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Die Zweierbeziehung im Kapitalismus

Zweierbeziehung uns Systemfrage. Bild: Pixnio

Von der Frauenfrage zum Gender-Trouble (Teil 2)

Die Zweierbeziehung wurde nicht im Kapitalismus erfunden, er drückt ihr aber in spezifischer Weise seinen Stempel auf. Zunächst liefert er von der Lohnhöhe über die Arbeitszeiten zu den Mietpreisen dringende Gründe dafür, die Kosten und Erfordernisse der Lebenshaltung zu teilen und damit zu ökonomisieren. Auch braucht es, um den Arbeitsalltag zu bewältigen, eine häusliche Gegenwelt, am liebsten in einer Partnerschaft, die auf Zuneigung statt auf Berechnung und Barzahlung beruht.

Dass man bzw. frau jemanden "für's Leben" suchen und ihn am besten als "gute Partie" finden möchte, ist trotz Lebensabschnittsgefährten und in modernen Zeiten, wo nur die Liebe zählt, noch en vogue. Es wird also im Folgenden davon die Rede sein, wie das marktwirtschaftlich induzierte Bedürfnis nach Kompensation zerstörerisch in die Liebesbeziehungen eingreifen kann.

Teil 1: Die Sache - Frau und Mann unter dem Regime von Marktwirtschaft und Staat [1]

Familienpolitik

Was zunächst die staatliche Familienpolitik betrifft, so gilt sie dem widersprüchlichen Auftrag an die Familie und ihr Personal, der kapitalistischen Gesellschaft die benötigten Arbeitskräfte und zugleich die ebenfalls erforderliche Reproduktion dieser Arbeitskraft zur Verfügung zu stellen sowie dabei das Staatsvolk zu erneuern.

Sich als Frau oder auch als Mann auf dem Arbeitsmarkt bereithalten und bewähren zu müssen, konfligiert beständig mit den familiären Verpflichtungen und Notwendigkeiten. In der Regel geht Ersteres als Sachzwang der Erwerbsquelle auf Kosten von Letzterem, was in den bekannten Figuren gestresster Eltern, überlasteter Mütter oder verwahrlosender Kinder anschaulich wird.

Das bringt Zustände mit sich, die die Paare und ihre Zuneigung zueinander nur schlecht vertragen, was nicht heißt, dass mit dieser auch die staatliche Inpflichtnahme für Kinder und Partner erlischt. Mit finanziellen Zuwendungen, gestärkten Elternrechten, Kindertagesstätten, Jugendamt und Eheberatung versucht der Staat, diesen Widerspruch zu steuern – ohne dass der je eine Verlaufsform erhielte, die die privaten und öffentlichen Klagen (z.B. von Lehrern wegen unerzogener Kids, auch von Unternehmern über die Kosten der Beschäftigung von Frauen) zum Verstummen brächte.

Auch die hoheitliche Gewalt will schließlich haushalten, das versteht sich hierzulande, und dass der Gesetzgeber einen Mindestlohn verfügen sollte, von dem eine Durchschnittsfamilie ordentlich leben könnte, davon träumt noch nicht einmal die linke Parlamentspartei.

"Starkes" und "schwaches" Geschlecht

Klassenverhältnisse und die Hierarchie, die sie ausbilden, prägen sich, weil sie von den Akteuren und Profiteuren gewollt und wenn sie von den Betroffenen akzeptiert werden, unweigerlich ideologisch und psychologisch aus. Zu denken wäre im Kontext an die Redeweise vom "starken" und "schwachen" Geschlecht, an die Annahme einer inferioren "weiblichen Natur", die auch von etlichen Frauen geteilt wird, an die intellektuelle Zuordnung des Mannes zum "Abstrakten" und der Frau zum "Konkreten" usw.

Die Allgemeinheit solcher Vorurteile besteht darin, die Zumutungen und Anforderungen an Frauen wie Männer unter dem Regime von Kapital und Staat als einem Geschlechtscharakter oder einer Wesenseigenschaft geschuldet aufzufassen und die ergatterte Position oder den zugewiesenen Status in der Konkurrenzgesellschaft als "Wertigkeit" der betroffenen Person oder Gruppe auszudrücken.

