Baukostenzuschüsse: Der 100-Millionen-Euro-Stolperstein der Energiewende
Die Bundesnetzagentur verschärft die Regeln für Energiespeicher. Höhere Baukostenzuschüsse von Betreibern gefordert. Droht das Aus für Speicherprojekte?
Dieser Tage hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihr Positionspapier zur Erhebung von Baukostenzuschüssen (BKZ) veröffentlicht.
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) zeigt sich von diesem Positionspapier sichtlich enttäuscht und kritisiert es als deutliche Verschärfung der finanziellen Hürden für Energiespeicher.
Statt die BKZ als ein Hemmnis für die dringend benötigte Flexibilisierung durch Energiespeicher zu erkennen und abzubauen, wie dies im Bundestag gefordert wurde, verschärft die BNetzA in ihrem Positionspapier die finanziellen Hürden erheblich. Damit behindert sie eindeutig den für die Energiewende essenziellen Ausbau von Energiespeichern.
Nur mit einen Ausbau der Speicher kann eine Stabilisierung eines auf den volatilen Erneuerbaren aufbauenden Energiesystems gelingen. Die nun veröffentlichte Position der BNetzA könnte die Kosten für Batteriespeicherprojekte in den derzeit üblichen Größenklassen um einen zweistelligen Millionenbetrag nach oben treiben.
Bedeutung der Speicher grundsätzlich verkannt
Zwar werden Energiespeicher in dem BNetzA-Papier nur am Rande erwähnt, sind jedoch von der im Papier vertretenen Position besonders betroffen. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Neuregelungen der vergangenen Jahre sowie dem erklärten politischen Willen in Bundestag und der Bundesregierung, stuft die BNetzA Energiespeicher wieder pauschal als Last und Endverbraucher ein und sorgt für eine entsprechende Abgabenbelastung.
Es wird damit auf Gröbste verkannt, welche Leistungen Speicher zur Stabilisierung und Flexibilisierung des Energiesystems erbringen können, indem sie Überschüsse aufnehmen und bei Bedarf wieder abgeben können.
Diese Doppelfunktion von Speichern wird von der BNetzA schlichtweg ignoriert. Unbeachtet bleibt dabei auch ein Urteil des OLG Düsseldorf, das am 20.12.2023 die derzeit übliche Praxis zur Erhebung der BKZ für rechtswidrig erklärt hatte, da Energiespeicher nicht pauschal als Verbraucher betrachtet werden dürfen.
In dem in Düsseldorf verhandelten Fall wollte ein Projektierer, dass ein Netzbetreiber den Anschluss eines Batteriespeichers an das Stromnetz vornimmt. Der Speicher sollte rein netzgekoppelt betrieben, und die Beladung somit ausschließlich über das Stromnetz vorgenommen werden. Die Entladung erfolgt ausschließlich in das Stromnetz.
Der Netzbetreiber erklärte sich zwar mit dem Netzanschluss einverstanden, verlangte jedoch einen BKZ, dessen Höhe, analog dem BKZ für Letztverbraucher, einem bestimmten Eurobetrag je Kilowatt Leistung des Speichers entsprach.
Dies lehnte der betroffene Projektierer ab und wandte sich in der Folge im Rahmen eines besonderen Missbrauchsverfahrens an die BNetzA. Diese konnte jedoch kein missbräuchliches Verhalten des Netzbetreibers erkennen und lehnte den Antrag ab. Dagegen legte der Projektierer Rechtsbeschwerde beim OLG Düsseldorf ein, der für ihn letztlich mit Erfolg endete.
Das Vorgehen der BNetzA, jetzt ohne Not in den gerade hochlaufenden Energiespeichermarkt reinzugrätschen, ist völlig unverständlich und steht einer der Neutralität verpflichteten Marktregulierungsbehörde schlecht zu Gesicht. Hier wird im Schatten eines laufenden Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof ein Präjudiz geschaffen, mit großen Auswirkungen auf laufende und kommende Speicherprojekte.Urban Windelen, BVES Bundesgeschäftsführer
Überschreitet die BNetzA ihre Kompetenz?
Nach Ansicht des BVES überschreitet die BNetzA mit dem Positionspapier ihre Funktionen und Aufgaben als Netzregulierungsbehörde. So wird von ihr ausdrücklich das Ziel verfolgt, Standorte für Speicher und Industrie geografisch zu steuern.
Dies führe jedoch nach Ansicht des BVES zu dem im Ende kontraproduktiven Ergebnis, dass ausgerechnet die Standorte, an denen Energiespeicher am dringendsten benötigt werden, die höchsten Kosten tragen müssten.
Statt Flexibilisierung und Elektrifizierung zu fördern sowie dem politischen Ruf nach mehr Speichern nachzukommen, behindert die BNetzA mit ihrer Vorstellung sowohl Innovationen als auch neue effiziente Energiemärkte, die gerade deutlich zu sinkenden Energiekosten für Bürger und Industrie beitragen könnten.
Die Position der BNetzA passe somit nicht in die aktuelle Zeit mit ihren großen Herausforderungen für die deutschen Energiesysteme. Diese könnten nur gemeinsam und mit allen Beteiligten an einem Tisch gelöst werden. In der von der BNetzA induzierten aktuellen Situation des Gegeneinanders anstelle eines Miteinanders sorgt das Positionspapier für erhebliche Rechts- und Investitionssicherheit auf allen Seiten.
Anstehendes Urteil des Bundesgerichtshofes könnte die Rechtslage wieder drehen
Nach Aussage von Urban Windelen drohe der aktuell veröffentlichten Position der BNetzA zu den BKZ von Speichern schon in wenigen Monaten mit dem anstehenden Urteil des Bundesgerichtshofes eine Vollbremsung und sogar die Rückabwicklung aller BKZ-Zahlungen bis hin zum Schadensersatz.
Der BVES appelliere daher an die BNetzA, die Flexibilitätsanforderungen und die zukünftige Entwicklung des Energiesystems in den Mittelpunkt ihrer Entscheidungen zu stellen und nicht rückwärts gerichtet an den falschen Stellschrauben zu drehen.