Antifolterkomitee des Europarates kritisiert deutsche Behörden

In der Kritik: St-Georgen-Gefängnis in Bayreuth. Bild: Ermell, CC BY-SA 4.0

Bericht nach Besuch im Dezember vergangenen Jahres. Zahlreiche Defizite in Gefängnissen und Polizeistellen. Bundesregierung wiegelt in zentralen Punkten ab.

Nach einer Untersuchung vor Ort hat der Europarat eine mangelnde psychiatrische Versorgung in deutschen Justizvollzugsanstalten kritisiert. Das Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe des Europarats (CPT) kritisierte auch die teilweise lange Einzelhaft. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Gremium am Mittwoch veröffentlicht hat. Online gestellt wurden auch eine zusammenfassende Erklärung des CPT und eine Stellungnahme der Bundesregierung.

Vertreter des CPT hatten zwei Justizvollzugsanstalten Bayreuth und Gelsenkirchen besucht und die psychiatrische Versorgung dort als "besorgniserregend" bezeichnet. Die Ausstattung mit Psychiatern in den beiden Einrichtungen sei "eindeutig unzureichend". Bemängelt wurde auch, dass die Haftanstalten "große Schwierigkeiten" hätten, "Häftlinge mit akuten psychischen Problemen in ein angemessenes therapeutisches Umfeld zu verlegen".

In der Zusammenfassung des Berichtes werden auch andere Probleme in polizeilichen Einrichtungen und in Haftanstalten erwähnt. Zwar seien, wie bei einigen früheren Besuchen, keine Beschwerden über absichtliche körperliche Misshandlungen durch die Polizei erhoben worden:

"Es gab jedoch vereinzelt Vorwürfe einer übermäßigen Gewaltanwendung im Rahmen der Ingewahrsamnahme, beispielsweise durch zu eng angelegte Handschellen, verbale Beschimpfungen oder Androhungen körperlicher Misshandlungen."

Die Delegation des CPT war in der ersten Dezemberhälfte 2021 zu ihrem siebten periodischen Besuch in Deutschland. Die Experten besichtigten insgesamt 18 Einrichtungen, darunter Polizeieinrichtungen, Justizvollzugsanstalten und psychiatrische Einrichtungen der Allgemeinpsychiatrie bzw. des Maßregelvollzugs in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

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