Widerstände gegen Ermittlungen
Ein Interview mit Michael Buback über Merkwürdigkeiten und offene Fragen im Zusammenhang mit der Ermordung seines Vaters
Michael Buback ist Professor für Technische und Makromolekulare Chemie an der Universität Göttingen. Sein Vater war der ehemalige Generalbundesanwalt Siegfried Buback, der im April 1977 bei einem Terroranschlag der RAF ums Leben kam. Ende letzten Jahres veröffentlichte Michael Buback das Buch "Der zweite Tod meines Vaters", in dem er zahlreiche Merkwürdigkeiten und offene Fragen zusammenfasst, auf die er bei der Suche nach dem Mörder seines Vaters stieß.
Herr Professor Buback - in Ihrem Buch kommen Sie zu dem Schluss, dass Verena Becker eine dringende Tatverdächtige im Fall des Terroranschlags auf Ihren Vater war und gleichzeitig eine Informantin des Geheimdienstes. Was brachte Sie zu dieser Annahme?
Michael Buback: Ich will vorausschicken, dass ich mich 30 Jahre im festen Glauben befunden habe, dass die drei uns stets genannten männlichen Täter - also Klar, Sonnenberg und Folkerts - diejenigen waren, die die Tat am Gründonnerstag 1977 begangen haben. Im April 2007 teilte mir ein früherer RAF-Terrorist mit, dass eine vierte Person, Stefan Wisniewski, die tödlichen Schüsse abgegeben habe. Das war für uns so überraschend, dass wir, meine Frau und ich, begannen selbst Nachforschungen anzustellen. Dabei stießen wir dann noch auf Zeugenaussagen, denen zufolge möglicherweise eine Frau geschossen habe. Diese Hinweise verdichteten sich dann im Laufe der Zeit.
Es besteht Tatverdacht gegenüber Frau Becker, den nicht nur ich sehe, sondern den 1977 bereits der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs festgestellt hat. Denn, als man Verena Becker gemeinsam mit Günter Sonnenberg verhaftete, wurde bei ihnen die Tatwaffe gefunden. Es wurde weiterhin berichtet, dass die beiden auch einen Schraubendreher bei sich hatten - und zwar einen, wie er zu einem Suzuki-Motorrad gehört. Ein solcher Schraubendreher fehlte in dem nach dem Attentat gefundenen Tat-Motorrad, einer Suzuki. Ich habe auch Unterlagen des BKA gesehen, in denen berichtet wird, dass ein Haar in einem der von den Tätern zurück gelassenen Motorradhelme identisch sei mit einem Haar in der Haarbürste von Verena Becker.
Das sind direkte Hinweise auf Frau Becker, aber es kamen noch eine Reihe von indirekten Hinweisen hinzu, indem Ermittlungen gegen eine Frau nicht durchgeführt wurden, von denen ich erwartet hätte, dass sie nahe liegend, eigentlich zwingend waren.
Im Verlauf meiner Bemühungen - die öffentlich wurden, weil ich ja auch im Radio und Fernsehen befragt wurde – haben sich weitere Personen mit Sachkenntnis gemeldet. Das war zunächst ein Zeuge, der am Vortag der Tat zwei Personen auf dem Tat-Motorrad gesehen hatte, bekleidet und ausgestattet wie die Attentäter am Folgetag. Dieser Zeuge vom Vortag meinte, dass eine zierliche Frau auf diesem Motorrad saß, zwischen 1,60 und 1,70m groß - Verena Becker ist 1,64m groß.
Offensichtlich habe ich auch einem früheren Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz leid getan. Er hat dem „Spiegel“ offenbart, dass es 1981 und '82 eine Aussage von Frau Becker gegeben hat, in der sie Stefan Wisniewski als Schützen bezeichnet hatte. Das bedeutete, dass Verena Becker, die selbst tatverdächtig ist, auch eine Informantin des Geheimdienstes war. Das war für uns eine unglaubliche Nachricht.
