Euro-Ombudsman fühlt sich nicht für Enfopol zuständig

Aufruf bislang erfolgreich

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Nachdem der Aufruf zu Protest gegen die geplante Enfopol-Regelung zu vielen Mails an den europäischen Ombudsman geführt hat, schickte dieser ein Schreiben zurück, das wir niemanden vorenthalten wollen. Hier scheint jemand gewillt zu sein, Bürokratie und Regeln vor Besorgnissen der Bürger zu setzen. Schönes Europa der Bürger.

Ob die unten stehende Begründung allerdings mit dem "Werbetext" der Aufgaben harmoniert, scheint fraglich zu sein, wenn man diesen offiziellen Text liest:

"Der Bürgerbeauftragte hat weitreichende Untersuchungsbefugnisse: die Organe und Institutionen der Gemeinschaft sind unter gewissen Bedingungen gehalten, ihm alle angeforderten Unterlagen und Beweismittel zur Verfügung zu stellen; er kann auch Auskünfte von nationalen Behörden erhalten. Der Bürgerbeauftragte ist befugt, als Schlichter zwischen Bürgern und der Gemeinschaftsverwaltung zu fungieren. Der Bürgerbeauftragte ist befugt, Empfehlungen an die EG-Institutionen zu richten, und kann den Fall an das Europäische Parlament überweisen, damit dieses gegebenenfalls politische Schlußfolgerungen aus dem,von der Verwaltung vertretenen Standpunkt ziehen kann."

Freedom for Links und Telepolis werden eine Liste von Email-Adressen zunächst der deutschen EP-Abgeordneten zusammenstellen. Geplant ist weiterhin, den Aufruf zum Protest auf eine EU-weite Ebene zu haben.

Offener Brief von Freedom for Links und Telepolis an den EU-Bürgerbeauftragen

Von: Euro-Ombudsman Euro-Ombudsman

Datum: Friday, March 05, 1999, 2:04:10 PM
Subject: BESCHWERDE

Sehr geehrte Frau, sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihr E-mail, in welchem Sie eine Beschwerde darüber vorbrachten, daß der Rat eine an die Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung über eine umfassende Überwachung des Telekommunikationsverkehrs und des Internet plant.

Wegen der großen Anzahl von Beschwerden zu diesem Thema, ist eine persönliche Antwort leider nicht möglich. Ich bitte Sie um Verständnis, und teile Ihnen weiter mit, daß die zuerst eingegangene Beschwerde unter der Nummer 205/99/ME registriert wurde.

Im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft und dem Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten sind die Bedingungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde genau festgelegt. Der Bürgerbeauftragte kann nur dann mit einer Untersuchung beginnen, wenn diese Bedingungen erfüllt sind.

Eine dieser Bedingungen lautet:

Artikel 2 Absatz 2 - Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten:

"Jeder Bürger der Union (...) kann den Bürgerbeauftragten (...) mit einer Beschwerde über einen Mißstand bei der Tätigkeit der Organe oder Institutionen (...) befassen."

Eine sorgfältige Prüfung Ihrer Beschwerde hat ergeben, daß diese Bedingung nicht erfüllt ist, denn Ihre Beschwerde betrifft nicht einen möglichen Mißstand bei der Tätigkeit eines Organs oder einer Institution, sondern vielmehr eine politische Entscheidung des Rates.

Ich bedauere deshalb, Ihnen mitteilen zu müssen, daß ich nicht befugt bin, mich mit Ihrer Beschwerde zu befassen. Für den Fall, daß Sie eine Eingabe beim Petitionsausschuß des Europäischen Parlaments machen möchten, wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:

Präsidenten des Europäischen Parlaments L-2929 Luxembourg

Mit freundlichen Grüßen

Jacob SÖDERMAN