Ist der Slogan "Atomkraft? – Nein danke!" jetzt zukunftsfeindlich?
Brüssel will mit der Taxonomie Nuklearenergie als nachhaltig ausweisen. Das stellt die EU-Nachhaltigkeitskriterien grundsätzlich infrage
Der Vorstoß der EU-Kommission, Energie aus Atomkraft- und Gaskraftwerken als nachhaltig produzierte Energie bewerten zu lassen, sorgt derzeit für einige Debatten. Hiermit sollen die internationalen Finanzströme insbesondere in die Nuklearindustrie gelenkt werden. Der vorliegende Text analysiert und bewertet den Versuch, die bisherige EU-Nachhaltigkeitstaxonomie in diesem Sinne zu verändern, kritisch anhand der eigenen Kriterien Brüssels.
Nachhaltigkeit – eigentlich ein klarer Begriff
Nachhaltig ist eine Politik oder eine Unternehmensstrategie, wenn sie dazu beiträgt, dass den aktuellen und insbesondere den zukünftigen Generationen eine lebenswerte und bedürfnisgerechte Qualität ihrer existenziellen Bedingungen erhalten bzw. geschaffen wird, wie z.B. eine intakte Natur, eine stabile Friedensordnung oder eine gerechte Vermögensverteilung.
Die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission) formulierte bereits 1987 in ihrem Report of the World Commission on Environment and Development: Our Common Future1 [1]:
Sustainable development is development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs. It contains within it two key concepts:
- the concept of 'needs', in particular the essential needs of the world's poor, to which overriding priority should be given; and
- the idea of limitations imposed by the state of technology and social organization on the environment's ability to meet present and future needs.
Dies bedeutet, dass die Befriedigung der Bedürfnisse der jetzigen Generationen streng daraufhin zu prüfen ist, ob sie die existenziellen Möglichkeiten der zukünftigen Generationen einschränken. Hierbei wird bereits die Richtung zu einer an nachhaltiger Entwicklung orientierten Taxonomie beschritten, wenn im Brundtland-Bericht formuliert wird2 [2]:
In essence, sustainable development is a process of change in which the exploitation of resources, the direction of investments, the orientation of technological development and institutional change are all in harmony and enhance both current and future potential to meet human needs and aspirations.
Dies stellen eigentlich klare Vorgaben dar: Das Festhalten an oder die Entwicklung von umwelt- und menschenfeindlichen Technologien und industriellen Strategien verbieten sich hierdurch. Die an Nachhaltigkeit orientierte globale Entwicklung und entsprechende politische Maßnahmen haben hierbei insbesondere den Ausgleich von weltweiter Ungerechtigkeit bzw. die Besserstellung der unterprivilegierten Regionen der Welt zu berücksichtigen.
Dieses Nachhaltigkeitsverständnis ist von den Vereinten Nationen - aufgefächert nach verschiedenen Nachhaltigkeitsbereichen - verabschiedet und in den 17 Sustainable Development Goals (SDG) im Rahmen der Agenda 2030 fixiert worden.3 [3]
Es ist somit zwischen einem engeren und prioritär auf den ökologischen Aspekt bezogenem Verständnis von Nachhaltigkeit und einem erweiterten Verständnis zu unterscheiden, bei dem die ökologische Perspektive neben ökonomischen, politisch, sozialen und kulturellen Dimensionen der Nachhaltigkeit steht.
Die EU-Nachhaltigkeitstaxonomie fokussiert insbesondere die ökologische Dimension der Nachhaltigkeit, bezieht aber auch Nachhaltigkeitsperspektiven im erweiterten Sinne ein.
EU-Nachhaltigkeitstaxonomie – ursprünglich ein brauchbarer Ansatz
Die erst aktuell verstärkt in die öffentliche Kritik geratene EU-Nachhaltigkeits-Taxonomie ist in einer früheren Version bereits 2020 entwickelt worden und hat die Funktion, auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit "das Potenzial des Binnenmarkts für die Verwirklichung dieser Ziele voll auszuschöpfen. In diesem Zusammenhang ist es entscheidend, Hindernisse zu beseitigen für die effiziente Lenkung von Kapital hin zu nachhaltigen Investitionen im Binnenmarkt und die Entstehung neuer Hindernisse zu vermeiden."4 [4]
Die vertretbare Intention eines Nachhaltigkeitslabels für Finanzprodukte war es, die privaten und öffentlichen Investitionen im EU-Raum auf der Grundlage der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs) systematisch und wirksam in eine nachhaltige Richtung zu lenken. Hierfür wurden für die verschiedenen EU-Staaten einheitliche Kriterien in Form einer Taxonomie, also eines abgestuften Bewertungssystems, in einem aus der Sicht der Kommission "holistischen Sinne" entwickelt5 [5]:
Die Kriterien, anhand deren bestimmt wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit ökologisch als nachhaltig einzustufen ist, sollten auf Unionsebene harmonisiert werden, um Hindernisse für das Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf die Mobilisierung von Finanzmitteln für nachhaltige Projekte zu beseitigen und das künftige Auftreten von Hindernissen für solche Projekte zu verhindern.
