Nord-Stream-Anschläge: Haftbefehl gegen Ukrainer Wolodymyr Z.
Ukrainer wegen Attacke auf kritische europäische Infrastruktur gesucht. Fall spielt politisch kaum eine Rolle. Warum die Polen eine fragwürdige Rolle spielen.
Fast zwei Jahre nach der Sabotage der Nord-Stream-Pipelines in der Ostsee hat die deutsche Justiz einen ersten Haftbefehl im Kontext der Sprengstoffanschläge erlassen. Die Ermittlungen, die von Generalbundesanwalt Jens Rommel fortgeführt wurden, führten zur Identifizierung eines ukrainischen Staatsbürgers namens Wolodymyr Z. als Tatverdächtigen, wie die ARD, die Süddeutsche Zeitung und die Zeit berichten.
Ukrainischer Staatsbürger im Fokus der Ermittler
Der Haftbefehl gegen Wolodymyr Z., der sich zuletzt in Polen aufgehalten haben soll, wurde Anfang Juni erwirkt. Die deutsche Segeljacht "Andromeda" steht im Verdacht, als Transportmittel für die Täter gedient zu haben.
Neben Z. gelten zwei weitere Ukrainer als verdächtig, darunter eine Frau, die möglicherweise als Taucher die Sprengladungen an den Pipelines angebracht haben.
Keine Antwort aus Polen auf Rechtshilfeersuchen
Trotz eines Europäischen Haftbefehls, der an Polen gerichtet wurde, blieb eine Reaktion der polnischen Behörden aus. Der Aufenthaltsort von Wolodymyr Z. ist derzeit unbekannt; in einem Telefonat wies er die Vorwürfe zurück.
Konkret bedeutet das, dass die polnischen Behörden die Ermittlungen wegen der Anschläge auf die kritische, europäische Energien Infrastruktur sabotieren. Politisch wird das voraussichtlich keine Konsequenzen haben.
Schweden und Dänemark stellen Ermittlungen ein
Während Schweden und Dänemark ihre Ermittlungen zu Beginn des Jahres eingestellt hatten, intensivierte der Generalbundesanwalt in Deutschland das Verfahren. Die deutsche Justiz wirft den Tatverdächtigen "vorsätzliche Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion" sowie "verfassungsfeindliche Sabotage" vor.
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Die deutsche Staatsanwaltschaft stellt sich damit gegen den politischen Trend in Europa. Tatsächlich werden viele Sabotage- und Desinformationsaktionen der Ukrainer derzeit geduldet. So gibt es eine Reihe von Fake-News-Seiten, die weder politisch thematisiert, noch juristisch verfolgt werden; gleiches gilt für Angriffe auf deutsche Politiker.
Zweifel an polnischen Angaben
Die Ermittler äußerten Zweifel an den Angaben aus Polen, die eine Beteiligung der "Andromeda" an den Anschlägen verneinten. Deutsche Anfragen bezüglich Aufnahmen der Überwachungskameras aus dem polnischen Hafen Kołobrzeg blieben ohne Ergebnis, da diese angeblich schon gelöscht worden waren.
Keine direkten Verbindungen zum ukrainischen Staat
Bisher konnten keine direkten Verbindungen der Verdächtigen zum ukrainischen Militär oder Geheimdienst festgestellt werden. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj und der Chef des ukrainischen Nachrichtendienstes wiesen eine Beteiligung des ukrainischen Staates zurück.
Entscheidende Hinweise von ausländischem Nachrichtendienst
Laut Recherchen erhielt der Bundesnachrichtendienst (BND) entscheidende Informationen über die tatverdächtigen Taucher von einem ausländischen Partnerdienst. Diese Hinweise dürfen jedoch nicht direkt in das Strafverfahren einfließen, um die Quelle zu schützen.