Gericht: Verwendung des Buchstabens "Z" allein nicht rechtswidrig
- Gericht: Verwendung des Buchstabens "Z" allein nicht rechtswidrig
- Keine "Z"-Brote mehr in Esslingen
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Amtsgericht in Bautzen lehnt Verfahren nach Corona-Demo ab. Auch in NRW waren Richter zurückhaltend. Ein Bäcker in Esslingen war da schon vorsichtiger.
Das Amtsgericht Bautzen hat die Eröffnung eines Hauptverfahrens wegen dem öffentlichen Zeigen des Buchstabens "Z" auf einer Demonstration abgelehnt. Dies geht aus einem Beschluss des Gerichts hervor, der auf der Website der rechtsextremen Gruppierung "Freie Sachsen" veröffentlicht wurde.
Rechtsanwalt Martin Kohlmann, der Vorsitzende der Gruppierung, hatte eine Demonstrationsteilnehmerin vor Gericht vertreten, die auf einer Demonstration im März eine Weste mit dem Symbol "Z" getragen hatte.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte strafrechtliche Konsequenzen angekündigt und sich auf den Paragrafen 140 Nr. 2 ("Belohnung und Billigung von Straftaten") des Strafgesetzbuches berufen. Die Staatsanwaltschaft kann gegen den Beschluss des Gerichts innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen, so das Amtsgericht gegenüber unserer Redaktion.
Der zuständige Richter am Amtsgericht Bautzen sieht keinen hinreichenden Straftatverdacht gegeben. Zwar sei der russische Angriff nach dem Völkerstrafgesetzbuch verbrecherisch und der Buchstabe "Z" sei zum Symbol geworden, hinter welchem die Regierung das Land einen wolle.
Gleichzeitig mache sich gegen den Paragrafen 140 Nr. 2 des Strafgesetzbuches strafbar, wer russische Kriegsverbrechen in einer den öffentlichen Frieden störenden Weise billigt. Dieses Verhalten sei gerade in Bezug auf den Artikel 5 des Grundgesetzes restriktiv zu bestimmen, schreibt der Richter in der Urteilsbegründung. Weiter heißt es darin:
Die Demokratie lebt von der Meinungsfreiheit und dem freien Diskurs. Dabei ist sicher viel Unsinn, Dummheit und Provokation zu ertragen. Das Strafrecht aber darf nicht missdeutet und missbraucht werden, Unliebsames und Unliebsame in die Schranken zu weisen.
Die Einleitung eines Verfahrens und besonders die Anklageerhebung seien eine Drohgebärde.
Stellt sich eine solche Drohgebärde (erst) ein, nachdem sie medial öffentlichkeitswirksam eingefordert worden ist, besteht die Gefahr, dass der Eindruck einer Strafverfolgung auf Bestellung entsteht, wodurch das Ansehen der Staatsanwaltschaft und Gerichte nachhaltigen Schaden nehmen könnte.
Zurückhaltung auch bei Richtern in NRW
Auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat im Mai in einem Beschluss, bei dem es um Paragraf 140 Nr. 2 und die Verwendung des sogenannten Sankt-Georgs-Bandes ging, darauf hingewiesen, dass der Straftatbestand restriktiv auszulegen sei.
Das Sankt-Georgs-Bandes ist ein russisches militärisches Abzeichen mit einem Muster von drei schwarzen und zwei orangen Streifen. Es wird in Russland derzeit gemeinsam mit dem "Z"-Symbol gezeigt, ist aber älter und wurde schon vor dem russischen Angriff auf die Ukraine etwa bei Feierlichkeiten zum Gedenken an den Sieg gegen Hitlerdeutschland getragen.
Darauf hob auch der Entscheid des NRW-Gerichtes ab: Allein die Verwendung des Abzeichens, das in Russland das wichtigste Zeichen der Erinnerung an den Sieg im Deutsch-Sowjetischen Krieg ist, könnte nicht als der Billigung einer Straftat ausgelegt werden. Weiter befanden die Richter, es spräche einiges dafür …
… dass die Verwendung der streitgegenständlichen Symbole nicht als "Billigung" des russischen Angriffskriegs zu bewerten ist. Das Sankt-Georgs-Band geht – so die dem Senat in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit allein herangezogene Quelle Wikipedia – auf eine militärische Auszeichnung zurück, die im Russischen Kaiserreich verliehen und später in der Sowjetunion unter anderem Namen wieder eingeführt wurde. Ab dem Jahr 2005 wurde das Georgsband zu einem Symbol des Kriegsgedenkens. Anlässlich des 60. Jahrestags des Kriegsendes gab die staatliche Nachrichtenagentur RIA Novosti am 14. April 2005 bekannt, dass sie mit Unterstützung einer Jugendorganisation und der Moskauer Stadtregierung eine feierliche Aktion namens георгиевская ленточка (Georgsbändchen) durchführen werde. Seitdem wird das Sankt-Georgs-Band in Russland als verbreitetes Zeichen des Gedenkens und als Nationalsymbol geführt.
Diese Kampagne habe sich zu einem wichtigen gesellschaftlichen und politischen Ereignis entwickelt, an dem sich in den Wochen vor dem Gedenken an die deutsche Kapitulation am 8./9. Mai Millionen von Russen beteiligten.