Kontrolle des Internet
Internet-Regulierungsstrategien in Deutschland und Frankreich
Natürlich war es Zufall, dass die Tagung "Das Internet, ein rechtsfreier Raum?" ausgerechnet am selben Tag begann, an dem der große Coup in Sachen Kinderpornografie bekannt wurde. Trotzdem hätte man den Zeitpunkt kaum besser wählen können.
Nachdem es zu Beginn des 21. Jahrhunderts fast schon so aussah, als ob das Internet Teil des Alltags geworden wäre, schlug die Stimmung langsam aber stetig wieder um. Vergessen die Anfangseuphorie, zerplatzt die Träume vom großen Reichtum, aus dem Blick geraten die Visionen der Informations- und Wissensgesellschaft. Stattdessen massenhaft Berichte über Lug und Betrug, über Abzocker, Spammer und vermeintliche Urheberrechtsverletzer, verseuchte Computer und hässliche Verbrechen - befördert, genährt und multipliziert durch das Web. Vor allem unvernetzte Kreise glauben deshalb, das Internet sei ein Hort der Sünde. Und rufen nach Regulierung einerseits und härteren Strafen andererseits. Zuletzt am Wochenende, unmittelbar nach Bekanntwerden der Operation Marcy.
Das Berlin-Brandenburgische Institut für deutsch-französische Zusammenarbeit in Europa e.V. (BBI) mit Sitz in Genshagen bei Berlin wollte wissen, welche Gegenmaßnahmen Gesetzgeber, Rechtssprechung und Ermittler dies- und jenseits des Rheins ergreifen und lud ein zur Tagung "Das Internet, ein rechtsfreier Raum? Internet-Regulierungsstrategien in Deutschland und Frankreich". Gekommen waren rund 80 Vertreter von Polizei, BKA und LKA, Juristen, Botschafter, Kommunikationsexperten, Wissenschaftler, Internet-Rechtler und Medienbeauftragte aus dem In- und Ausland.
Schwierigkeiten der Rechtssysteme
Wie zu erwarten, gab es viele Gemeinsamkeiten zwischen Deutschen und Franzosen: Man ist sich darin einig, dass das Böse nicht erst mit dem Internet in die Welt gekommen ist. Die kriminelle Energie hat sich höchstens verlagert. Natürlich sind gewisse Delikte mittels neuer Technologien leichter und effektiver umzusetzen, gleichzeitig jedoch bieten dieselben Technologien auch den Ermittlern neue Möglichkeiten. Allerdings steht sowohl das deutsche als auch das französische Rechtssystem vor einem gewaltigen Problem: Verbrechen werden nach nationalen Gesetzen geahndet, das Internet jedoch ist global angelegt. Das führt zwangsläufig zu Konflikten. Denn was in Land A legal ist, kann in Land B illegal sein, weil das Web jedoch keine Grenzen kennt, kommen eben auch die Bürger von Land B in Berührung mit den strittigen Inhalten.
Rechtsextremistische Propaganda zum Beispiel steht hierzulande unter Strafe, in den Vereinigten Staaten dagegen steht sie unter Schutz des ersten Verfassungszusatzes, der das Recht auf freie Meinungsäußerung garantiert. Rund 90 Prozent der einschlägigen deutschsprachigen Seiten werden deshalb von amerikanischen Providern gehosted und auf amerikanischen Servern gelagert. Pech für deutsche Fahnder und Gerichte. Selbst wenn die strafbaren Texte an Schreibtischen eingegeben wurden, die auf bundesdeutschem Grund und Boden stehen. Natürlich kann man in einem solchen Fall einen Antrag auf internationale Rechtsbeihilfe stellen, aber das dauert, und die Chancen, damit auch nur einen Schritt weiter zu kommen, stehen schlecht.
Manche Probleme sind freilich hausgemacht und ließen sich mit einer kleinen Reform schnell beheben. In Baden-Württemberg zum Beispiel arbeiten Staatsanwälte nicht themen-, sondern buchstabenbezogen. Weil jeder Staatsanwalt für einen oder mehrere Buchstaben des Alphabets verantwortlich ist. Ganz gleich, ob es sich um Spam, Sabotage oder Scientology handelt, wenn Staatsanwalt XY für den Buchstaben S verantwortlich ist, dann hat er sich mit all diesem zu befassen. Michael Schorr von der Polizeidirektion Freiburg ist nicht sehr glücklich mit dieser Regelung, weil er ständig wechselnde Ansprechpartner hat und weil die Allround-Staatsanwälte zum Teil nur wenig Verständnis aufbringen für die spezifischen Probleme der Internet-Fahndung.
