Wie Kleinparteien klein gehalten werden

Die Stimmabgabe für eine etablierte Partei ist oft nur "zweite Wahl", um die Stimme nicht zu verschenken. Bild: Gerd Altmann auf Pixabay (Public Domain)

Selbst für Vereinigungen, denen schon die Fünf-Prozent-Hürde realistische Chancen verbaut, hat der Entzug des Parteienstatus einschneidende Folgen

Getroffen hat es 43 Kleinparteien ganz unterschiedlicher Ausrichtung, als der Bundeswahlausschuss vergangene Woche entschied, wer die formellen Voraussetzungen erfüllt, um zur Bundestagswahl anzutreten und wer nicht. Der konservativen Zentrumspartei half es nicht, dass sie nach eigenen Angaben die älteste Partei Deutschlands ist - sie wurde genau wie die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) nicht zur Wahl zugelassen; die ultrarechten Republikaner (REP) ebenfalls nicht - dafür schaffte es unter anderem die offen neofaschistische Kleinpartei "Der III. Weg".

Da die Fünf-Prozent-Hürde für die meisten Kleinparteien kurz- und mittelfristig unüberwindbar scheint, ist für Außenstehende schwer nachvollziehbar, warum sie überhaupt Wert auf die Teilnahme an der Bundestagswahl legen, und - wie aktuell die DKP - gegen ihre Nichtzulassung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Erst einmal bekannter zu werden, sich stärker in der Zivilgesellschaft zu verankern und sich für den Umgang mit bürokratischem Klein-Klein coachen zu lassen, wäre schließlich auch eine Option - wenn die Entscheidung nicht viel weitreichendere Folgen hätte, als im Herbst auf ein voraussichtlich sehr bescheidenes Wahlergebnis verzichten zu müssen.

Finanzielles Desaster und Verlust eines Schutzstatus

Denn die Nichtzulassung bedeutet eben auch den Verlust des Parteienstatus, der das Überleben der Kleinparteien als politische Organisationen sichern hilft. Sie können zum Beispiel steuerlich absetzbare Spendenbescheinigungen ausstellen - und um ihren Bekanntheitsgrad zu erhöhen, brauchen sie nicht nur "Herzblut" und ehrenamtliches Engagement, sondern auch Geld, um beispielsweise Flyer drucken zu lassen und Veranstaltungsräume zu mieten.

Steuerlich absetzbar sind zwar auch Spenden für gemeinnützige Vereine - aber die dürfen eben nicht zu politisch sein - dies wurde zum Beispiel dem Netzwerk Attac unterstellt, was 2019 zum Entzug der Gemeinnützigkeit durch den Bundesfinanzhof führte. Attac zog dagegen vor das Bundesverfassungsgericht - eine Entscheidung steht noch aus. Im Fall der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) waren die Finanzbehörden im März 2021 zurückgerudert und hatten der Organisation die zwischenzeitlich entzogene Gemeinnützigkeit wieder zuerkannt.

Politische Organisationen ohne Parteienstatus können durch einen einfachen Erlass des Bundesinnenministeriums verboten werden - soweit es sich um anerkannte Parteien handelt, muss darüber das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

Realistisch gesehen hätten die Republikaner im Fall einer Zulassung zur Bundestagswahl vor allem die AfD ein paar Stimmen gekostet, die DKP dagegen wohl hauptsächlich Die Linke. Wegen der inhaltlichen Schnittmengen waren eigene Wahlantritte der DKP zeitweise auch innerparteilich umstritten. Aber hier geht es um demokratische Grundsatzfragen und weniger darum, wer welche Partei auf dem Wahlzettel für verzichtbar hält.