Eine derartige Harmonisierung würde es den Wirtschaftsteilnehmern erleichtern, grenzüberschreitend Finanzmittel für ihre ökologisch nachhaltigen Tätigkeiten zu mobilisieren, da ihre Wirtschaftstätigkeiten dann anhand einheitlicher Kriterien bewertet werden könnten, um als zugrunde liegende Werte für ökologisch nachhaltige Investitionen ausgewählt zu werden. Eine derartige Harmonisierung würde somit grenzüberschreitende nachhaltige Investitionen innerhalb der Union erleichtern.
Es geht also darum, ob eine wirtschaftliche Aktivität, also z.B. die Herstellung eines industriellen Produkts sowie das Produkt selbst, als nachhaltig zu qualifizieren sind und damit für Fonds und institutionelle sowie private Anleger aufgrund der EU-Taxonomie als "grünes" Produkt empfohlen werden können.
Des Weiteren betrifft dies auch die öffentliche Förderung und staatliche Maßnahmen zur Konjunkturlenkung. Unternehmen haben dementsprechend den Grad der Nachhaltigkeit ihrer Produkte Kriterien orientiert - als Prozentsatz in Bezug auf die Vorgaben – detailliert offenzulegen.6 [6]
Die Taxonomie hat sich zunächst an den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN von 2015 (Agenda 2020) zu orientieren, welche die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der Nachhaltigkeit umfassen. Des Weiteren richtet sich die Konkretisierung der Taxonomie (Art. 9) nach den sechs Umweltzielen der EU7 [7]:
- Klimaschutz;
- Anpassung an den Klimawandel;
- die nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen;
- der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft;
- Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung;
- der Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme.
Die Taxonomie basiert auf Prinzipien, die auf diese sechs Umweltziele ausgerichtet sind (Kap. II):
- Inwieweit bietet eine Wirtschaftstätigkeit einen "wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz"? (Art. 10) Inwieweit ist also eine ökonomische Aktivität geeignet, das 1,5-Grad-Klimaziel der Pariser UN-Klimaschutzkonferenz zu verwirklichen, u.a. durch den Einsatz regenerativer Energieerzeugung und erhöhter Energieeffizienz?
- Führt die konkrete Wirtschaftsaktivität zu einem "wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel"? (Art. 11) Ist eine ökonomische Aktivität geeignet, die Wirkungen des bereits eintretenden oder zukünftigen Klimawandels zu vermindern – allerdings "ohne das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte zu erhöhen"?
- Leistet eine Wirtschaftsaktivität "einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Nutzung und zum Schutz von Wasser- und Meeresressourcen"? (Art. 12) Führt z.B. eine ökonomische Aktivität zur Einleitung von Abwasser und zur Verschmutzung von Flüssen?
- Führt eine Wirtschaftsaktivität zu einem "wesentlichen Beitrag zum Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, einschließlich Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling"? (Art. 13) Hierbei ist u.a. die Verringerung bzw. Beseitigung des Einsatzes "besonders besorgniserregender Stoffe in Materialien und Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus" und "unter anderem durch Ersetzung dieser Stoffe durch sicherere Alternativen und durch Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit" gemeint.
- Leistet eine Wirtschaftsaktivität einen "wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung"? (Art. 14) Inwieweit wird z.B. eine Verringerung von Treibhausgas relevanten Emissionen oder anderer Schadstoffe durch diese Wirtschaftstätigkeit erzielt? Wie kann eine negative Auswirkung auf die menschliche Gesundheit vermieden werden?
- Leistet eine ökonomische Aktivität einen "einen wesentlichen Beitrag zum Schutz und zur Wiederherstellung der Biodiversität und der Ökosysteme"? (Art. 15) Inwieweit trägt etwa eine Wirtschaftsaktivität zum Schutz von Ökosystemen, zur Sanierung belasteter Böden oder zur Artenvielfalt bei?
Der Nachweis der Nachhaltigkeit wirtschaftlicher Aktivität hat hierbei in vier Schritten zu erfolgen8 [8]:
- Feststellung der Abdeckung der ökonomischen Aktivität durch die Taxonomie;
- Feststellung des "wesentlichen Beitrags" der jeweiligen Wirtschaftsaktivität;
- Feststellung der Einhaltung des notwendigen Mindestschutzes;
- Feststellung der Erfüllung der technischen Bewertungskriterien.
