Jetzt geht es auch noch den Teletubbies an den Kragen
Weitere Abschießspiele sind geplant
Kaum gibt es mit dem Moorhuhnblocker das erste Bekämpfungsmittel gegen die Moorhühner am Arbeitsplatz, hat die schießwütige Gemeinde längst Ersatz gefunden. Jetzt darf man auf die niedlichen - wenn auch degenerierten - Teletubbies schießen. Kinderschützer warnen schon davor.
Man will es kaum glauben, aber die Moorhühner haben einen neuen Trend ausgelöst. Damit in der Schar der Moorhuhnfans keine Langeweile aufkommt, kann man derzeit - Killer-Teletubbies - in zwei Versionen auf die Fernsehlieblinge der Kinder schießen. In der ersten Variante, dem "Killertubbie-Splatter-Fest", geht es ziemlich blutig zur Sache. Aber Lala wehrt sich und wirft Hamburger zurück, wodurch der Spieler Leben verliert.
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Inzwischen werden Jugendschützer darauf angesprochen, ob man ein solches Spiel nicht indizieren könne. Doch dazu sind die Kriterien nicht erfüllt, denn durch die offensichtliche Comiczeichnung kann man nicht unterstellen, dass Personen unter 18 Jahren gefährdet wären. Selbst achtjährige Kinder werden den - wenn auch makaberen - Humor erkennen und keinen Realitätsbezug herstellen können. Geschmacklos ist auch die Schlusssequenz, denn Lala fällt der Kopf ab und aus dem Hals taucht der Kopf des irakischen Staatspräsidenten Saddam Hussein auf.
Walter Wilkens, Bundesgeschäftsführer des Kinderschutzbundes, warnt davor, dieses Spiel Kindern in die Hände zu geben, da solche Spiele verheerende Wirkungen auf die Psyche von Kindern haben können. Weiter führt er aus: "Spiele wie 'Tötet Teletubbies' bergen bei Kindern in ungünstigen Lebensverhältnissen die Gefahr einer erhöhten Gewaltbereitschaft".
Die zweite Variante, "Teleubbie strikes back!", bietet lediglich eine - wenn auch - blutige Variante des Ballerspiels an. Doch bei einer hohen Bildschirmauflösung von 1024 mal 786 Bildpunkten bleibt nur ein kleines Spielfenster übrig. Überraschungen bietet diese Version nicht.
Doch damit soll noch nicht der Höhepunkt dieser Abschießspiele erreicht sein, denn in Diskussionsforen werden wohl auch offen über die Pläne gesprochen, dass eine Moorhuhnvariante im Entstehen ist, die alle Köpfe der Mitglieder des Deutschen Bundestages umfassen würde. Auch hier werden sicher die Gemüter hoch kochen und man wird ein Einschreiten des Jugendschutzes fordern.
Die Vorsitzende der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften kann zwar keine Prognose über ein Spiel abgegeben, das sie noch nicht gesehen hat, doch wenn es zur Antragsstellung kommt, würde ein derartiges Spiel sicher vom 12er-Gremium geprüft werden. "So ein Fall ist uns bislang noch nicht untergekommen", sagt Elke Monssen-Engberding, doch man müsse abwarten. "Wenn es so aussieht wie Quake oder DOOM", dann würden keine Zweifel aufkommen. Möglicherweise müssten aber die Politiker selbst tätig werden, denn so eine Darstellung wäre sicher als strafrechtlich relevante persönliche Ehrverletzung einzustufen.