Wir erfuhren noch, dass diese Information über den Schützen beim Karlsruher Attentat, die dem Bundesamt für Verfassungsschutz vor etwa 25 Jahren gegeben worden war, auch an den Generalbundesanwalt gegangen war. Der Nachfolger meines Vaters ermittelte aber nicht gegen Stefan Wisniewski. Das ist besonders bemerkenswert, weil der Generalbundesanwalt, nachdem er diese Information erhalten hatte, Anklage gegen Klar und Mohnhaupt wegen des Karlsruher Attentats erhob, aber in diesem Zusammenhang der Name Wisniewski nicht auftauchte.
Es ergab sich eine zunächst undurchsichtige Situation. Diese Komplexität war einer der Gründe, dieses Buch zu schreiben, so dass jeder interessierte Leser die Chance hat, nachzulesen und zu prüfen, was meine Frau und ich festgestellt haben. Dass die Unterlagen der Befragung vor dem Bundesamt für Verfassungsschutz - ohne Informanten-Nennung - an den Generalbundesanwalt gegangen sind, hat mir auch der heutige Bundesinnenminister bestätigt. Die Übergabe erfolgte damals umfassend, schriftlich und zeitnah im Rahmen von Ermittlungen der Bundesanwaltschaft.
Ich betone das deshalb, weil gelegentlich gesagt wurde, das sei damals eine Hintergrundinformation oder eine vorbeugende Information gewesen, die dem Generalbundesanwalt übergeben wurde. Das leuchtet mir nicht ein, weil der Generalbundesanwalt nicht vorbeugend tätig wird, sondern erst nachdem Verbrechen geschehen sind. Auch wäre es kaum zu verstehen, dass man Unterlagen vollständig übergibt und es gleichzeitig dem Generalbundesanwalt verwehrt, ein Ermittlungsverfahren durchzuführen.
Das Ereignis, das dazu geführt hat, dass sie selbst Recherchen angestellt haben, war das Gespräch mit Peter-Jürgen Boock im Jahr 2007, oder?
Michael Buback: Das ist richtig. Wie ich schon erwähnte, hatten wir nie einen Zweifel daran, dass die uns genannten drei Männer tatsächlich die Täter waren, wobei man nur nicht genau wusste, wer tatsächlich was getan hatte – also wer auf dem Motorrad saß und wer im Fluchtauto wartete. Boocks Auskunft lautete, dass weder Klar noch Folkerts auf dem Motorrad gesessen hätten, und das bedeutete, dass dann nur noch Sonnenberg darauf gesessen haben konnte und somit wenigstens ein Täter fehlte.
Boock hatte uns nach anfänglichem Zögern Wisniewski als weitere Person auf dem Motorrad genannt, aber wir wollten natürlich nicht kritiklos glauben, was uns ein früherer Terrorist mitteilte, sondern versuchten auch, uns unabhängig zu vergewissern. Durch das gründliche Studium alter Zeitungsausschnitte und von Gerichtsunterlagen sowie durch neue Zeugenaussagen kamen wir zu der Erkenntnis, dass eine Frau geschossen haben könnte.
Hatten Sie als Angehöriger eines Terroropfers andere Möglichkeiten als beispielsweise Journalisten, Einsicht in Fahndungsunterlagen und Gerichtsakten zu nehmen?
Ich hatte keine besonderen Möglichkeiten. Wir haben allerdings auch nie erwogen, als Nebenkläger in diesen Prozessen aufzutreten. Dann hätten sich solche Möglichkeiten über einen Rechtsanwalt oder auch direkt ergeben.
Wir haben inzwischen weitere Dokumente von der Bundesanwaltschaft erhalten. Das sind vor allem solche Dokumente, die die Verfahrenseinstellungen gegen Verena Becker und Günter Sonnenberg betreffen. Über diese Einstellungen haben wir uns natürlich sehr gewundert. Der zweite Bereich betrifft die Aussagen von Augenzeugen: Der bereits erwähnte Zeuge vom Vortag war sich ziemlich sicher, eine zierliche Frau habe auf dem Rücksitz des Motorrads gesessen , und wir wollten sehen, inwieweit sich diese Aussage in den Akten der Bundesanwaltschaft wiederfindet.