Der Nachweis der Erfüllung technischer Bewertungskriterien soll u.a. – und dies ist für die vorliegende Fragestellung nach der Nachhaltigkeit der Kernenergie besonders relevant – "dem Lebenszyklus sowie den Erkenntnissen aus vorhandenen Lebenszyklusanalysen Rechnung tragen, indem sowohl die Umweltauswirkung der Wirtschaftstätigkeit selbst als auch die Umwelteinwirkungen der durch sie bereitgestellten Produkte und Dienstleistungen berücksichtigt werden, insbesondere durch Beachtung der Herstellung, der Verwendung und des Endes der Lebensdauer dieser Produkte und Dienstleistungen". (Art. 19)
Interessanterweise wird in der EU-Richtlinie von 2020 vor dem Greenwashing gewarnt, wenn also falsche Label für vorgeblich ökologische Produkte vergeben werden. Die EU-Taxonomie solle das Greenwashing verhindern9 [9]:
Anforderungen an die Vermarktung von Finanzprodukten oder Unternehmensanleihen als ökologisch nachhaltige Investitionen, einschließlich der von den Mitgliedstaaten und der Union festgelegten Anforderungen, die die Finanzmarktteilnehmer oder Emittenten erfüllen müssen, um nationale Kennzeichnungen verwenden zu dürfen, sollen das Anlegervertrauen und das Bewusstsein für die Umweltauswirkungen dieser Finanzprodukte oder Unternehmensanleihen stärken, die Sichtbarkeit erhöhen und Bedenken in Bezug auf Greenwashing ausräumen.
Im Sinne dieser Verordnung wird Greenwashing als die Praxis bezeichnet, durch die die Bewerbung eines Finanzprodukts als umweltfreundlich einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, obwohl den grundlegenden Umweltstandards nicht entsprochen wird.
Vor diesem Hintergrund ist es dann doch erstaunlich, wenn die EU-Kommission nun am 1.1.2022 einen Vorschlag zur Beratung in die zuständigen Gremien gibt, der sich für die Nachhaltigkeit von Atomkraftwerken bzw. der Kernenergie (bis 2045) und der Energiegewinnung auf der Basis von Gas (bis 2030) ausspricht.1 [10]
Bei diesem Vorschlag handelt es sich um eine Ergänzung zur bisherigen Taxonomie, die nun der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für nachhaltiges Finanzwesen und der Plattform für ein nachhaltiges Finanzwesen zur Stellungnahme vorgelegt wurde.
Dieser sogenannte "delegierte Rechtsakt" der EU-Kommission wird anschließend im ersten Halbjahr 2022 in einem Zeitraum von vier Monaten im EU-Parlament und im Rat der Europäischen Kommission beraten. Beide Gremien haben hierbei bei entsprechenden Mehrheiten ein Veto-Recht.1 [11]
Wenn der Vorschlag der EU-Kommission angenommen würde, könnten Aktien von Energieversorgungsunternehmen, die ihre Energieproduktion vorwiegend aus Kernenergie bzw. Atomkraftwerken beziehen, als nachhaltig empfohlen werden. Atomkraftwerke könnten dann des Weiteren der CO₂-Bilanz eines Staates gutgeschrieben werden.
Die Fraktion der Grünen im EU-Parlament überlegt daher, ob sie Klage gegen den Vorschlag der EU-Kommission einlegt. Hierbei müssten sie wohl noch die französischen Grünen überzeugen, deren grüner Präsidentschaftskandidat, Yannick Jadot, den Ausstieg aus der Kernkraft erst in 20 bis 25 Jahren als realistisch ansieht.1 [12]
Es soll sich im Folgenden nun systematisch damit befasst werden, inwieweit die Ausweisung der Kernenergie – insbesondere auf Betreiben Frankreichs und einiger osteuropäischer EU-Staaten – tatsächlich den eigenen EU-Kriterien genügt, so wie sie die eigene Taxonomie-Verordnung der EU vorsieht.
Wie nachhaltig ist Atomenergie im Sinne der EU-Taxonomie wirklich?
Frankreich ist – zusammen mit einigen osteuropäischen Staaten, u.a. Polen – Hauptinitiator des derzeit laufenden Versuchs, die internationalen Finanzströme über eine veränderte Nachhaltigkeitstaxonomie der EU in die Finanzierung von Atomkraftwerke und damit auch der gesamten Nuklearindustrie, einschließlich der Atomwaffen, zu lenken.
Insbesondere der französische Präsident Emmanuel Macron bestand auf den zum 1.1.2022 vorgeschlagenen Zusatz zur bereits 2021 verabschiedeten und veröffentlichten EU-Taxonomie, mit dem Argument, und Energiegewinnung über Kernkraft sei nachhaltig und als grüne Energieproduktion zu bezeichnen.
In Frankreich sind derzeit 56 AKWs in Betrieb, die allerdings z.T. marode sind und nach erheblichen Reparaturinvestitionen verlangen. Frankreich bezieht ca. 71 Prozent seines Stroms aus Kernkraft. Frankreich liegt mit der Anzahl seiner AKWs an zweiter Stelle der nuklearen Energieproduktion im weltweiten Vergleich, hinter den USA und noch vor China.1 [13] Macron, für den im April 2022 Wahlen anstehen, begründet den Bau neuer AKWs wie folgt [14]:
Um Frankreichs Energieunabhängigkeit zu gewährleisten, die Stromversorgung unseres Landes zu sichern und unser Ziel der Kohlenstoffneutralität im Jahr 2050 zu erreichen, werden wir zum ersten Mal seit Jahrzehnten die Errichtung von Kernreaktoren in unserem Land wieder aufnehmen.
