Wenn Flüchtlinge in Deutschland sterben...
Warum schlagen Asylbehörden, Ärzte und Gerichte immer wieder begründete Warnungen in den Wind, die auf das gefährdete Leben eines Flüchtlings hinweisen?
Es ist der erste Prozess dieser Art in Deutschland. Der Prozess gegen zwei Polizeibeamte in Dessau. Während ihrer Dienstzeit verbrannte der Asylbewerber Oury Jalloh qualvoll in der Arrestzelle des Reviers. Die Polizeidienststelle sprach von Selbstmord. Jalloh starb am 7. Januar 2005. Zwei Jahre später begann der Prozess, bei dem bis heute nicht geklärt werden konnte, wie der an die Zellenpritsche gefesselte Jalloh eine schwer entflammbare Matratze selber hätte entzünden können und warum er starb. Aber Oury Jalloh war nicht der erste, der in „Gewahrsam“ deutscher Ordnungsbehörden verbrannte.
Vor acht Jahren verstarb auf ähnliche grausige Weise der Asylbewerber Rachid Sbaai. In einer Arrestzelle der Abschiebehaftanstalt Büren. Ein Jahr später stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Auch hier zeigte sich die Behörde überzeugt, es habe sich um Selbstmord gehandelt. Sbaai soll, obwohl er sich nackt ausziehen musste und mit spezieller Anstaltskleidung versorgt wurde, ein Feuerzeug in die Zelle hineingeschmuggelt haben. Das Feuerzeug sei später am Körper des Toten gefunden worden. Ob Sbaai, der nicht gefesselt war, den Alarmruf betätigte, habe man aber nicht mehr feststellen können. Der Alarmknopf, der ein Dauerlichtsignal im Wachraum der Anstalt auslöst, sei zwar eingeschaltet gewesen, das aber könne auch durch die große Hitze in der Zelle verursacht worden sein.
Zur Erinnerung an Rachid Sbaai führte die Bürener Initiative für Menschen in Abschiebehaft im August eine Mahnwache vor dem Gefängnis durch, um an den Tod von Rachid Sbaai zu erinnern. Für die Initiative sind noch immer zahlreiche Fragen nicht beantwortet. Selbst wenn der Gefangene sein eigenes Feuerzeug hätte in die Zelle schmuggeln können, und auch dann, wenn er den Brand selbst gelegt hätte, träfe die Anstaltsleitung und die Beamten eine Mitverantwortung. In der fernab im Keller gelegenen Arrestzelle hat es keinen Rauchmelder, erst recht keine Sprinkleranlage gegeben, nicht einmal das Fenster war zu öffnen. Und das, obwohl es immer wieder vorgekommen sei, dass Gefangene aus Protest Matratzen oder Decken in ihren Zellen angezündet hätten. Nicht nachvollziehbar sei außerdem, warum die Staatsanwaltschaft Sbaai eine Selbstmordabsicht unterstellt habe, obwohl es dafür nicht das geringste Indiz gebe. Die Ermittlungsbehörde hatte die Akte mit der lakonischen Schlussfolgerung geschlossen, es könne, „auch nicht unterstellt werden, dass S. im Angesicht des bevorstehenden Erstickungstodes diese Absicht aufgegeben und Hilfe herbeigerufen hätte“.
Der Fall des kurdischen Asylbewerbers Mustafa Alcali
Seit dem 1. Januar 1993 sammelt in Berlin die so genannte Antirassistische Initiative ihr bekannt gewordene Fälle von selbst oder fremd verschuldeten Todesfällen, deren Opfer Flüchtlinge sind. 138 Selbstmorde zählt die Initiative bis heute, außerdem 669 Selbstverletzungen und versuchte Selbstmorde. 327 Flüchtlinge seien durch Zwangsmaßnahmen oder Misshandlungen während der Abschiebung verletzt worden. Der letzte von der Bundesregierung herausgegebene Bericht über die Lage der Ausländerinnen und Ausländer in Deutschland zitiert die Auflistung der Initiative. Oury Jalloh und Rachid Sbaai sind darunter. Der kurdische Asylbewerber Mustafa Alcali noch nicht.
Am 27. Juni 2007 erhängte er sich in einem Einzelhaftraum der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main. Alcali war 1992 aus der Türkei nach Deutschland geflohen, weil er dem Militärdienst entgehen wollte. Sein Antrag auf Asyl wurde 2004 abgelehnt, Folgeanträge ebenso. Im Mai 2007, kurz vor seiner drohenden Abschiebung, übergoss sich der 30-Jährige auf offener Straße mit Benzin und wollte sich anzuzünden. Die Polizei verhinderte das, daraufhin wurde der verzweifelte Flüchtling in die Psychiatrische Klinik Hanau eingewiesen; schon zuvor, so berichtete seine Familie, sei er in stationärer psychiatrischer Behandlung gewesen. Mustafa Alcali war in der Türkei gefoltert, sein Vater war von türkischen Soldaten umgebracht worden.
Das Klinikum Hanau betreute ihn mehrere Wochen und riet dringend nicht nur von einer Abschiebung in die Türkei ab, sondern auch von einer Unterbrechung der Behandlung im Klinikum. Der Rechtsanwalt von Alcali legte das Gutachten den Behörden und Gerichten vor, die sich in den folgenden Wochen mit dem Fall befassten. Ein Amtsrichter aus Hanau überstellte Alcali dennoch in das Justizkrankenhaus Kassel und begründete seinen Entscheid mit einem Telefonat: Die abschiebewillige Ausländerbehörde habe ihm versichert, Alcali sei im Gefängniskrankenhaus ausreichend versorgt. Im Gefängniskrankenhaus urteilte der zuständige Psychiater Heinrich Wilmer - ohne Rücksprache mit der Hanauer Klinik -, Mustafa Alcali sei überhaupt nicht krank, er habe nur die übliche Angst vor der Abschiebung. Die anderslautende Stellungnahme des Klinikums Hanau sei ein typisches „Gefälligkeitsgutachten“. Der Inhaftierte sei „sowohl reise- als auch abschiebefähig“.
Am selben Tag lehnte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge einen Asylfolgeantrag ab, der mit der im Hanauer Klinikum diagnostizierten schizophrenen Psychose begründet worden war; Folter- und Todesängste, so die dortigen Ärzte, prägten die Träume von Alcali, bestimmten seine wachen Gedanken, und immer wieder würden Wahnvorstellungen von ihm Besitz ergreifen. Die Beamten des Bundesamtes fällten ein anderes Urteil: Der Antragsteller sei hinreichend gesund. Und ganz im Sinne der gängigen Rechtsprechung: Die Krankheit liefere ihn nicht mit der „erforderlichen Wahrscheinlichkeit dem sicheren Tod aus“.
Um die nun erneut drohende Abschiebung abzuwenden, beantragte der Rechtsanwalt von Mustafa Alcali beim Landgericht Hanau, wegen der völlig gegensätzlichen psychiatrischen Gutachten einen weiteren Gutachter einzuschalten. Das Landgericht lehnt ab. Alcali, inzwischen in die Haftanstalt Frankfurt am Main verlegt, erhängt sich zwei Tage später, am 27. Juni 2007.
Die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl hat die Chronologie dieses Falles veröffentlicht. Und stellt Fragen an die Verantwortlichen. Die entscheidende: Warum schlagen Asylbehörden, Ärzte und Gerichte immer wieder begründete Warnungen in den Wind, die auf das gefährdete Leben eines Flüchtlings hinweisen? Und erklären stattdessen die Abschiebung von Schutz Suchenden für geboten und für unbedenklich? Koste es auch den Tod.