Deshalb galt bzw. gilt der Mann als Oberhaupt in Ehe und bürgerlicher Familie, der angeblichen Heimat der Geschlechter. Personalchefs drücken den Lohn der weiblichen Angestellten, weil oder wenn ihnen deren Konkurrenzlage den Hebel dazu gibt; in ihrem Selbstverständnis werden sie nur den Eigenarten der Spezies Frau gerecht.

Noch der dümmste Sexist in Hollywood weiß sich die Angewiesenheit einer Schauspielerin auf seine Gunst, also Macht, in die Berechtigung zu übersetzen, im Gegenzug übergriffig zu werden. Bei entsprechendem Machtgefälle funktioniert das – nicht nur in der katholischen Amtskirche – auch binnengeschlechtlich.

Und depravierte Machos wie die von der Kölner Domplatte folgen diesem Muster, auch wenn ihre ganze "Macht" mit dem körperlichen Zugreifen in eins fällt. Dass sich bei ihnen oder auch bei wohlhabenderen Säcken die "libidinösen Wurzeln" einer "patriarchalen Geschlechterordnung" bemerkbar machen (wie die eingangs erwähnte Uni-Zeitschrift annimmt), trifft nicht die Sache.

Immerhin sind solche Burschen mit Willen und Bewusstsein unterwegs, die ihnen kein Trieb und seine dunklen Gründe aus- oder eingeschaltet hat. Ihre Übergriffigkeit hat ihre "Wurzeln" in den sehr zeitgemäßen Leistungen einer Psyche, mit dem sich Konkurrenzsubjekte moralisch in Szene und ins Recht setzen.

So kann, marxistisch gesprochen, der "Überbau" schädlicher Lebensumstände seinerseits zum Bestandteil der Schädigung werden. Das geht so weit, siehe Anmache, Grabschen, häusliche und sexuelle Gewalt, dass Handlungsweisen fortbestehen, obwohl sie gesellschaftlich geächtet und rechtlich sanktioniert sind.

Kompensation

Denn Menschen, die die marktwirtschaftlichen Verhältnisse gewohnheitsmäßig als Lebensgrundlage annehmen, in der sie auf ihre Kosten kommen wollen bzw. einen Anspruch darauf anmelden, laufen Gefahr, den wirtschaftlichen und staatlichen Zumutungen noch ein paar Gemeinheiten in Eigenleistung hinzuzufügen.

Dass dies gerade in Partnerschaften und Liebesbeziehungen recht verbreitet ist, hat einen spezifischen Grund, der insofern auf die politische Ökonomie verweist, als deren Folgen von den bürgerlichen Individuen bewältigt werden müssen.

Ob dem marktwirtschaftlichen Arbeitsvolk das verdiente Geld in der Regel nur dazu reicht, die Erwerbsarbeit auf Dauer zu stellen – ob diese Klasse also objektiv lebt, um zu arbeiten –, oder ob es einer reicheren Minderheit besser ergeht: Beide betätigen ihren privaten Materialismus im Selbstverständnis, mit freiem Willen die Chancen wahrzunehmen, die eine marktverfasste Demokratie zu bieten hat, also zu arbeiten, um zu leben.

Der Lebensgenuss als Ausweis der lohnenden Unterordnung unter die Sachzwänge des Gelderwerbs will wenigstens in der Sphäre zum Zuge kommen, wo Mann und Frau sich als Herren des Geschehens wähnen und in der sie sich ein Anrecht auf Belohnung und Kompensation zusprechen, das sie ignorant gegen die Umstände einfordern. Damit stellen solche Individuen die Privatsphäre unter einen Maßstab, der gemeinhin als Liebesglück benannt und besungen wird, der aber nicht oder immer nur unzureichend einzulösen ist.

Das private Leben der großen Mehrheit kann sich von seinen Beschränkungen durch das Arbeitsleben gar nicht frei machen. Und das Handeln liebender Personen ist immer bestimmter Art, geht durch den Magen, bietet Ansprache, führt ins Bett usw., genügt aber nie dem abstrakten bürgerlichen Bedürfnis nach Glück und Erfüllung.

