PCK-Raffinerie: Rosneft spricht von "Zwangsenteignung" – Jobs angeblich vorerst sicher
Unter staatlicher Kontrolle sollen die Geschäfte weiterlaufen und die Beschäftigten keine Einkommensverluste erleiden.
Während die Energie- und Verkehrswende weiter verschoben wird, sind kurz- und mittelfristige Existenzängste im Zusammenhang mit fossilen Branchen zumindest teilweise vom Tisch: Beschäftigte der PCK-Ölraffinerie in Schwedt müssen wohl vorerst nicht um ihre Jobs bangen, nachdem die Bundesregierung entschieden hat, die deutschen Tochterfirmen des russischen Staatskonzerns Rosneft unter staatliche Kontrolle zu stellen.
Auch Lohnkürzungen soll es nicht geben
Nachdem am Freitag bekanntwurde, dass die Bundesnetzagentur als Treuhänderin über die russischen Anteile der PCK Raffinierie GmbH eingesetzt wird, gibt es nun nach Angaben der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) die klare Zusage, dass kein Beschäftigter seinen Job verlieren oder weniger Geld verdienen werde.
"Die Beschäftigten in Schwedt können aufatmen! Der Einstieg des Bundes und das Zukunftspaket sichern nicht nur ihre Jobs, sondern zeigen auch neue Perspektiven für den Standort auf", sagte Rolf Erler, Bezirksleiter der IG BCE in Berlin-Mark Brandenburg, Rolf Erler, am Samstag dem Rundfunk Berlin Brandenburg (RBB).
Allerdings gebe es auch Unwägbarkeiten, erklärte Erler mit Blick die Ankündigung von Rosneft, gegen den staatlichen Eingriff zu klagen. Der russische Energiekonzern spricht von einer illegalen "Zwangsenteignung".
Rosneft sieht "grundlegende Prinzipien der Marktwirtschaft" verletzt
"Rosneft sieht darin eine Verletzung aller grundlegenden Prinzipien der Marktwirtschaft, der zivilisierten Grundlagen einer modernen Gesellschaft, die auf dem Prinzip der Unantastbarkeit von Privateigentum aufbaut", heißt es in einer Stellungnahme.
Tatsächlich sind nur die Macht- und Eigentumsverhältnisse innerhalb des fossilen Kapitalismus durch die Konkurrenz der Großmächte ins Tanzen gekommen: Rosneft hatte erst im November vergangenen Jahres seine Anteile an der Raffinerie von 54,17 Prozent auf 91,67 Prozent erhöht und die "strategische Bedeutung" hervorgehoben, "die der deutsche Markt für Rosneft besitzt". Rosneft war bisher der drittgrößte Akteur auf dem deutschen Ölraffineriemarkt.
Neuer Passus im Energiesicherheitsgesetz
Grundlage für den staatlichen Eingriff war ein Passus, der erst im Mai im Energiesicherheitsgesetz verankert worden war: Falls die "konkrete Gefahr" bestehe, dass ein Unternehmen im Energiesektor seine Aufgaben nicht erfülle und die Versorgungssicherheit nicht mehr gewährleistet sei, könne es unter treuhänderische Verwaltung des Staates gestellt oder auch enteignet werden.
Die Bundesregierung argumentierte in diesem Fall damit, dass "zentrale kritische Dienstleister wie Zulieferer, Versicherungen, IT-Unternehmen und Banken, aber auch Abnehmer" nicht mehr bereit gewesen seien, mit Rosneft zusammenzuarbeiten. Das hätte den weiteren Betrieb in Gefahr gebracht.