Zu beachten ist, dass die Bundesanwaltschaft ja nur Endabnehmer der Ermittlungsakten ist, die sich zunächst bei Sonderkommissionen und im Bereich des Bundeskriminalamts befanden. Da ist es schwierig, festzustellen, wer genau was in welchen Akten festgehalten hat. Ich sage das deshalb, weil oft behauptet wird, dass ich die Bundesanwaltschaft angreifen würde. Das ist so nicht der Fall. Ich muss mich an die Bundesanwaltschaft wenden, weil sie die Akten besitzt, aber letztlich geht es um die damals tätigen Beamten, die wiederum von der Arbeit der Ermittlungsbehörden, also der Sonderkommissionen und der zuständigen Abteilungen beim Bundeskriminalamt abhängig waren..
Ich wollte also sehen, inwieweit das, was mir 30 Jahre später mitgeteilt wurde und wovon mir die Zeugen sagten, dass es bereits damals gegenüber Ermittlern ausgesagt worden wäre, in den Akten der Bundesanwaltschaft zu finden ist. Ich musste feststellen, dass sich die Aussagen nicht in der erwarteten Klarheit und teils auch gar nicht in den Akten wiederfinden. Zum Beispiel heißt es bei der Aussage des Zeugen vom Vortag hinsichtlich der Personenbeschreibung der Motorradfahrer in den Akten nur, die Personen sahen aus, wie im Fernsehen beschrieben - was natürlich keine hilfreiche Augenzeugen-Aussage.ist. Die Aussage eines jugoslawischen Augenzeugen, dessen Wagen neben dem Wagen meines Vaters stand und der spontan gegenüber der Karlsruher Polizei geäußert hatte, die Person auf dem Sozius könne eine Frau gewesen sein, lautet in den Akten nur, dass auf dem Motorrad zwei Männer oder zwei Frauen oder ein Mann und eine Frau saßen. Das ist wertlos, weil eine derartige Aussage ja nur besagt, dass keine Kinder auf dem Motorrad saßen.
Was mich sehr stutzig macht, ist, dass Aussagen in ihrer Qualität undeutlich, eigentlich sogar trivial geworden sind. Gerade die wichtigen, die Personen auf dem Tatmotorrad betreffenden Aussagen sind so vage, dass sie wenig wert sind. Die Zeugen, die meinten, dass auf dem Tat-Motorrad eine Frau gesessen haben könnte, wurden - im Unterschied zu anderen Zeugen in Verfahren gegen männliche Karlsruher Tatverdächtige - nicht zu Gegenüberstellungen mit Verena Becker geladen.
Bei Ihren Recherchen stießen sie auch darauf, dass Vorgänge im Laufe der Zeit verändert geschildert werden: So heißt es etwa im Haftbeschluss vom 10. Mai 1977, dass Verena Becker und Günter Sonnenberg die Tatwaffe bei ihrer Festnahme bei sich hatten, in der Anklage von 1983 ist aber nur noch davon die Rede, dass diese Waffe bei der Festnahme von Sonnenberg gefunden wurde.
Michael Buback: Das ist für mich ein beunruhigender Punkt, der übrigens nicht nur die Waffe betrifft. Es gab zwei Prozesse zum Karlsruher Attentat, den ersten gegen Folkerts, den zweiten gegen Klar und Mohnhaupt. Im zweiten Prozess sind in der Anklage die auf Verena Becker direkt oder indirekt hinweisenden Fakten nicht mehr auffindbar.
Es ist bestürzend, wenn es in der zweiten Anklage heißt, die Waffe wurde bei Sonnenberg gefunden. Ich hielte es für richtig, zu sagen, sie wurde bei Becker und Sonnenberg gefunden, denn ich wüsste nicht, wie man bei einer Waffe, die man verbergen will, den gemeinsamen Besitz dokumentieren sollte., Man kann sie ja nicht zwischen sich halten, der eine fasst links, der andere rechts an. Sie kann ja nur in einem Rucksack sein, und es eigentlich nahe liegend, dass die größere und stärkere Person den Rucksack trägt. Der Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart ist übrigens dieser Formulierung in der Anklage nicht gefolgt ist. Im Urteil heißt es, die Waffe sei bei Becker und Sonnenberg gefunden worden.
