Ankaras willige Helfer: Deutschland kein sicherer Ort für türkisch-kurdische Opposition

Gedenkdemonstration für in Paris ermordete Kurdinnen in Hamburg, Dezember 2022. Foto: ANF

Lobbyisten des Erdogan-Regimes haben es hier leichter als ihre Kritiker. Letztere genießen oft auch mit deutschen Pässen keine Reisefreiheit. Hinzu kommen Strafverfahren wegen gewaltfreier Proteste.

Kein europäisches Land kooperiert so eng mit der Türkei und kriminalisiert die türkische und kurdische Opposition so stark wie Deutschland. Menschen, die einst in der Bundesrepublik Schutz vor Folter und Verfolgung suchten, sind hier nicht mehr sicher.

Der türkische Geheimdienst MIT streckt seine Fühler aus; "Graue Wölfe" oder Vertreter des Politischen Islam sitzen in Ministerien, Verwaltungen und demokratischen Parteien, sie betreiben Reisebüros, Sportstudios, Wirtschaftsunternehmen, unterrichten in Schulen, betreiben Seelsorge in Gefängnissen, sind in Moscheen aktiv - die Liste ließe sich endlos verlängern.

Selbst bei den Grünen, die sich einst mit demokratischen Oppositionsbewegungen aus aller Welt verbunden fühlten, stehen mittlerweile die Türen offen für Menschen, die Verbindungen zu türkischen Nationalisten haben. Pikanterweise ist nämlich der Koordinator der grünen AG "Freund:innen jüdischen Lebens" im Vorstand der Frankfurter Kommunalen Ausländervertretung (KAV), für die er 2011 noch auf einer der türkischen neofaschistischen Partei MHP nahestehenden Liste kandidiert hatte.

Bei den letzten KAV-Wahlen kandidierte er für die Liste "Frankfurt for Future". Er selbst beteuerte, er habe nichts mit den "Grauen Wölfen", wie Anhänger der MHP auch genannt werden, zu tun. Ob man ihm das glauben soll? Noch heute fällt er durch Kurdenfeindlichkeit im KAV auf. Die MHP ist für ihren ausgeprägten Antisemitismus und ihre Kurdenfeindlichkeit bekannt.

Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) ist mit dem Versprechen angetreten, eine feministische und werteorientierte Außenpolitik einzuführen. Ihre Realpolitik sieht anders aus: ihre Amtskollegen in autokratischen Staaten empfangen sie höflich distanziert, die diplomatischen Gepflogenheiten verbieten klare Worte über frauenfeindliche, rassistische und nationalistische Praktiken in Ländern wie zum Beispiel der Türkei, dem Iran oder Aserbaidschan – es bleibt bei Sprechblasen ohne Konsequenzen.

Wirtschaftliche und geopolitische Interessen stehen über Frauen- und Menschenrechten. Im von Nancy Faeser (SPD) geführten Innenministerium sieht es im Umgang mit oppositionellen Geflüchteten nicht besser aus – trotz der steigenden Zahl von Geflüchteten vor allem aus der Türkei. Sogar deutsche Staatsbürger, die das türkische Regime kritisieren und sich für politisch verfolgte Menschen aus der Türkei oder ethnische und religiöse Minderheiten einsetzen, bekommen die zunehmende Repression mittlerweile zu spüren.

Kurdische Bevölkerung unter Generalverdacht

Seit Jahrzehnten wird beispielsweise unreflektiert das in der Türkei staatstragende Framing bedient, bei den Demonstrationen und Kundgebungen für Minderheitenrechte der kurdischen Bevölkerung handele es sich um "Terrorpropaganda". Insbesondere die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) wird immer wieder in diesem Zusammenhang genannt – ungeachtet des Paradigmenwechsels innerhalb der PKK seit den 1990er-Jahren.

Längst steht für sie nicht mehr ein kurdischer Nationalstaat zur Debatte, sondern ein Autonomiestatus für die kurdischen Gebiete innerhalb der Staatsgrenzen der Türkei, des Iran und Syriens – ähnlich dem Status der Kurdischen Regionalverwaltung im Nordirak (KRG).

