CDA II gescheitert
Wieder beurteilt ein amerikanisches Gericht ein Netzgesetz als verfassungswidrig.
Der Child Online Protection Act (COPA) ist verfassungswidrig. Das entschied am Montag ein Gericht in der amerikanischen Hauptstadt Washington. COPA stellte "jede aus geschäftlichen Gründen hergestellte Kommunikation" unter Strafe, die "schädlich für Minderjährige sein könnte, bei welcher nicht der Zugang zu derartigem Material beschränkt wird". Im Klartext: "Unanständige" Inhalte wie Pornographie sollen im Internet nur für Erwachsene zugänglich sein.
Damit ist bereits das zweite amerikanische Gesetz gescheitert, das Pornographie im Internet bestrafen sollte. 1996 war der Communications Decency Act (CDA) vom selben Gericht als verfassungswidrig abgelehnt worden. Das COPA-Gesetz wurde von vielen Beobachtern als eine neue und verbesserte Version des CDA eingeschätzt. Dennoch beurteilte das Washingtoner Gericht das Gesetz als dem "First Amendment" widersprechend, das das Recht auf freie Meinungsäußerung in den USA schützt. Das Verfahren war von der American Civil Liberties Unions (ACLU), einer Lobbygruppe für Bürgerrechte, angestrengt worden.
Richter Lowell A. Reed nannte eine Reihe von Gründen, aus denen er COPA als verfassungswidrig einstufte: Erwachsene hätten ein gesetzlich geschützes Recht auf Zugang zu pornographischem Material, das durch das Gesetz eingeschränkt würde. Die Angabe von Kreditkartennummern zur Verifizierung von Altersangaben beurteilte Reed als eine ungeeignete Methode, um Kinder und Jugendliche von Pornogrpahie im Internet fernzuhalten. Auch einige technischen Aspekte an dem Gesetz waren nach der Meinung des Richters nicht überzeugend. Sowohl die Einbeziehung von Chatrooms in das Gesetz wie auch die Auslassung von FTP-Sites würden nicht zum Zweck von COPA beitragen, Minderjährige vor Pornographie zu schützen.
Gleichzeitig stellte Richter Reed jedoch klar: "Das Gericht und viele Eltern und Großeltern würden es begrüßen, wenn die Anstrengungen des Kongresses, Kinder vor schädlichem Material im Internet zu schützen, von Erfolg bedacht sein würden." Daß ein Gesetz zur Regulierung von Online-Inahlten nach wie vor aussteht, werden sich die amerikanischen Kongreßabgeordneten nicht zweimal sagen lassen. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis eine dritte Version des CDA von einem Gericht zu überprüfen sein wird.