Schäuble ohne Gesicht
Die Bundesratsausschüsse wollen alle Horrorszenarien der letzen Jahre zusammengefasst in die Neuregelung der Überwachung der Telekommunikation integrieren
Auf insgesamt 53 Seiten, die dem Bundesrat für seine Stellungnahme am 8. Juni dienen sollen, packen die Länderpolitiker aus dem Innen-, dem Rechts- und dem Wirtschaftsausschuss auf alles, was von Verfassungsrechtlern in den Bereich der höchst problematischen bis klar verfassungswidrigen Eingriffe eingestuft wurde, noch eins drauf. Die in dem Papier gemachten Vorschläge sind teilweise so klar grundgesetzwidrig, dass man eigentlich schon von einem Putschversuch gegen die Verfassung sprechen könnte.
So wollen die Länderpolitiker unter anderen die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten von sechs auf zwölf Monate verdoppelt sehen und den Zugriff darauf ohne weitere Einschränkungen auch für "zivilrechtliche Auskunftsansprüche" – im Klartext also für die Verfolgung von Patent- Marken- und Urheberrechtsverletzungen - festschreiben. Die Benachrichtigungspflicht bei der Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten soll auf Personen beschränkt werden, gegen die Ermittlungen laufen. Das ist geradezu eine Einladung für unseriöse Abmahnanwälte, massenhaft und automatisiert Daten abzufragen, elektronisch auszuwerten und für erpressungsähnliche Geschäftsmodelle zu nutzen. Außerdem sollen die Telekommunikationsanbieter verpflichtet werden, 24 Stunden am Tag und sieben Tage in der Woche für Abfragen erreichbar zu sein – ein Anspruch, der sich für die Provider mit vertretbarem finanziellen Aufwand wohl nur über eine offene Schnittstelle verwirklichen lässt – mit allen damit verbundenen Missbrauchsmöglichkeiten.
Den Katalog der Straftaten, bei denen eine Telekommunikationsüberwachung erlaubt sein soll, wollen die Ausschüsse um zahlreiche andere Delikte bis hin zu "Verstößen gegen das Vereinsgesetz" erweitern. Und ganz nebenbei soll in dem Gesetz auch noch die Online-Durchsuchung erlaubt werden – für den gesamten Deliktkatalog, wieder bis hin zu den "Verstößen gegen das Vereinsgesetz".
Der Innenausschuss will gar die aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zwingend eingefügte unverzügliche Löschung der Aufzeichnungen aus dem Bereich der privaten Lebensgestaltung streichen. In bemerkenswerter Umdrehung der Verhältnisse versteigt sich das Gremium dazu, dem Regierungsentwurf "eine erhebliche Verschlechterung der präventiven Nutzungsmöglichkeiten von Daten aus strafrechtlichen Ermittlungsverfahren" zu attestieren.
Welche Personen genau für den sehr wahrscheinlich verfassungswidrigen Teil der Vorschläge verantwortlich sind, bleibt bisher weitgehend im Dunkeln. Anders als bei Innenminister Schäuble, der zur Verkörperung des Überwachungsstaates wurde, können sich die Drahtzieher gut hinter der Anonymität der Gremien verstecken. Die Pressestelle des Bundesrates verweist darauf, dass die Ausschusssitzungen nicht öffentlich sind, und schweigt.