Für die Organisationen selbst ist der Parteienstatus wichtig, um sichtbar zu bleiben und ihre Reichweite zu erhöhen - des halb spricht die DKP von einem "kalten Parteiverbot", obwohl sie weiß, dass sie bei der Bundestagswahl im September keine realistische Chance auf Mandate gehabt hätte. Theoretisch könnte eine Partei, die aktuell keine Chance hat, bei der übernächsten Wahl den Nerv der Zeit treffen, wenn ihre Arbeit bis dahin nicht erschwert würde. Bei Wahlergebnissen ab 0,5 Prozent hätten sie immerhin Anspruch auf staatliche Zuschüsse von 0,83 Cent pro Stimme.

Eher ständisches Instrument als demokratischer Schutzwall

Für die meisten Wahlberechtigten ist es aber auch wichtig, ihre Stimme nicht zu "verschenken", wenn sie die Partei wählen, mit deren Programm sie sich am ehesten identifizieren können. Die Entscheidung, für eine Partei zu stimmen, die laut Umfragen realistische Chancen hat, im nächsten Bundestag vertreten zu sein, ist daher nicht immer "erste Wahl". Die Unzufriedenheit mit den etablierten Parteien ist groß; auch wenn sie sich weigern, den hohen Anteil der Nichtwählerinnen und Nichtwähler als Indiz dafür zu sehen.

Das Angebot an wählbaren Parteien mit Erfolgschancen wird künstlich verknappt. Die Fünf-Prozent-Hürde ist daher demokratisch umstritten und gilt auch nicht auf allen Ebenen: 2014 kippte das Bundesverfassungsgericht die Drei-Prozent-Klausel im Europawahlrecht. Zur Begründung hieß es unter anderem, "dass die Stimme eines jeden Wahlberechtigten grundsätzlich den gleichen Zählwert und die gleiche rechtliche Erfolgschance haben muss".

Warum dieser Grundsatz im Fall der Bundestagswahl nicht anwendbar sein soll, erschließt sich wohl am ehesten den großen Parteien, die sich lästige Konkurrenz durch Newcomer sowie mutmaßliche "Extremisten" vom Hals halten wollen. Das Argument, die Fünf-Prozent-Hürde diene dazu, die "extremen Ränder" draußen zu halten, ist durch den Einzug der AfD und deren teils bewusst provokantes Auftreten im Bundestag schon erheblich abgeschwächt worden.

Allgemein ist die Fünf-Prozent-Hürde für finanzstarke Parteien leichter zu überwinden als für solche, hinter denen keine reichen Sponsoren stehen - das macht die Sperrklausel eher zu einem ständischen Instrument als zu einem demokratischen Schutzwall. Zudem verschärft sie die Konkurrenz unter kleineren Parteien, die sich inhaltlich ähneln und im Parlament zumindest häufig an einem Strang ziehen würden, auch wenn sie sich nicht auf ein Wahlbündnis einigen können. Das zeigt sich auf kommunaler und europäischer Ebene, wo diese Sperrklausel nicht gilt: Vertreter von Kleinparteien bilden dann eben Fraktions- und Ausschussgemeinschaften, um Vertreter in parlamentarische Gremien entsenden zu können.

Für die Nichtzulassung der DKP hatten allerdings alle im Bundeswahlausschuss vertretenen Parteien mit Ausnahme der Grünen gestimmt - auch Die Linke beziehungsweise deren Vertreterin Constanze Portner. Begründet wurde die Entscheidung mit nicht fristgerecht abgegebenen Rechenschaftsberichten. Dabei war im Wahlausschuss vor der Abstimmung diskutiert worden, ob diese Reaktion verhältnismäßig sei: Wer seine Steuererklärung zu spät abgebe, müsse schließlich nur mit Säumniszuschlägen rechnen, dürfe aber weiterhin wirtschaftlich aktiv sein, hieß es sinngemäß.

Allerdings erklärten mittlerweile sowohl einzelne Bundestagsabgeordnete der Partei Die Linke, darunter Ulla Jelpke und Andrej Hunko, als auch die Kommunistische Plattform der Partei ihre Solidarität mit der DKP.

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