Rundfunkbeitrag: Neues Widerspruchsmodell
Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender: Rundfunkkommission einigt sich auf neues Beitragsmodell – Was sich jetzt ändert.
Kommt da frischer Wind auf im Streit um die Erhöhung des Rundfunkbetrags? "Jetzt sieht es immerhin nach einer konstruktiven Wende aus", wie ein erfahrener Medienbeobachter vorsichtig, aber irgendwie doch mit dem Willen zur Zuversicht kommentiert. Rechtsgültig ist noch nichts und grundlegende Schwierigkeiten bleiben.
Anlass für Zuversicht nach dem Motto "es tut sich was, endlich, die Stagnation weicht" gibt die Entwicklung eines neuen Modells zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags.
Darauf hat sich nach Medienberichten die Rundfunkkommission der Länder geeinigt.
Vereinfachung durch gestaffelte Widerspruchslösung
Zielvorgabe für das neue Verfahren ist Vereinfachung und Rechtssicherheit. Das bisherige Zustimmungsverfahren soll ersetzt werden durch eine Neuregelung der Widerspruchsmöglichkeiten der Länder. Daher firmiert es auch als "Widerspruchsmodell".
Anstelle der bislang erforderlichen Zustimmung von allen 16 Landesparlamenten tritt nun ein gestaffeltes Modell. Es sieht vor, dass eine Beitragserhöhung von "bis zu fünf Prozent" automatisch in Kraft tritt und es dazu keine Abstimmung in den Länderparlamenten braucht – das wäre die Vereinfachung. Sie ist aber an Bedingungen geknüpft: Sie steht und fällt wie bisher mit der Zustimmung der Länder.
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Rundfunkbeitrag: Zahlen oder Ärger riskieren – Das sind die Regeln
Die empfohlene Erhöhung tritt nämlich automatisch nur in Kraft, sofern nicht eine Anzahl von Bundesländern Widerspruch einlegt. Hier kommen die neuen Details ins Spiel. Nach Informationen von DWDL.de sehen sie so aus:
• Bei einer von der KEF empfohlenen Erhöhung von bis zu zwei Prozent müssen drei Länder widersprechen.
• Bei zwei bis 3,5 Prozent genügen zwei Länder.
• Bei 3,5 bis fünf Prozent reicht der Widerspruch eines Landes aus.
Liegt die Erhöhung über fünf Prozent, bleibt es beim aktuell gültigen Zustimmungsverfahren aller Länder, dem Staatsvertragsverfahren.
Die aktuelle Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) für eine Anhebung des Beitrags um 58 Cent wären, so die Rechnung des DWDL, 0,8 Prozent Steigerung pro Jahr, also 3,2 Prozent für die gesamte Beitragsperiode.
Damit müssten zwei Länder widersprechen, um die Erhöhung vorläufig zu blockieren. Wie etwa Bayern und Sachsen-Anhalt gegenwärtig, um nur die lautesten der Nein-Länder zu nennen.
An der aktuellen Situation, die darin gemündet ist, dass der Streit von den Sendern vor das Bundesverfassungsgericht getragen wird, hätte auch die Neuregelung, wäre sie bereits in Kraft getreten, nichts geändert. Die grundlegenden Schwierigkeiten bleiben also?
Die Hoffnung derjenigen, die das neue Modell unterstützen, liegt auf dem Vorfeld solcher Entwicklungen. Künftige KEF-Empfehlungen könnten nicht mehr so einfach wie bislang blockiert werden, heißt es im DWDL-Bericht, dem ein Gespräch mit Heike Raab (SPD), der Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder, zugrunde liegt.
Die höheren Hürden würden es erschweren, künftige KEF-Empfehlungen so einfach wie bislang zu blockieren, heißt es.
Es ist eben etwas anderes, sich auf Länderebene in einer Koalition erst einmal auf einen Widerspruch zu einigen – oder einfach den Tagesordnungspunkt zur künftigen Höhe des Rundfunkbeitrags nicht zur Abstimmung zu stellen bzw. sich gar nicht damit zu befassen – so geschehen 2020 in Sachsen-Anhalt. (…) Die relativ niedrigen Schwellen machen Widersprüche möglich, allerdings stünde der Länderverbund bei einem erfolgreichen Widerspruch vor den Problemen, die man heute schon hat. Von daher wird man sich Widersprüche möglicherweise zweimal überlegen.
DWDL.de
Beim Beobachter des Altpapier hält sich denn auch die Zuversicht in Grenzen:
Vielleicht kann man, wenn es so kommt, wie es nun anklingt, von einer Art korrigiertem Weiter-so sprechen. Ob das für die Zukunft ein ausreichender Fortschritt ist, ist meines Erachtens nicht absehbar.
Klaus Raab, Altpapier
Die Ministerpräsidentenkonferenz soll am 12. Dezember über das neue Widerspruchsmodell abstimmen.