Übergriffigkeit

Wenn die Partner die darüber einsetzende Ernüchterung und Enttäuschung weder ihrer materiellen Lage noch dem falschen kompensatorischen Anspruch zur Last legen, sondern wechselweise sich selbst, liegt der Übergang nahe, dem anderen die Vernachlässigung oder Verweigerung seiner Liebespflichten vorzuwerfen und das als moralischen Rechtsbruch zu ahnden. Die Berechtigung dazu lässt sich aus einem Pool ideologischer Titel unschwer herausfischen, also biologisch, psychisch, historisch oder ökonomisch illustrieren.

Wo der Mann die Rolle des Häuptlings beansprucht und sich als Anhänger des "Patriarchats" zu erkennen gibt, entspricht das einem Bild, benennt aber nicht den Grund seines Verhaltens. Für sich genommen folgt nichts daraus, der Hauptverdiener oder der körperlich Überlegene zu sein. Um zu den moralischen Schuldzuweisungen und den sie ahndenden Übergriffen fortzuschreiten, braucht es die beschriebenen Übergänge.

Dabei ist eine männliche Asymmetrie nicht zu übersehen. Aber auch Frauen wissen, welches Verhaltensrepertoire und welche Metaphern der Ungehörigkeit, der Schuld und des Versagens dem Geliebten von einst gegenüber ins Schwarze treffen. Über die Partnerschaft hinaus kann sich das beanspruchte Recht auf die in Rede stehenden "Liebespflichten" auf weitere Personen erstrecken, gänzlich fremde eingeschlossen, und überwiegend in männlicher Dominanz, die von der sexistischen Anmache bis zur unmittelbaren Gewalt reicht.

Noch einmal: Dieses Erzwingen von Dienstbarkeit daheim und auswärts zeugt sehr gegenteilig zu dem, was landläufig darüber gesagt wird, nicht von einem Mangel an Moralität, sondern von einem Überschuss an derselben.

Homophobie

Das "Unbehagen der Geschlechter" betrifft auch einen Bereich, der eher vermittelt daraus hervorgeht, dass der Staat die Familie als seine Keimzelle betrachtet und von ihr die Reproduktion der Bevölkerung und des Arbeitsvermögens erwartet. Daraus ging das Abtreibungsverbot des § 218 [2] StGB hervor, der nicht abgeschafft, sondern nach dem Anschluss der DDR de facto straffrei gestellt ist (und in seiner polnischen Fassung eine Renaissance erlebt).

Daraus ergab und ergibt sich auch die Grundlage für die – modern "heteronormativ" genannte – staatliche und öffentliche Geschlechtsmoral. Gleichgeschlechtlich orientierte Menschen und Paare traf und trifft der Vorwurf, sich der Normalität dieser Pflicht entziehen zu wollen, obwohl sie doch nur einer privaten und individuellen Regung nachgehen.

Mit dem §175 [3] StGB stellte der bürgerliche Staat deutscher Prägung dies als sittliche Abweichung bei den Männern unter Strafe, befestigte damit aber zugleich die geschlechterübergreifende Übersetzung solcher Neigungen in die "krankhafte" und verachtenswerte Eigenschaft der Betroffenen.

Deshalb taugen die Bezeichnungen "Schwuler" und "Lesbe" auch 26 Jahre nach Abschaffung des Paragrafen noch immer zur Beleidigung und Herabsetzung.

Ob Beschädigungen darüber hinaus mit der vergangenen Kriminalisierung und gebliebenen Stigmatisierung verbunden sind, hängt – wie auch bei "der Frau" – sehr vom sozialen Status ab. Die Populisten z.B. in Osteuropa regieren überdies eine neue Aktualität der Homophobie [4] herbei, die auch in der liberalen BRD noch "gesellschaftlich verankert" (SZ [5]) ist.

Es dürfte klar sein, dass sich in diesem vermittelten Bereich ebenfalls die Quelle der Diskriminierung von Trans- und Intersexuellen [6] findet, auch wenn die historisch in Deutschland nicht strafbewehrt, sondern "pathologisierend" erfolgte1 [7].

"Tradition"

Der im ersten Teil einleitend zitierte Vorbehalt, "die patriarchale Geschlechterordnung (sei) mit politökonomischen Kategorien nicht zu erfassen", ist also eine methodische Vorschrift, die der sog. Frauenfrage eine psycho-analytische Scheinerklärung eröffnet. Ähnliches gilt auch für den verbreiteten Rückgriff auf die Historie des Patriarchats. Die Tradition der toten Geschlechter, die wie ein Albtraum auf den Hirnen der Lebenden lastet2 [8], mag ihren Teil zu den sittlichen Frauen- und Männerbildern und ihren Folgen beigetragen haben.