Da der Bau von AKWs der dritten Generation, European Pressurized Reactors (EPR), aufgrund der überbordenden Baukosten, Pannen und ständigen Verzögerungen Schwierigkeiten bereits seit Jahren bereitet, kündigt Macron nun die Entwicklung von Minireaktoren an, um die Versorgungsprobleme künftig zu lösen.
Es handelt sich hierbei um Small Modular Reactors (SMR), die bis zu 300 Megawatt produzieren. Er kündigte im Oktober 2021 einen Innovationsplan France 2030 an, im Rahmen dessen er mit Hilfe von 30 Milliarden Euro die Deindustrialisierung Frankreichs stoppen wolle, u.a. über den Bau von SMRs, die dann grünen Wasserstoff produzieren und einen wesentlichen Schritt auf dem Weg zur französischen Dekarbonisierung bedeuten würden.1 [15]
Hier soll nun die Auffassung vertreten werden, dass es sich bei dem maßgeblich von Frankreichs Nuklearindustrie initiierten und vom mit diesem Industriezweig eng kooperierenden Macron vorgenommenen Vorstoß, die Nuklearindustrie als nachhaltig auszuweisen, um einen extremen Fall von Etikettenschwindel bzw. von Greenwashing handelt.
Die international anerkannte Nachhaltigkeitsdefinition der Brundtland-Kommission und auch die verabschiedeten UN-SDGs basieren darauf, dass die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen nicht die Einlösung der existenziellen Möglichkeiten zukünftiger Generationen behindern bzw. vernichten dürften.
Doch bürdet die Atomindustrie Tausenden von zukünftigen Generationen die bisher nicht geklärte Entsorgungsfrage des Atommülls auf. Dies ist ein deutlicher Verstoß gegen den Kern der Nachhaltigkeit und auch dementsprechend gegen die Kriterien der EU-Taxonomie, die im Kap. II, Artikel 13, eine Verringerung bzw. Beseitigung des Einsatzes "besonders besorgniserregender Stoffe in Materialien und Produkten während ihres gesamten Lebenszyklus" und "unter anderem durch Ersetzung dieser Stoffe durch sicherere Alternativen und durch Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit" fordert.
Da eine Transmutation der radioaktiven Abfälle eines AKWs in für den Menschen und die Natur ungefährliches Material bisher, auch aus der Sicht von Befürwortern eines solchen Versuchs, noch nicht gelungen ist, bleiben nach der Wärme und Strom liefernden Kernspaltung Krebs erregende Stoffe wie Plutonium, Neptunium, Americium und Curium, erhalten.
Diese hoch radioaktiven Isotope strahlen extrem lang und haben Halbwertzeiten zwischen zehntausenden bis hunderttausenden Jahren.1 [16] Somit widerspricht diese Tatsache auch insbesondere dem im Kap. II der Taxonomie, Artikel 19, formulierten Anspruch, dass technische Lebenszyklusanalysen von Produkten und Einrichtungen vorzunehmen sind, die deutlich machen, dass zu minimierende schädliche Auswirkungen einer wirtschaftlichen Tätigkeit während des Produktlebenszyklus bereits zu beenden sind.
Neben einem fehlenden und als nachhaltig zu bezeichnenden Entsorgungskonzept sind die Gefahren durch eine Kernschmelze im Atomreaktor zu nennen. Früher wurde hier zwischen einem GAU, einem noch beherrschbaren größten anzunehmenden Unfall, und einem Super-GAU unterschieden, der nicht mehr beherrschbar und bei dem das AKW außer Kontrolle geraten ist.
Inzwischen wird eine Skala von 0 bis 7 für die Klassifizierung von Störfällen bzw. Unfällen international verwendet. Die nuklearen Katastrophen in Tschernobyl (Ukraine, 1986) und Fukushima (Japan, 2011) waren Unfälle von sieben auf der Klassifizierungsskala bzw. als Super-GAU zu bezeichnen.1 [17]
Atomkraftwerke sind nicht rein technischer Natur, sondern bestehen aus einem Mensch-Technik-System und beides ist Fehler anfällig. Material kann ermüden, es kann z.B. zu Rissen im Stahlmantel des Reaktorkerns kommen. Menschen können Warnsignale, z.B. aufgrund von Übermüdung übersehen.
Die verschiedenen GAUs und Super-GAUs, die zur Freisetzung von lebenszerstörender Radioaktivität führten, zeigen, dass AKWs keineswegs – so wie in der EU-Taxonomie im Kap.II, Art. 14 gefordert, eine Wirtschaftsaktivität darstellen, die einen "wesentlicher Beitrag zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung" leistet – im Gegenteil: AKWs stellen eine extreme Gefahr für die Gesundheit der Menschen dar, da sie – zumindest bislang nicht sicher zu betreiben sind und auch ein sicherer Betrieb zukünftig nicht erkennbar ist.
