Wikileaks: Unterstützer von Julian Assange hoffen wieder auf Lateinamerika

Seite 2: Wikileaks: Kaum Hoffnung auf Berlin

Die Wiklieaks-Vertreter hätten bei dem Treffen mit dem kolumbianischen Präsidenten darauf hingewiesen, dass das entsprechende Abkommen zwischen den USA und dem Vereinigten Königreich Auslieferungen für sogenannte politische Handlungen ausschließt, unter denen Assange angeklagt sei.

"Julian Assange nicht auszuliefern, würde lediglich bedeuten, dass sich die USA an ihre eigenen Gesetze und seit Langem bestehende internationale Verträge halten", heißt es in der Mitteilung weiter.

Die Wikileaks-Delegation werde auf ihrer Reise durch Lateinamerika sieben Staatsoberhäupter treffen, darunter die Präsidenten von Brasilien, Argentinien, Chile und Mexiko, um auf die fortgesetzte Inhaftierung Assanges im Belmarsh-Gefängnis hinzuweisen und um politische Unterstützung zu werben.

Assanges Anwälte haben beim Obersten Gerichtshof Einspruch gegen seine Auslieferung an die USA wegen Spionagevorwürfen im Kontext der Veröffentlichung von Dokumenten über den Irak- und Afghanistan-Krieg eingelegt. Eine Entscheidung wird in den kommenden Wochen erwartet.

Von der deutschen Bundesregierung kann Assange keine Hilfe erwarten. Zwar hatte sich die amtierende Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/ Die Grünen) vor Amtsantritt noch für die Freilassung des Journalisten ausgesprochen. Nach dem Einzug ins Außenamt wollte sie davon aber kaum mehr etwas wissen.

So hatte sich das Wahlkampfteam Baerbocks noch Mitte September 2021 solidarisch mit dem Inhaftierten gezeigt. Die Grünen-Politikerin schließe sich "der Resolution der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vom 27. Januar 2020 sowie dem Appell des UN-Sonderbeauftragten Nils Melzer an und fordern die sofortige Freilassung von Julian Assange".

Wenige Wochen später tauschte Baerbock ihr PR-Team gegen den Außenamtsstaatssekretär Andreas Michaelis ein. Die Auswirkungen auf Thema und Positionierung waren frappierend, wie Michaelis' weisungsgemäße Antwort auf eine Parlamentsanfrage zeigt, über die Telepolis im Februar dieses Jahres exklusiv berichtete. Resümee: "Die Bundesregierung hat keinen Anlass, an der Rechtsstaatlichkeit, des Verfahrens und des Vorgehens der britischen Justiz zu zweifeln."

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