Affäre Mollath: Merk ordnet Wiederaufnahme des Verfahrens an
Richter hielt Finanzbehörden 2004 angeblich von Überprüfung der Schwarzgeldvorwürfe ab
In den Fall Mollath kommt Bewegung: Nachdem die bayerische Justizministerin Beate Merk gestern im Landtag zu den Vorwürfen gegen sie schwieg (und nachdem auch Ministerpräsident Horst Seehofer nicht das Wort für sie ergriff), wurde heute bekannt, dass sie die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg dazu veranlasste, das Verfahren gegen den ehemaligen Reifenhändler neu aufzurollen. Mollath war vom Gericht als geisteskrank in die Psychiatrie eingewiesen worden, nachdem er seine damalige Ehefrau wegen Schwarzgeldgeschäften angezeigt und sie ihn daraufhin Tätlichkeiten bezichtigt hatte. In dem Prozess gegen ihn wurde das Motiv der Frau für eine Falschaussage anscheinend nicht berücksichtigt und die Schwarzgeldvorwürfe wurden als Kern eines "Wahnsystems" gewertet.
Später stellte sich heraus, dass Mollaths Schwarzgeldvorwürfe zutrafen und dass die Hypo-Vereinsbank dies in einem Revisionsbericht bereits lange vor seiner Verurteilung herausgefunden hatte. Bevor dieser Revisionsbericht an die Öffentlichkeit gelangte, hatte Merk gegenüber dem Landtag den Eindruck erweckt, in dem Papier würde das Gegenteil stehen.
Seitdem dringen täglich neue Ungereimtheiten ans Tageslicht: Namhafte Juristen halten das Nichtermitteln in der Schwarzgeldaffäre für eine kaum erklärliche Fehlleistung der Staatsanwaltschaft. Der Stern fand heraus, dass das von Mollaths Ex-Frau (die heute "Geistheilung" betreibt) eineinhalb Jahre nach der angeblichen Tätlichkeit vorgelegte medizinische Gutachten gefälscht sein könnte. Fest steht in jedem Fall, dass die Ärztin, auf deren Briefpapier es geschrieben wurde, sich heute nicht mehr daran erinnern kann und dass ihre Sprechstundenhilfe eine Freundin der Ehefrau war. In den Unterlagen der HypoVereinsbank lässt sich nachlesen, dass Mollaths Ex-Frau ihren damaligen Arbeitgeber anlog, bis es nicht mehr ging.
Unklar ist auch, warum ein Pflichtverteidiger, der sein Mandat wegen Uneinigkeit mit Mollath niederlegte, später wieder für ihn tätig war und inwieweit dies mit Mollaths Zustimmung geschah. Angeblich saß er während einer Verhandlung "nicht an der Seite seines Mandanten, sondern an der Seite der Staatsanwaltschaft", was extrem ungewöhnlich und erklärungsbedürftig wäre. Die Nürnberger Nachrichten wollen nun herausgefunden haben, dass Mollaths Richter bereits 2004 – als das psychiatrische Gutachten, das ihn für verrückt erklärt, noch gar nicht existierte – bei den Finanzbehörden anrief und Entsprechendes behauptete, woraufhin man Anzeigen gegen Mollaths Frau und andere Personen ad acta legte.