Fußballgehälter und Gebühren
Wie der Sportrechtehandel, das öffentlich-rechtliche Fernsehen und die Informationsfreiheit zusammenhängen
Als am Donnerstag die Pläne der Regierung bekannt wurden, die Millionengehälter der Bundesligaspieler mit Bürgschaften in Höhe von 200 Millionen zu subventionieren, stieß dies auf einhellige Ablehnung. Was in den Vorwürfen gegen den Kirch-Konzern und die Bundesligavereine jedoch vergessen wird, ist, dass es ohne das potente Mitbieten der gebührenfinanzierten Sender nicht zu einer derartigen Preissteigerung im Sportrechtehandel hätte kommen können.
Zu einem Preispoker gehören immer zwei Parteien: Eine die bietet und eine die mitgeht. Zu einem derart massiven Anstieg, wie er das letzte Jahrzehnt im Bereich der deutschen Sportrechte stattfand, gehörten sogar zwei Parteien mit erheblichen finanziellen Mitteln: Nicht nur die privaten, sondern auch die gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Sender, die beim Pokerspiel um die Sportrechte kräftig mitboten. Der ARD-Vorsitzende Pleitgen gab im letzten Jahr zu, dass ARD und ZDF beispielsweise bei den Verhandlungen über Übertragungsrechte zur Fußballweltmeisterschaft "bis an den Rand des für den öffentlich-rechtlichen Rundfunks Zumutbaren" gegangen waren. Die jetzige Situation entstand also aus einer künstlichen Konkurrenz.
Ist diese künstliche Konkurrenz tatsächlich der saure Apfel, in den man beißen muss, um eine Grundinformiertheit der Öffentlichkeit sicherzustellen? Sieht man sich das Programm der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten an, so zeigt sich, dass ein sehr großer Teil aus Talkshows, Sportsendungen und vor allem Soap Operas besteht. Sendungen, die nur von begrenztem Informationswert sind, aber privaten Kanälen Konkurrenz machen. Information über politische, wirtschaftliche und kulturelle Geschehnisse wurde dagegen in den letzten dreizehn Jahren für immer breitere Kreise über das Netz verfügbar.
Vernünftiger als mit teuren öffentlich-rechtlichen Sendern Unterhaltung jenseits einer Informationsgrundversorgung zu produzieren und gleichzeitig die Preisspirale anzukurbeln, wäre deshalb eine Stärkung der Informationsrechte. Wenn einzelne Vereine oder eine - 1997 vom Bundesgerichtshof als Kartell eingestufte - Liga derart weitreichende Verbotsrechte über die Berichterstattung öffentlicher Veranstaltungen beanspruchen, dass sie sogar Beschreibungen des Spiels über Radio und die Kurzberichterstattung in Nachrichtensendungen verbieten können, ist etwas faul mit dem Medienrecht. Kirch nutzte hier nur Lücken aus - mehr war von ihm als Unternehmer "bei Strafe des Untergangs" nicht zu erwarten. Gefragt ist der Staat jetzt nicht als Subventions- sondern als Gesetzgeber: Indem er Informationsrechte stärkt und ihre Abtretbarkeit in Lizenzen beschränkt.