Dieses Argument verstärkt sich noch einmal, wenn man über den Normalfall einer betriebstechnischen Störung hinausgeht und die Möglichkeit externer Eingriffe durch Cyber-Angriffe im Kriegsfall oder durch terroristische Anschläge einbezieht.1 [18]
Im Art. 11 (Kap.II) der Taxonomie wurde als Kriterium für Nachhaltigkeit angeführt, ob eine konkrete Wirtschaftsaktivität zu einem "wesentlichen Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel" führt. Ist eine ökonomische Aktivität geeignet, die Wirkungen des bereits eintretenden oder zukünftigen Klimawandels zu vermindern – allerdings "ohne das Risiko nachteiliger Auswirkungen auf Menschen, Natur oder Vermögenswerte zu erhöhen"?
Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Abbau von Uran, der Bau von AKWs, der Betrieb von AKWs sowie die Entsorgung der Anlagen sowie des verbrauchten, radioaktiven Materials keineswegs CO₂-neutral und damit per se Klima schonend sind. Auch ist Uran ein endlicher Rohstoff, der in wenigen Jahrzehnten weltweit ausgebeutet sein dürfte. Betrachtet man des Weiteren die Kosten des Atomstroms, so wird deutlich, dass es sich hier mit Abstand um die teuerste Variante der Stromerzeugung handelt, die weit hinter den Kosten regenerativen Stroms zurückfällt.1 [19]
AKWs sind sogar in einem noch größeren Maße als die auf Verbrennung fossiler Energieträger basierende Stromerzeugung von staatlichen Subventionen abhängig. Die Gewinne der Atomindustrie werden letztendlich vom Steuerzahler bezahlt.
Selbst die neue Generation der EPR, die vom französischen Staat gefördert wird, verschlingt ein Mehrfaches der veranschlagten Kosten. So werden die Baukosten des ursprünglich für ca. drei Milliarden Euro veranschlagten Atomkraftwerks der dritten Genration in Flamanville wohl niemals wieder eingenommen werden können – so Ralf Streck (2021)1 [20]:
Die Kosten waren, wie der französische Rechnungshof vorgerechnet hat, schon 2015 auf 12,4 Milliarden Euro angewachsen. Dazu kämen bis zur nun angepeilten Inbetriebnahme aber weitere 6,7 Milliarden Euro. Damit hätten sich Kosten des mit zunächst veranschlagten 3,3 Milliarden "billigen" Projekts praktisch versechsfacht.
Niemand kann des Weiteren die immensen Kosten eines GAU oder gar Super-GAUs seriös berechnen. Wie will man des Weiteren die Kosten Jahrtausende umfassender sicherer und zu bewachender Einlagerung von Atommüll berechnen? Und: Menschliches Leid, zerstörte Gesundheit, Tausende Krebstote und die Zerstörung der Biosphäre durch einen massiven AKW-Unfall entziehen sich jeglichem Kosten-Nutzen-Kalkül.
Auch das französische Argument der Versorgungssicherheit lässt sich angesichts der Störanfälligkeit und der häufigen Außerbetriebnahme der französischen Atomreaktoren nicht halten.
Dies alles bedeutet zweifelsfrei, dass die im Kap.II, Art. 10, der EU-Taxonomie geforderte Energieeffizienz in keiner Weise in Bezug auf Kernkraftwerke gegeben ist. Nun versucht Macron aufgrund der Probleme mit der dritten AKW-Generation mit Hilfe der Mini-Reaktoren, also der vierten Generation der AKWs, die Kernkraft wieder hoffähig zu machen.
Doch die SMRs würden aufgrund ihrer vergrößerten Anzahl der immer noch gefährlichen Reaktoren eine Potenzierung des Risikos bedeuten. Auch ist bisher diese Entwicklungslinie für landgestützte SMRs noch nicht fertiggestellt und ob überhaupt eine zufriedenstellende Entwicklung für einen Betrieb gelingt, ist noch fragwürdig.
Falls eine Produktion dennoch unmittelbar gelingen sollte, kämen ihre Installation und ihre Inbetriebnahme in frühestens ca. zehn Jahren für die notwendige zeitnahe Energiewende ohnehin zu spät.
Der von der EU-Taxonomie geforderte wesentliche Beitrag für die "Anpassung an den Klimawandel" würde somit durch die Lenkung der Finanzströme in die Kernkraft geradezu verhindert, denn das notwendige Investitionskapital wird in diesem Falle für die eigentliche Energiewende nicht zur Verfügung stehen.