Im Gegensatz zur KRG im Nordirak sollen innerhalb der Autonomiegebiete alle ethnischen und religiösen Minderheiten gleichberechtigt an der Gestaltung und Verwaltung beteiligt werden, Frauen sollen zu mindestens 40 Prozent in allen Gremien vertreten sein, Führungspositionen sollen mit einer Doppelspitze besetzt sein.

Direkte Bürgerbeteiligung soll durch "Bürgerräte" gewährleistet werden. Die Selbstverwaltung von Nord- und Nordostsyrien ist seit mehr als zehn Jahren erfolgreich dabei, dieses Konzept umzusetzen und bekommt immer mehr Zuspruch auch aus der durch Stammeszugehörigkeiten geprägten, konservativeren arabischen Bevölkerung.

Allein die Existenz dieses radikaldemokratischen Leuchtturmprojekts versetzt die autokratischen Herrscher der Türkei, Syriens und des Iran in Angst und Schrecken, denn jegliche demokratische Opposition sägt an ihren Stühlen. Deshalb üben sie bis heute die erfolgreiche Strategie aus, von eigenen Verbrechen abzulenken und Oppositions- oder Befreiungsbewegungen mit dem Terrorismusvorwurf zu framen und zu verfolgen.

Anstatt den Diskussionsprozess innerhalb der kurdischen Community um die Anerkennung eines 40-Millionen-Volkes ohne Staat als ethnische Minderheit zu unterstützen, werden Teile der Bewegung auch hierzulande von der Politik ausgegrenzt und kriminalisiert. Zunehmend geraten auch deutsche Staatsbürger in den Fokus deutscher Sicherheitsorgane, weil sie die kurdische Bewegung unterstützen.

Immer mehr deutschen Staatsbürgern wird die Ausreise verweigert

Eigentlich garantiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte das Recht auf Freizügigkeit. In Deutschland ist jedoch die Anzahl Deutscher, denen im Jahr 2022 dieses Grundrecht verwehrt wurde, auf 66 im Vergleich zu drei im Jahr 2018 gestiegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage im Deutschen Bundestag hervor.

Demnach sind seit 2018 insgesamt 131 Deutsche an einer Ausreise behindert worden. Begründet wird die Ausreiseverweigerung mit dem Interesse Deutschlands "an seiner inneren und äußeren Sicherheit" sowie dem "internationalen Ansehen der Bundesrepublik Deutschland". Hinzu kommt noch eine unbekannte Zahl, denen der Reisepass oder der Personalausweis entzogen wurde – wie im Fall der 18-jährigen Solin G. aus Oberhausen. Sie wurde an der Ausreise in die Türkei gehindert, weil die Bundespolizei ihr unterstellt hat, an einem PKK-Camp in Istanbul teilnehmen zu wollen.

Kenner der Türkei wissen, dass es aufgrund der staatlichen Überwachung dort unmöglich ein PKK-Camp in der größten Metropole des Landes geben kann.

Besonders betroffen sind deutsche Staatsbürger kurdischer Herkunft, die sich hier vor dem Zugriff türkischer Behörden in Sicherheit wähnten, als sie den Pass der Bundesrepublik Deutschland erhielten. Wie alle Migranten aus der Türkei haben auch sie nach wie vor familiäre Beziehungen und den Wunsch, ihre Angehörigen zu besuchen, an Hochzeiten oder Beerdigungen teilzunehmen.

Aber wenn sie in einem Kulturverein engagiert sind oder sich an Demonstrationen hier gegen die Menschenrechtsverbrechen der türkischen Regierung in der Türkei, im Irak oder Syrien beteiligen, sind sie nicht nur in der Türkei gefährdet, deshalb verhaftet oder an der Rückreise gehindert zu werden. Manche werden schon durch deutsche Behörden an der Ausreise gehindert oder direkt in Deutschland kriminalisiert.

