Gericht: Verwendung des Buchstabens "Z" allein nicht rechtswidrig

Seite 2: Keine "Z"-Brote mehr in Esslingen

Das Symbol sei allerdings auch bei Massenprotesten gegen Wahlfälschungen bei den Parlamentswahlen 2011 und Präsidentschaftswahlen 2012 jenseits der Feiern zum 9. Mai getragen.

Kontroverser wird in juristischen Kreisen die Verwendung des "Z"-Symbols diskutiert. Die Juristin Paula Fischer schrieb Ende April im Verfassungsblog, dass das Tragen des "Z" als Symbol "während einer Versammlung unmissverständlich als Billigen der Aggression verstanden und untersagt werden kann."

Fischer erkennt in Ihrem Aufsatz an, dass insbesondere bei Symbolen die Wertungsfrage, ob der Bezug zur russischen Aggression eindeutig ist, die Rechtsanwendung erschwert:

Das Z-Symbol, das überwiegend mit der Bedeutung "Za Pobedu" ("auf den Sieg") belegt wird, ist mittlerweile eindeutig zum Zeichen der Unterstützung der russischen Ukraine-Invasion geworden, sodass sein Tragen während einer Versammlung unmissverständlich als Billigen der Aggression verstanden und untersagt werden kann.

Ob dies auch für den Buchstaben V gelte, wie etwa das Ordnungsamt Frankfurt angenommen habe, erscheine "schon weniger sicher".

Die Debatte über prorussische Symbole treibt mitunter skurrile Blüten. Im baden-württembergischen Esslingen etwa verzichtet seit März der lokale Bäckereibetrieb Zoller darauf, in einige seiner Brote und Brötchen vor dem Backen das "Z" einzuritzen, das bislang auf der Kruste zu sehen war.

Firmeneigner Jörg Zoller zeigte sich zwar weiterhin "stolz auf unser Markenzeichen". Seit eine Kundin auf die Verwendung des Buchstabens durch russische Streitkräfte hingewiesen habe, verzichte man aber vorerst auf die Markierung.

Diese Meldung erscheint in Kooperation mit dem Magazin hintergrund.de