Zum Zusammenhang von ziviler und militärischer Nutzung der Kernkraft
Der Uranabbau, z.B. in Mali, dient sowohl der zivilen als auch der militärischen Nutzung des Urans. Genauso ist die Nuklearbewaffnung Frankreichs, sowie z.B. auch Englands, zwingend mit der zivilen Nutzung der Atomenergie verbunden. Die benutzten Brennstäbe aus den AKWs werden wieder aufbereitet und für die Produktion von Nuklearwaffen verwendet.
So berichtet Jean-Michel Bezat in der Zeitschrift Le Monde über einen Besuch Macrons im Nuklearwerk von Le Creusot und dessen Äußerungen in diesem Zusammenhang2 [21]:
Il n’y a ‚pas de sens‘, selon lui, à dissocier cette double dimension: l’industrie de l’atome, qui se remet péniblement d’une décennie horribilis, illustre la cohérence entre autonomie stratégique et indépendance énergétique. ‚Notre avenir énergétique et écologique passe par le nucléaire‘, aussi bien que ‚notre avenir industriel et stratégique (…)‘, tranche M. Macron. ‚Sans nucléaire civil, pas de nucléaire militaire, sans nucléaire militaire, pas de nucléaire civil‘, qu’il s’agisse de la recherche ou de la production. L’usine du Creusot et le Commissariat à l’énergie atomique sont les ‚preuves vivantes‘ de cette complémentarité remontant à 1945.
Macron spricht hier also von der "Kohärenz zwischen strategischer Autonomie und energiepolitischer Unabhängigkeit". Er macht deutlich, dass es "ohne zivile Kernkraft" keine Nuklearwaffen, "ohne militärisch genutzte Kernkraft keine zivile Kernkraft" geben könne, und "zwar sowohl in der Forschung als auch in der Produktion."
Betrachtet man den französischen Vorstoß zur Änderung der EU-Taxonomie vor diesem Hintergrund, so lässt sich hier der Versuch beobachten, über einen Etikettenschwindel aus der zivilen Nutzung von Atomkraft eine ‚grüne‘ Energie zu machen, d.h. Finanzmittel aus privaten und öffentlichen Haushalten, u.a. EU-Subventionen, auch in die militärische Nutzung der Kernkraft fließen zu lassen. Ähnlich sieht dies Ralf Streck [22] (2021), wenn er formuliert2 [23]:
Letztlich wird deshalb auch an der Dualität zwischen militärischer und ziviler Nutzung der Atomenergie festgehalten, um Milliarden zu verstecken, die letztlich in die Militärprojekte fließen.
Fazit und politische Forderungen Die von interessierten Kreisen angestrebte Renaissance der Atomkraft mit Nachhaltigkeitsargumenten zu belegen, ist absurd. Die in der 2020 verabschiedeten und veröffentlichten EU-Taxonomie festgelegten Kriterien verweisen eindeutig auf die fehlende Nachhaltigkeit der Kernkraft.
Atomkraftwerke sind weder sicher, noch ist die Entsorgungslage geklärt. Auch sind sie nicht CO₂-frei, bieten keine Versorgungssicherheit und sind kostenintensiv. Sie sind ein Beispiel für die Internalisierung von Gewinnen und die Externalisierung von Kosten. Die Finanzierung einer grün gewaschenen Kernkraft würde zudem auch verdeckt zur Finanzierung der militärischen Nutzung der Kernenergie beitragen.
Kernkraft über eine Veränderung der bisherigen EU-Taxonomie als nachhaltig ausweisen zu lassen, ist eine üble Form von Greenwashing und letztendlich der Versuch eines schweren Betrugs an den EU-Bürgern:innen.
Die deutsche Bundesregierung, aber auch andere nationale Regierungen der EU sind aufgefordert, sich im Rat der Europäischen Union dem Ansinnen der EU-Kommission zu verweigern, die Finanzströme in eine Richtung zu lenken, welche zu einer Wiederkehr der eigentlich zumindest in Deutschland gesellschaftlich abgeschriebenen, in keiner Weise nachhaltigen und Milliarden Euro verschlingenden Atomkraft führen könnte.
Auch sollten die Vertreter:innen im EU-Parlament gegen den Zusatz der EU-Kommission zur Nachhaltigkeitstaxonomie stimmen. Letztlich sollten sich die deutsche Regierung sowie andere Regierungen den vor dem Europäischen Gerichtshof klagenden Staaten anschließen, falls Energie aus Atomkraftwerken tatsächlich als grüne Energie ausgewiesen werden würde.
Also es gilt weiterhin, dass "Atomkraft? Nein danke!" auch auf der europäischen Ebene durchzusetzen, um die zukünftige für die Klimaneutralität erforderliche und auf regenerativer Energieerzeugung basierende Energieversorgungsinfrastruktur zu ermöglichen. Gerade für ärmere Regionen im europäischen Kontext, aber auch Globalen Süden mündet das Setzen auf Kernenergie in eine energiepolitische Sackgasse und verhindert eine an nachhaltiger Entwicklung orientierte regenerative Energieproduktion.