Man geht auch nicht fehl, wenn man diesen bösen Spuk in unserem Kulturkreis anteilig dem Christentum zurechnet, das seinen heteronormativen Moralismus zuerst in eigener Machtvollkommenheit und später in Abhängigkeit vom bürgerlichen Staat etablieren konnte. Es wäre aber falsch, bei den tradierten Vorurteilen zu übersehen, wie sehr sie sich wegen der gegebenen Verhältnisse, also durch willentliches, gegenwärtiges Handeln erneuern bzw. modifizieren.

In diesem Sinn schickt Marx dem zitierten Satz voraus, dass die Menschen ihre eigene Geschichte machen, aber nicht unter selbstgewählten, sondern unter vorgefundenen Umständen3 [9].

Ideologische Urteile gibt es, sie können auch ihre historischen Voraussetzungen überdauern, sie aber modern als "kontingente" Hinterlassenschaften gestriger oder ewiggestriger "Narrative" zu betrachten, behauptet, dass nicht die Menschen, sondern die Geschichten die Geschichte machen. Es sind mächtige Interessen, die ihre Selbstgewissheiten praktisch ins Werk setzen, also bewahrheiten können. Deswegen sind die herrschenden Ideen die Ideen der Herrschenden4 [10], die sich leider nicht durch neue "Episteme" verscheuchen lassen.

"Paradigmenwechsel"

Bevor nun die Auslegungen besprochen werden, wie sie die Frauen- bzw. Gender-Bewegungen der beschriebenen "Basis" und ihrem "Überbau" zugedacht haben, noch eine zusammenfassende Bemerkung. Wo immer die Staatsgewalt – sei sie dazu gedrängt worden, sei es aus ihren Gründen – Änderungen im wirtschaftlichen, politischen oder gesellschaftlichen Gefüge vornimmt, wird das in der öffentlichen Meinung als "Paradigmenwechsel" wahrgenommen.

Die rechtliche Gleichstellung der Frau hat ihr nicht nur neue Konkurrenzbedingungen eröffnet, sondern zugleich das überkommene Rollenbild deutlich verändert. Die Entkriminalisierung gleichgeschlechtlicher Beziehungen hat auch Menschen aus diesem Personenkreis ministrabel gemacht. Auch das BVerfG-Urteil zur Intersexualität ist Bestandteil der Anerkennung von Rechten sexueller Minderheiten, die sich in den letzten 20 Jahren vollzogen und z.B. zur "Ehe für alle" geführt hat.

Überhaupt hat die demokratisch verfasste Marktwirtschaft nach dem Ersten Weltkrieg und dann nach 1945 ein paar Konfrontationen bereinigt, durch die sie bei Teilen ihrer Bevölkerung die politische oder gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt, private Verhaltensweisen sanktioniert und damit Streitfälle eröffnet hat, die vom Standpunkt des später erreichten öffentlichen Friedens als unnötig und daher verfehlt erschienen.

Nach den Leistungen der Arbeiterbewegung Ende des 19. Jahrhunderts war die Frauenbewegung in einen weiteren sozialen und politischen Konfliktfall eingemischt. Als die Frauen dann gleichberechtigt aktiv und passiv wählen durften und die damit geforderte gesellschaftliche Anerkennung verankert war, wählten sie ungefähr so wie die Männer.

Die Verbesserung der sozialen Lage, die nicht vom Geschlecht, sondern von den Erwerbsmitteln abhängt, hat sich daher bis zum heutigen Gender Pay Gap als politisches Dauerprojekt erwiesen.

Bei Menschen beiderlei Geschlechts, die nicht der heterosexuellen Staatsmoral entsprachen, merkte der Gesetzgeber mit Verzögerungen ebenfalls, dass sie ansonsten ganz brauchbare Bürger waren. Das führte neben der eingeforderten und gewährten, aber kostenneutralen Anerkennung zu einer zunehmenden Gleichberechtigung und affizierte die Hierarchie der Berufe vornehmlich in der oberen Hälfte.

