"Sozialer Sprengstoff": Linke fordert Ende von Mietanpassungen nach Inflationsrate
Je nachdem, wann Indexmietverträge abgeschlossen wurden, erschien die Regelung fair und transparent. Wenn aber auch sonst alles rapide teurer wird, überfordern sie etliche Haushalte.
Wer schon für Lebensmittel und Energie mehr bezahlt, kann auch noch eine entsprechende Mietsteigerung verkraften – das ist die Logik von Indexmietverträgen, die bedeuten, dass jährlich die Miete in Höhe der Inflationsrate angehoben werden kann. Was bei niedrigen Inflationsraten attraktiv erschien und die Mietanpassungen immerhin transparent und eindeutig regelt, kann bei momentan 7,9 Prozent Inflation für viele, die einen solchen Vertrag unterzeichnet haben, zur Falle werden.
Zumindest, wenn sie keine entsprechende Gehaltserhöhung zu erwarten haben – Gewerkschaften könnten diesbezüglich Druck machen, aber die Mehrzahl der Betriebe ist inzwischen tariflich ungebunden.
"Mieter aktuell schutzlos ausgeliefert"
Wer dann mit dem in der Regel größten Einzelposten bei den Lebenshaltungskosten überfordert ist, hat ein Problem: "Der Mieter kann nur auf Kulanz des Vermieters hoffen – man hat als Mieter keinen Anspruch, die Erhöhung abzuwehren", erklärte Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund bereits vor Wochen laut einem Bericht der ARD-tagesschau. "Die letzte Möglichkeit wäre, die Wohnung zu kündigen, wenn sie zu teuer wird. Man ist als Mieter aktuell schutzlos und ausgeliefert."
Neuvermietungspreise sind aber in der Regel bereits als durchschnittliche Bestandsmieten. Die Fraktion Die Linke im Bundestag fordert daher einen gesetzlichen Mietenstopp auch für Indexmietverträge – aus der Sicht ihrer wohnungspolitischen Sprecherin, Caren Lay, sind sie "sozialer Sprengstoff". Zur Begründung heißt es in ihrem Antrag:
Mieterinnen und Mieter mit Vertragsverhältnissen auf Basis einer Indexmiete werden im Zuge steigender und hoher Inflation durch die Abhängigkeit von dem Verbraucherpreisindex demnach doppelt von der Teuerungsrate belastet. Denn eine zum jetzigen Zeitpunkt geforderte Mietanpassung erhöht die Mietbelastungsquote betroffener Haushalte und es bleibt noch weniger Geld vom Haushaltseinkommen übrig, um die sich allgemein verteuernde Lebenshaltung sicherstellen zu können.
Aus dem Antrag "Mietanpassungen von Indexmieten untersagen", Bundestagsdrucksache 20/2687
Nach Inflationsrate wäre die Kappungsgrenze überschritten
Mietanpassungen von Indexmieten nach Paragraph 557b im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssten daher mit sofortiger Wirkung untersagt werden, fordert die Linksfraktion. Durch die Eingliederung bestehender Vertragsverhältnisse in das System der ortsüblichen Vergleichsmiete sollten Mietanpassungen im ersten Schritt von der Inflation entkoppelt werden.
Für eine nachhaltige Absicherung der Mietverhältnisse müsse aber zudem die Kappungsgrenze nach Paragraph 558 abgesenkt werden, heißt es in dem Antrag. Diese Kappungsgrenze, von der Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen und veränderte Betriebskosten ausgenommen sind, liegt bisher unter der aktuellen Inflationsrate: Innerhalb von drei Jahren darf sich die Miete demnach nicht um mehr als 20 Prozent erhöhen – bei anhaltend 7,9 Prozent Inflation wären in diesem Zeitraum bei Indexmieten bereits 23,7 Prozent mehr fällig.
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