Kein Recht auf Bummelstreik in Sachen Klimaschutz

Aktion von Fridays for Future anlässlich der Urteilsverkündung. Foto: Fridays for Future Deutschland

Klage gegen deutsches Klimaschutzgesetz erfolgreich: Eine "freiheitsschonende" Umstellung erfordert laut Bundesverfassungsgericht mehr effektive Maßnahmen vor 2030. Groko-Minister geben sich einsichtig

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sieht durch unzureichende Vorschriften im deutschen Klimaschutzgesetz die Freiheitsrechte junger Menschen in Zukunft gefährdet. Es gab deshalb in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss der Klage natürlicher Personen gegen das Gesetz vom 12. Dezember 2019 statt und verpflichtete den Gesetzgeber, bis Ende 2022 die CO2-Reduktionsziele genauer zu regeln. Organisationen und Verbände gelten dagegen als nicht beschwerdebefugt, wie das Gericht klarstellt.

Laut Klimaschutzgesetz war bisher vorgesehen, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken - die bisher geplanten Maßnahmen in der Energie-, Verkehrs- und Landwirtschaftspolitik reichen aber nicht einmal zur Einhaltung dieses Ziels aus.

In der Urteilsbegründung des Karlsruher Gerichts wird die Bundesregierung deutlich in Sachen Generationengerechtigkeit belehrt: Ein umfangreicher Verbrauch des CO2-Budgets schon bis 2030 verschärfe das Risiko "schwerwiegender Freiheitseinbußen, weil damit die Zeitspanne für technische und soziale Entwicklungen knapper wird, mit deren Hilfe die Umstellung von der heute noch umfassend mit CO2-Emissionen verbundenen Lebensweise auf klimaneutrale Verhaltensweisen freiheitsschonend vollzogen werden könnte", heißt es in dem Beschluss vom 24. März, den das Gericht an diesem Donnerstag bekannt gab.

Die Vorschriften im aktuellen Klimaschutzgesetz verschöben aber hohe Lasten für die Minderung der Emissionen unumkehrbar auf die Zeit nach 2030. Auch aus dem Grundgesetz ergebe sich, dass die Treibhausgasemissionen gesenkt werden müssten, erklärte das Gericht mit Blick auf Artikel 20a, in dem es heißt:

"Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung."

Einen direkten Verstoß gegen das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit sah das Gericht zwar nicht - die Klägerinnen und Kläger hatten aber auch von freiheitsgefährdenden Belastungen durch eine "Vollbremsung" gesprochen, die durch das Verschieben effektiver Maßnahmen auf Zeiträume nach 2030 notwendig werden würde. Das zumindest erschien dem Gericht plausibel - ein "Weiter so" ist demnach keine Option, wenn nicht noch weitere Grundrechte gefährdet werden sollen.

Reaktionen: Umweltbewegte jubeln, Regierende zeigen keinen Ärger

Verbände wie die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und Protect the Planet, welche die Klage junger Menschen unterstützt hatten, erklärte das Gericht zwar für nicht beschwerdebefugt - in der Sache können sie das Urteil dennoch als Erfolg werten. Rechtsanwalt Remo Klinger, der unter anderem die Deutsche Umwelthilfe vertritt, sprach auf einer Pressekonferenz am Donnerstag von einem "Meilenstein", die 25-jährige Klimaschutzaktivistin Luisa Neubauer von einem "unfassbar großen Tag für hunderttausende junge Menschen".

Das Gericht habe bestätigt, "was die Naturwissenschaft seit Jahren zeigt: Aufschieben und unzureichende Klimaziele gefährden nicht nur die Natur, sondern unser Recht auf Leben und das Recht auf Zukunft", erklärte die Aktivistin Line Niedeggen von Fridays for Future.

Sollte sich Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) über das Urteil geärgert haben, so ließ er es sich jedenfalls nicht anmerken: Es sei ein "großes und bedeutendes Urteil", sowie "epochal für Klimaschutz" und die Rechte der jungen Menschen - außerdem bedeute es "Planungssicherheit für die Wirtschaft", twitterte Altmaier. Für Bundesfinanzminister Olaf Scholz, der zugleich Kanzlerkandidat der SPD ist, war das ein gutes Stichwort, um in den Wahlkampfmodus zu gehen: "Lieber Kollege", antwortete er, "nach meiner Erinnerung haben Sie und CDU/CSU genau das verhindert, was nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnt wurde. Aber das können wir rasch korrigieren. Sind Sie dabei?"

In aktuellen Umfragen deutet allerdings wenig darauf hin, dass die beiden Wahlkämpfer demnächst wieder in einer großen Koalition regieren werden - wahrscheinlicher ist nach der Wahl im September eine Bundesregierung aus Grünen und Unionsparteien.

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