Besonders in den Ländern des Globalen Südens ließe sich die benötigte Energie u.a. leicht durch die Sonne mithilfe von Photovoltaik oder durch Windenergie gewinnen lassen. Hier würden sich über die grüne Produktion von Wasserstoff sogar noch ertragreiche Exportmöglichkeiten eröffnen, die zu einem Abbau des globalen Reichtumsgefälles im Sinne von nachhaltiger Entwicklung beitragen könnten.
Die europäischen Finanzströme sind über die Vermeidung von Greenwashing, so wie es die ursprüngliche EU-Taxonomie vorsah, in den Ausbau der regenerativen Energieförderung sowie in die Entwicklung von Speichertechniken und in den Netzausbau zu lenken.
Modernisierte Gaskraftwerke mit geringeren CO₂-Emissionen könnten allerdings noch eine Zeit lang eine wichtige Brückenfunktion während der Durchführung der Energiewende und Dekarbonisierung auf dem Weg zur Klimaneutralität haben, um in dieser Zeit Versorgungssicherheit zu gewährleisten.
Kohlekraftwerke und AKWs sind zügig abzuschalten und rückzubauen bzw. zu entsorgen. Die Anzahl von Gaskraftwerken und das Ausmaß ihrer Strom- und Wärmeerzeugung sind allerdings Schritt für Schritt mit der wachsenden Bedeutung regenerativer Energieproduktion zu reduzieren.
Eine problematische Anerkennung im vorgelegten Erweiterungsentwurf der EU-Kommission, der die Energie aus Gaskraftwerken als grüne Energie ausweist, ist hierzu nicht notwendig. Die Bundesregierung hat daher keinen faulen Kompromiss mit der französischen Regierung nötig und sollte weiterhin zum Nachhaltigkeitsverständnis der Vereinten Nationen stehen.
Fußnoten
[24] [1] World Commission on Environment and Development (1987): Report of the World Commission on Environment and Development: Our Common Future [25]. Chapter IV Conclusion, vom 20.3.1987, Zugriff: 31.1.2022.
[26] [2] World Commission on Environment and Development (1987): a.a.O.
[27] [3] UN (2015): Transforming our World: the 2030 Agenda for Sustainable Development [28], 25.9.2015, 31.1.2022.
[29] [4] Rat der Europäischen Union (2020): VERORDNUNG (EU) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088 [30]. 1.4.2020, 31.1.2022, S.5.
[31] [5] Rat der Europäischen Union (2020): a.a.O., S.7.
[32] [6] Vgl. die Berechnungsbeispiele bei Jürgen, Ingmar/Ryfisch, David (2021): Kurzdarstellung: Die EU Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten [33], Januar 2021, 31.1.2022.
[34] [7] Rat der Europäischen Union (2020): a.a.O., Kap. II, Art. 9., S.51.
[35] [8] Vgl. zur Zusammenfassung der Vorgehensweise in vier Schritten auch Jürgen, Ingmar/ Ryfisch, David (2021): a.a.O.
[36] [9] Rat der Europäischen Union (2020): a.a.O., S.6.
[37] [10] Es wird sich im Vorschlag der EU-Kommission unter bestimmten Bedingungen auch für die Einstufung der Energiegewinnung durch Gaskraftwerke als nachhaltig ausgesprochen. Dies entsprach insbesondere einem Vorstoß der deutschen Regierung, die modernisierte Gaskraftwerke noch als Brückentechnologie für die Energiewende nutzen wollte bzw. noch nutzen möchte. Diese Thematik soll allerdings hier nicht im Fokus stehen. Allerdings müsste m.E. die Versorgungssicherheit für einige Zeit über modernisierte und hocheffektive Gaskraftwerke noch gewährleistet sein, ohne dies allerdings als nachhaltig auszuweisen.
[38] [11] "Wie bei dem ersten delegierten Rechtsakt auch haben Parlament und Rat, die der Kommission die Befugnis zum Erlass dieses delegierten Rechtsakts übertragen haben, vier Monate Zeit, den Rechtsakt zu prüfen und, falls sie es für notwendig erachten, Einwände zu erheben. Gemäß der Taxonomieverordnung können beide Organe eine Verlängerung der Frist um weitere zwei Monate beantragen. Der Rat hat das Recht, ihn mit verstärkter qualifizierter Mehrheit abzulehnen (d.h., mindestens 72 Prozent der Mitgliedstaaten (mindestens 20Mitgliedstaaten), die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der EU vertreten, müssen Einwände gegen den delegierten Rechtsakt erheben), und das Europäische Parlament kann ihn mit einer Mehrheit (mindestens 353MdEP) im Plenum ablehnen." In: Pressemitteilung der EU-Kommission [39] (2022), 2.1.2022, 31.1.2022.