Am deutlichsten werden die föderalen Diskrepanzen in der Statistik: Während die Computerkriminalität bundesweit um 30 bis 40 Prozent zunahm, sind es in Brandenburg 100 Prozent. Dieser eklatante Anstieg hat seine Ursache nicht etwa darin, dass die Brandenburger einen besonders ausgeprägten Hang zur Cyberkriminalität hätten. Vielmehr wurde die Staatsanwaltschaft Cottbus mit Wirkung vom 1. Januar 2001 zur "Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Datennetzkriminalität und gewaltdarstellender, pornografischer und sonstiger jugendgefährdender Schriften" bestimmt. Sechs Dezernenten beschäftigen sich ausschließlich mit Computerdelikten und fördern dadurch auch mehr Fälle zu Tage. Freilich ermitteln auch andere Bundesländer in Sachen Cybercrime, auch BKA und LKAs beschäftigen spezielle Fahnder.
Nicht immer sind für neue Regelungen die Anschläge vom 11.9. verantwortlich
In Frankreich sitzt die entsprechende Behörde in der Hauptstadt Paris und arbeitet direkt zusammen mit dem Justizministerium, dem Finanzministerium und der Polizei. Seit dem 3. September 2001 verfolgt eine Abteilung der Police Nationale mit dem einfachen Namen L'Office Central de Lutte contre la Criminalité liée aux Technologies de l'Information et de la Communication (O.C.L.C.T.I.C.) computer- und kommunikationsmittelgestützte Verbrechen aller Art. Einer der Auslöser für die Einrichtung dieser Behörde war der Fall Claude Erignac. Der korsische Präfekt wurde am 6. Februar 1998 von Separatisten in eine Falle gelockt und erschossen. Es gab zwar ein Bekennerschreiben, aber keine heiße Spur zu den ausführenden Tätern.
Die Wende brachten Daten der Telefongesellschaft France Telecom, die Roger Marion, Leiter der Antiterroreinheit der Nationalpolizei, angefordert hatte. Versteckt in riesigen Datenbergen waren die Verbindungsdaten sämtlicher Mobiltelefone rund um den Ort des Verbrechens, und darin enthalten die Telefonate der Täter, die eine ganze Reihe von Handys benutzt hatte. Damit ließ sich das Verbrechen exakt rekonstruieren, denn man kannte jetzt nicht nur den zeitlichen Ablauf des Verbrechens, sondern auch den jeweiligen Aufenthaltsort des Telefonierenden sowie die Gesprächspartner. Einige Alibis brachen zusammen, die Hauptverdächtigen gestanden, und im Mai 1999 galt der Fall als aufgeklärt. Laut Catherine Chambon, Leiterin der OCLICIC, wurden die Handy-Daten für die abschließende Untersuchung insgesamt drei Jahre lang aufbewahrt - Fristen, von denen hiesige Ermittler bislang nur träumen können.
Europäische Verbrüderung
Nicht nur deutsche Datenschützer verfolgen die Regulierungsbestrebungen und die Selbstermächtigung der Behörden weltweit mit Argwohn. Das Beispiel Frankreichs zeigt, dass nicht immer die Anschläge auf das World Trade Center am 11. September 2001 ausschlaggebend waren (Der 11.9. und das Internet). Auch beschränken sich die Internetvergehen nicht auf rechtsextremistische Propaganda und Kinderpornografie. Geldwäsche, Umsatzsteuerbetrug, Kreditkartenbetrug und diverse andere Finanzdelikte stehen ebenfalls auf der Fahndungsliste. Dennoch wird Kinderpornografie inzwischen als Universalargument verwendet. Erst vor wenigen Tagen brachte der unionsdominierte Bundesrat den "Gesetzentwurf zur Förderung der Steuerehrlichkeit" zu Fall. Abgesehen von verfassungsrechtlichen Bedenken hatte man die Befürchtung, "dass auch Schwerstkriminelle wie Drogenhändler oder Händler mit Kinderpornographie die Amnestie zur Geldwäsche nutzen könnten".
Auf der Tagung des BBI war die Auseinandersetzung weniger hysterisch. Zwar gab es auch hier Differenzen, vor allem zwischen Fahndern und Datenschützern im weitesten Sinne, insgesamt jedoch dominierte der Wille zur Verbrüderung - und zwar im Hinblick auf die Vereinigten Staaten, die nicht nur Behörden wie ICANN und damit das Internet dominieren, sondern vermittels Digital Rights Management (DRM) auch urheberrechtliche Rahmenbedingungen schaffen, die sich auf europäisches Recht auswirken. Die Europäer tun gut daran, ihren Teil dazu beizutragen, dass europäische Freiheiten eine Zukunft haben. Eine Fortsetzung der Gespräche ist für das nächste Frühjahr geplant. In Paris.