Seit März 2022 ist der Deutsche kurdischer Herkunft, Merdan K., wegen Mitgliedschaft in der PKK vor dem Oberlandesgericht Stuttgart angeklagt. Schon im September 2021 wurde er festgenommen und befindet sich unter Sonderhaftbedingungen in der JVA Stammheim in Untersuchungshaft. Er wird beschuldigt, als "Jugendkader" der PKK aktiv gewesen zu sein. Als Beweismittel dienen Aufnahmen von seiner Teilnahme an Protesten gegen den Besuch des türkischen Außenministers Mevlüt Çavuşoğlu im Mai 2021 in Berlin, die ihm als Straftat ausgelegt wird.

Seine Teilnahme an einer Berliner Protestaktion gegen den vom "Islamischen Staat" verübten Genozid vom 3. August 2014 an den Eziden in Şengal wird ebenfalls als Beweis für die angebliche Kadertätigkeit aufgeführt. Demnach sind Proteste gegen den Genozid an den Eziden eine Straftat, obwohl der Bundestag gerade in diesem Monat den Genozid als solchen anerkennen will.

Wenige Tage vor den Gedenkveranstaltungen und der Demonstration zum Jahrestag der Pariser Morde an den drei kurdischen Aktivistinnen Sakine Cansız, Fidan Doğan sowie Leyla Şaylemez, die 2013 von einem V-Mann des türkischen Geheimdienstes MIT erschossen wurden, fand in Paris erneut ein tödliches Attentat auf drei Mitglieder der dortigen kurdischen Gemeinde statt.

Europaweit wurde zu einer Demonstration in Paris mobilisiert, die neben dem Gedenken an die vor zehn Jahren ermordeten Frauen mit dem neuen Attentat auch eine traurige Aktualität bekommen hatte. Busse aus Deutschland wurden von den deutschen Grenzbehörden gestoppt, durchsucht und einige Teilnehmer, überwiegend kurdischer Herkunft, mussten die Heimreise antreten.

Es gab bei den Busreisenden keinerlei Anzeichen auf Terrorismus. Sie wollten der Toten gedenken und auf die Verstrickung des türkischen Staates bei solchen Attentaten aufmerksam machen.

Nun ist die Bundesregierung aber bereits so sehr zum Erfüllungsgehilfen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und seiner Juniorpartner von der neofaschistischen MHP geworden, dass sie es verhindert, wenn Deutsche und in Deutschland wohnende Kurden in Frankreich – das wohlgemerkt nichts gegen deren Anreise zur Demonstration hatte – gegen das Regime in Ankara protestieren wollen.

Kaum erlischt Immunität, schon Strafbefehl gegen Oppositionspolitiker

Gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Michel Brandt (Die Linke) läuft derzeit ein Berufungsverfahren, weil er 2019 öffentlich gegen den Angriffskrieg der Türkei auf Nordsyrien Stellung bezogen hat. Damals hatten die türkische Armee und ihre Hilfstruppen völkerrechtswidrig die Städte Serekaniye und Gire Spi besetzt.

Seitdem regieren dort mit Unterstützung der Türkei islamistische Terrormilizen, welche die kurdische Stammbevölkerung vertreiben, enteignen und Angst und Schrecken verbreiten. Brandt forderte damals auf einer Demonstration in Straßburg als Bundestagsabgeordneter und Mitglied des Europarats vor 25.000 Kurd:innen den sofortigen Rückzug der türkischen Truppen aus den besetzten Gebieten.

Ihm wird nun vorgeworfen, Fotos von dieser Demonstration auf Facebook und Instagram veröffentlicht zu haben, weil darauf im Nachbarland erlaubte, in Deutschland jedoch verbotene kurdische Fahnen zu sehen. Interessant ist bei dieser Strafverfolgung, dass die Staatsanwaltschaft erst zwei Jahre später, genau zwei Wochen nach Beendigung seiner parlamentarischen Tätigkeit und Abgeordnetenimmunität 2021, den Strafbefehl erließ.