Eine wichtige Frage ist, warum 1979, als die erste Anklage wegen des Karlsruher Attentats erhoben wurde, Folkerts (gegen den viel weniger spricht) angeklagt wurde, der Schütze gewesen zu sein, aber nicht Verena Becker, gegen die doch gravierende,auch vom Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs festgestellte Verdachtsmomente sprachen. Das Verfahren gegen sie wurde dann sogar eingestellt. Das ist eine der Fragen, die mich sehr belasten.
Dann ist da die Sache mit dem Haar im rotgrundigen Motorradhelm. Dieser Helm wurde übrigens jetzt bei neueren Untersuchungen nicht noch einmal mit untersucht. Es wurde jetzt mit DNA-Methoden der weißgrundige Helm untersucht, in dem sich aber nicht das Haar befunden hatte, das mit Verena Beckers Haar identisch gewesen sein soll.
Haben Sie irgendwelche Möglichkeiten, darauf hinzuwirken, dass auch an anderen Gegenständen DNA-Tests vorgenommen werden?
Michael Buback: Ich kann vielleicht versuchen Vorschläge zu machen. Das muss aber nichts bewirken. Mir wurde gesagt, dass in dem zweiten Helm keine Mischspuren seien. Bei den neuen Untersuchungen ging es ja in erster Linie um Mischspuren, wie es Speichelspuren von mehreren Personen sein können. Ein Haar ist keine Mischspur, sondern immer nur einer Person zuzurechnen.
Ein anderes Problem für mich ist, dass ich nicht weiß, welche Untersuchungen wann gemacht wurden und welche Akten vorhanden sind. Ich kann ja immer erst dann nach einer Akte oder einem Gutachten fragen, wenn mir deren Existenz bekannt geworden ist. Die Unterlagen, die ich erhalten habe, habe ich mir sehr genau angeschaut. Ein Gutachten hat oft auf ein anderes hingewiesen. Dann habe ich um dieses weitere Gutachten gebeten und mich so Schritt für Schritt weitergehangelt. Man hat nicht zu mir gesagt : "Herr Buback, nehmen Sie sich eine Woche Zeit, hier sind die Akten. Sie können das gern durchsehen. So ist es nicht gewesen.
Mit Hilfe des Südwestrundfunks sind Sie auf Akten der DDR-Stasi gestoßen, in denen davon die Rede ist, dass Verena Becker seit 1972 von westdeutschen Abhörorganen unter Kontrolle gehalten wird …
Michael Buback: ... "bearbeitet und unter Kontrolle gehalten wird."
Was könnte diese etwas rätselhafte Formulierung heißen?
Michael Buback: Ich kenne mich zu wenig im Geheimdienstdeutsch aus, zumal es ja hier auch um Stasi-Diktion handelt. Deshalb will ich mich in diese Erörterung nicht einmischen. Ich habe mich in meinem Buch auf den Zeitabschnitt nach dem Attentat beschränkt.
Unsere Bemühungen haben nun ergeben, dass ein Schutz und eine Schonung von Terroristen bereits Stunden nach der Tat erkennbar sind. In der Hektik dieser drei oder vier Stunden nach der Tat ist es kaum möglich, dass man irgendwelche Verabredungen oder Absprachen trifft. Man kann somit nicht ausschließen, dass es Kontakte zwischen Terroristen und Geheimdiensten schon vor dem Attentat gab.
Die Alternativen lauten: unglaubliche Fehler oder Deckungsmaßnahmen. Vielleicht waren es auch zunächst schwere Fehler, die man dann nicht zugeben und eher vertuschen wollte. Aber es sind mit hoher Wahrscheinlichkeit Maßnahmen ergriffen worden, die man eigentlich nur als Deckung verstehen kann.