[40] [12] Vgl. Streck, Ralf (2021): Atomkraft-Ausbau in Frankreich: "Ohne zivile Kernenergie, keine militärische Nuklearmacht [41]", In: Telepolis, 15.10.2021, 31.1.2022, sowie Franceinfo (2021): Nucléaire: "Un réacteur, ça peut nous péter à la figure", insiste Yannick Jadothttps://www.francetvinfo.fr/societe/nucleaire/video-nucleaire-un-reacteur-ca-peut-nous-peter-a-la-figure-insiste-yannick-jadot_4803187.html [42], 11.10.2021, 31.1.2022.
[43] [13] Vgl. die für 2020 geltenden Daten in: Statista [44] sowie Statista [45], beide Quellen zusammengestellt von A. Breitkopf: 19.1.2022, 1.2.2022.
[46] [14] Pistorius, Magdalena (2021): Macron präsentiert Frankreichs 2030-Ziele – finanziert mit 30 Milliarden Euro [47]. 13.10.2021, 1.2.2022.
[48] [15] Vgl. Knebel, Joachim (2014): Gibt es Ansätze die Halbwertzeit von Atommüll zu verkürzen? [49] 15.1.2014, 1.2.2022.
[50] [16] Vgl. Rehren, Silke (2018): Grundlagen der Atomkraft. GAU und Super-GAU [51]. In: Planet Wissen 7.5.2018, 1.2.2022.
[52] [17] Vgl. ausführlicher hierzu den Beitrag von Trautvetter, Bernhard (2022) in Telepolis sowie die sich anschließende kritische Diskussion des Beitrags in: Wie Atomkraftwerke zu Atombomben werden [53], 19.1.2022, 31.1.2022.
[54] [18] Vgl. die Vergleichszahlen unter: Ørsted [55], 6.1.2021, 1.2.2022.
[56] [19] Streck, Ralf (2021): Atomkraft-Ausbau in Frankreich: "Ohne zivile Kernenergie, keine militärische Nuklearmacht" [57], In: Telepolis, 15.10.2021, 31.1.2022.
[58] [20] Bezat, Jean-Michel (2020): Nucléaire : "Pour Emmanuel Macron, c’est la filière militaire qui prime" [59], Le Monde 21.12.2020
[60] [21] Streck, Ralf (2021): a.a.O.
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[14] https://www.tagesschau.de/ausland/europa/macron-atomkraftwerke-frankreich-101.html
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[22] https://www.heise.de/tp/features/Atomkraft-Ausbau-in-Frankreich-Ohne-zivile-Kernenergie-keine-militaerische-Nuklearmacht-6219628.html?seite=all
[23] #anchor_fussnote_2
[24]
[25] http://www.un-documents.net/ocf-02.htm#I
[26]
[27]
[28] https://sdgs.un.org/2030agenda
[29]
[30] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CONSIL:ST_5639_2020_INIT&from=DE
[31]
[32]
[33] https://www.fs-unep-centre.org/wp-content/uploads/2021/01/Kurzpapier-EU-Taxonomie-fur-nachhaltige-Aktivitaten.pdf
[34]
[35]
[36]
[37]
[38]
[39] https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22
[40]
[41] https://www.heise.de/tp/features/Atomkraft-Ausbau-in-Frankreich-Ohne-zivile-Kernenergie-keine-militaerische-Nuklearmacht-6219628.html?seite=al
[42] insisteYannickJadothttps://www.francetvinfo.fr/societe/nucleaire/video-nucleaire-un-reacteur-ca-peut-nous-peter-a-la-figure-insiste-yannick-jadot_4803187.html
[43]
[44] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/29294/umfrage/anteil-der-atomenergie-an-der-stromerzeugung-in-frankreich/
[45] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/152153/umfrage/anzahl-der-sich-in-betrieb-befindenden-atomkraftwerke-weltweit/
[46]
[47] https://www.euractiv.de/section/europakompakt/news/macron-praesentiert-frankreichs-2030-ziele-finanziert-mit-30-milliarden-euro/
[48]
[49] https://www.wissenschaft-im-dialog.de/projekte/wieso/artikel/beitrag/gibt-es-ansaetze-die-halbwertszeit-von-atommuell-zu-verkuerzen-laesst-sich-atommuell-zur-energiegewinnu-1/
[50]
[51] https://www.planet-wissen.de/technik/atomkraft/grundlagen_der_atomkraft/pwiegauundsupergau100.html
[52]
[53] https://www.heise.de/tp/features/Wie-Atomkraftwerke-zu-Atombomben-werden-6331922.html?seite=all
[54]
[55] https://energiewinde.orsted.de/energiepolitik/kostenvergleich-atomenergie-erneuerbare-strompreis
[56]
[57] https://www.heise.de/tp/features/Atomkraft-Ausbau-in-Frankreich-Ohne-zivile-Kernenergie-keine-militaerische-Nuklearmacht-6219628.html?seite=all
[58]
[59] https://www.lemonde.fr/idees/article/2020/12/21/nucleaire-pour-emmanuel-macron-c-est-la-filiere-militaire-qui-prime_6064052_3232.html
[60]
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