Auch das Phänomen Alice Weidel [11] – gleichgeschlechtlich verbandelt mit einer Person of Color und an der Spitze einer Partei zur Rettung der abendländischen Familie – gehört hierher. Und wenn jetzt sogar Bundesbehörden, diesmal ohne größeren Druck, gelernt haben, "nicht nur Männer und Frauen anzusprechen, sondern auch diejenigen, die sich in diesem Schema nicht wiederfinden können"5 [12], dann liegen in Asterisk, Unterstrich oder Doppelpunkt die passenden Sonderzeichen für diese zeitgemäße Komplettierung der Würdigung des bürgerlichen Individuums vor. Dem kann sich auch die bürgerliche FAZ [13] nicht verschließen:

Die Gesellschaft insgesamt (...) muss anerkennen, dass es mehr gibt auf der Welt als nur Männer und Frauen und dass diese Einsicht eine soziale und kulturelle Bereicherung darstellt und keine Bedrohung.

Es soll bei solcher Hochstimmung aber nicht vergessen werden, dass die staatliche Gewalt – und nicht die "Gesellschaft insgesamt" – über die Gültigkeit der "Paradigmen" und ihre Auswechslung entscheidet. (Dazu auch die Schlussbetrachtung im fünften Teil.)

Die öffentliche Anerkennung und Aufwertung, die der Feminismus wie die Gender-Bewegung erfahren haben, sowie die Rolle, die vor allem Letzterer im links-alternativen und universitären Leben zukommt, und auch der Streit darum, sollen als Gründe dafür reichen, dass sich die beiden folgenden Abschnitte nun Gegenständen zuwenden, die sich vom Alltagsleben der meisten Frauen zunehmend entfernen.

Lesen Sie daher im dritten Teil: Die Auslegung der Sache durch den Feminismus – Die Frauen als diskriminiertes Kollektiv [14].


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[1] https://www.heise.de/tp/features/Die-Sache-Frau-und-Mann-unter-dem-Regime-von-Marktwirtschaft-und-Staat-5024419.html
[2] https://www.bpb.de/apuz/290795/kurze-geschichte-des-paragrafen-218-strafgesetzbuch?p=2#fr-footnode40
[3] https://www.bpb.de/politik/hintergrund-aktuell/180263/1994-homosexualitaet-nicht-mehr-strafbar#:~:text=Ursprung%20dieser%20Gesetzgebung%20war%20das,der%20b%C3%BCrgerlichen%20Ehrenrechte%20erkannt%20werden.%22
[4] https://www.fr.de/politik/homophobie-ungarn-transsexuelle-entrechtet-schweigt-zr-13776564.html
[5] https://www.sueddeutsche.de/politik/homophobie-studie-gewalt-1.5140239?sc_src=email_2077141&sc_lid=166880851&sc_uid=T1gDq8ls8G&sc_llid=95724&utm_medium=email&utm_source=emarsys&utm_content=www.sueddeutsche.de%2Fpolitik%2Fhomophobie-studie-gewalt-1.5140239&utm_campaign=Espresso_am_Morgen_Samstag_12122020
[6] https://www.fr.de/meinung/kolumnen/angriffe-die-niemand-zaehlt-90159459.html
[7] https://www.heise.de/tp/features/Die-Zweierbeziehung-im-Kapitalismus-5024421.html?view=fussnoten#f_1
[8] https://www.heise.de/tp/features/Die-Zweierbeziehung-im-Kapitalismus-5024421.html?view=fussnoten#f_2
[9] https://www.heise.de/tp/features/Die-Zweierbeziehung-im-Kapitalismus-5024421.html?view=fussnoten#f_3
[10] https://www.heise.de/tp/features/Die-Zweierbeziehung-im-Kapitalismus-5024421.html?view=fussnoten#f_4
[11] https://www.abendzeitung-muenchen.de/promis/alice-weidel-klagt-sohn-hatte-niemanden-mehr-zum-spielen-art-477557
[12] https://www.heise.de/tp/features/Die-Zweierbeziehung-im-Kapitalismus-5024421.html?view=fussnoten#f_5
[13] https://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/intersexualitaet-diese-varianten-sind-keine-krankheiten-15290710-p2.html
[14] https://www.heise.de/tp/features/Die-Frauen-als-diskriminiertes-Kollektiv-5024424.html