise in den 1980er und 1990er Jahren, da hat man eine hervorragende Kampagne gefahren, die auf Überzeugungen und auf Aufklärung beruht hat.

Der Präsident des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes hat es vor zwei Wochen im Interview gesagt: Die beste Prognose wurde durch die Kampagne noch einmal in der Realität verbessert. Also wir haben bei Aids noch weniger Ansteckungen gehabt, als die beste Prognose es damals vorhergesagt hat, weil die Menschen selbst überzeugt waren, etwas für den Gesundheitsschutz zu tun.

Ich glaube, es ist schwer, per ordre de mufti zu sagen, was für die Menschen und deren Gesundheit wichtig ist. Natürlich müssen wir auch Menschen schützen, das ist ganz klar, insbesondere die Älteren. Da begrüße ich es sehr, dass da jetzt auch breit geimpft wird, das sollte noch viel schneller gehen, aber wir müssen die Leute von Maßnahmen überzeugen und nicht Widersprüche erzeugen. Dadurch wird alles nur noch schlimmer und vor allem schaffe ich unheimliche wirtschaftliche Schäden, die unnötig sind.

"Wir brauchen da eine bessere Ausbalancierung"

Die Inzidenzwerte sind ja politisch festgelegte Zahlen, die auch im neuen IfSG stehen. Und im Augenblick haben wir eine Debatte, dass diese Zahlen noch weiter gesenkt werden sollen. Da gibt es verschiedene Initiativen: No covid, Zero Covid und so weiter, das würde aber bedeuten, wenn man das will und Maßnahmen danach ausrichtet, dass man mit diesen Maßnahmen gegen das aktuelle Gesetz verstößt.

Marcus Held: Ja gut, wenn man das wollte, wäre es möglich, das Gesetz an dem Punkt mit Mehrheit noch einmal zu ändern. Der Bundeswirtschaftsminister hat ja auch gesagt, er könnte sich durchaus vorstellen, dass die Maßnahmen aufrechterhalten werden, auch wenn man deutlich unter 50 ist. Ich halte die Aussage für sehr bedenklich, weil er ja eigentlich Wirtschaftsminister ist und deshalb ein Stück weit auch für die Wirtschaft sprechen müsste. Wir können uns auf Dauer nur Gesundheit und diesen Schutz erlauben, wenn die Wirtschaft in Deutschland und europaweit weiterhin funktioniert.

Ich glaube, wir brauchen da eine bessere Ausbalancierung. Mir hat ein Bürger geschrieben, der in der Veranstaltungsbranche ist, zugespitzt: "Was bringt mir die Gesundheit, wenn ich mein Ein-Familien-Haus für die Familie nicht mehr abbezahlen kann?" Ich glaube, in dieser Zuspitzung müssen wir auch zunehmend denken. Diejenigen schützen, die tatsächlich gefährdet sind, aber gleichzeitig Menschen, die mitten im Beruf stehen, nicht sozusagen die wirtschaftliche Existenz unter den Füßen wegreißen.

Am Ende Ihrer Erklärung erwähnen Sie noch den Gedanken, dass dieses Corona-Management und der Gesetzentwurf den politischen Extremen und den Demokratiefeinden Argumentationsräume eröffnet.

Marcus Held: Das ist meine große Angst, dass die Widersprüche, die man bei den Maßnahmen erzeugt, viel zu viel Raum lassen für Theorien, die eben gerade nicht auf der Basis unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen.

Aber damit muss ich natürlich rechnen, wenn ich Menschen nicht überzeuge und wenn ich mit Menschen in der Demokratie, auch mit kritischen, nicht diskutiere und ergebnisoffen ins Gespräch gehe. Dann muss ich mich leider nicht darüber wundern, dass sie viel zu oft ihre eigenen Antworten suchen, die wir uns eigentlich inhaltlich und vor allem politisch nicht wünschen.

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