Regine Igel, die über die Gladio-Verwicklungen geforscht hat, hat die Möglichkeit aufgeworfen, dass Ihr Vater Informationen gehabt haben könnte, wonach Geheimdienste schon vor der eigentlichen Affäre gewusst haben, dass Günther Guillaume ein DDR-Spion ist. Wie würden sich diese Informationen in eine Rekonstruktion der Geschehnisse einfügen lassen?
Michael Buback: Als ich mich mit meiner Frau intensiv mit den Ermittlungen zur Ermordung meines Vaters und seiner beiden Begleiter befasste, merkten wir, dass gegen eine Person nicht so ermittelt wurde, wie man das erwarten würde, so dass vielleicht eine geheimdienstliche Deckung bestand. Wenn aber gegen Mörder des Generalbundesanwalts nicht konsequent vorgegangen wird, dann muss ja ein enorm wichtiger Bereich betroffen sein. Es müsste etwa um den Bundeskanzler gehen. Da wir aber von nichts Derartigem wussten, haben wir diesen Gedanken gleich wieder verworfen.
Die Bedeutung der Information, die ich von Frau Igel erhielt, war nun, dass sich ein Gesichtspunkt ergab, der tatsächlich einen Bundeskanzler involvierte. Ich denke, es ist historisch belegt, dass Guillaume enttarnt war, und man dies Bundeskanzler Brandt nicht gesagt hatte, sondern ihn sogar mit Guillaume als einzigem Referenten hat nach Norwegen reisen lassen.
Es ist auch richtig, dass das Guillaume-Verfahren für meinen Vater sehr wichtig war. Er war außerordentlich enttäuscht über das Ausmaß dieses Verrats, und er ist ja sogar im Düsseldorfer Verfahren gegen Guillaume persönlich aufgetreten - das ist für einen Generalbundesanwalt sehr ungewöhnlich. Ich weiß aber über diese Spionagedinge zu wenig, und scheue mich deshalb, Schlüsse aus Vorkommnissen in diesem Bereich zu ziehen.
Uns geht es darum, die Wahrheit darüber zu erfahren, wer meinen Vater und seine beiden Begleiter ermordet hat. Wenn ich über Spionage-Hintergründe spekuliere, könnte ich in die Position des traumatisierten Sohnes gelangen oder in die des naiven Werkzeugs irgendwelcher Verschwörungstheoretiker.
Mein Anliegen ist, bei der restlosen Aufklärung eines schweren Verbrechens mitzuhelfen. Ich präsentiere im Buch die Erkenntnisse, die meine Frau und ich in den vergangenen Monaten erlangt haben und versuche sie zu deuten. Jeder kann dazu Stellung nehmen. Ich denke, wir haben jetzt ein sehr konsistentes Bild des Mosaiks, das aus vielen Steinen aufgebaut ist. Vielleicht muss ein Stein ein wenig verrückt werden, aber das Gesamtbild des Verbrechens würde sich dadurch nicht wesentlich ändern. Trotzdem bin ich natürlich nach wie vor interessiert, jede weitere Information zu berücksichtigen. Deshalb bin ich dankbar, dass sich auch nach dem Erscheinen des Buches Menschen mit wichtigem Wissen melden.
Mir ist kürzlich noch eine bedeutsame Augenzeugenaussage zum Attentat zugeleitet worden. Ich habe sie bereits an die Bundesanwaltschaft weitergereicht und hoffe, dass aufgrund der Tatsache, dass Menschen bereit sind, mir auch jetzt noch Informationen zu geben, eine Klärung des Falles 31 Jahre nach der Tat mit der Unterstützung der Bundesanwaltschaft gelingt.
Ich halte das Verbrechen übrigens nicht für so außergewöhnlich komplex. Die Strafverfolgung ist eher dadurch schwierig geworden, dass Ermittlungsmaßnahmen unterlassen wurden. Eine Bekannte sagte, nachdem sie mein Buch gelesen hatte, das Puzzle der Tat sei damals völlig falsch zusammengesetzt worden. Es seien sogar noch Steine hinzugeworfen worden, die nicht dazugehörten.