CCS-Gesetz im Bundesrat gescheitert

Länderkammer lehnt Gesetz des Bundestages ab, das den Weg für umstrittene Technologie frei machen sollte

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Das war es dann erstmal. Der Bundesrat hat am Freitag das CCS-Gesetz des Bundestages abgelehnt. Nicht einmal den Vermittlungsausschuss hat die Länderkammer angerufen. Das müsste nun die Bundesregierung machen oder die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag.

Damit hat die höchst umstrittene und bisher nur in kleinen Pilotanlagen erprobte Technologie einen weiteren empfindlichen Dämpfer erhalten. Das Gesetz sollte den rechtlichen Rahmen für die Abscheidung von Kohlendioxid in Kohlekraftwerken - entweder aus den Abgasen oder bereits vor dem Verbrennungsprozess - sowie dessen Einlagerung schaffen. Für letzteres werden sogenannte saline Aquifere favorisiert. Dabei handelt es sich um salziges Wasser führende Schichten in mehreren hundert Metern Tiefe, wie sie vor allem in Norddeutschland häufig anzutreffen sind.

Das CCS-Gesetz war im Sommer im Rahmen des Energiepakets der Bundesregierung verabschiedet worden. Es dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie, die inzwischen schon überfällig ist. Die Richtlinie sieht allerdings auch die Möglichkeit vor, dass sich Mitgliedsländer der Technik ganz verschließen können, wie es Österreich bereits getan hat. Entsprechend fordern nun unter anderem verschiedene Bürgerinitiativen, Greenpeace und auch die Partei der dänischen und friesischen Minderheiten in Schleswig-Holstein von der schwarz-gelben Koalition, von dieser Regelung Gebrauch zu machen.

Besonders verärgert über die Entscheidung des Bundesrates dürfte man bei Vattenfall sein, dessen Kraftwerksneubau in Jänschwalde bei Cottbus nun akut gefährdet ist. 180 Millionen Euro Zuschüsse aus dem CCS-Topf der EU-Kommission hatte man gehofft, einwerben zu können. Daraus kann so lange nichts werden, wie es keinen gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der unerprobten Technik gibt.

Niedersachsen und Schleswig-Holstein hatten in dem nun vorerst gescheiterten Gesetzentwurf eine Länderklausel durchgesetzt, die den Bundesländern ein Einspruchsrecht einräumen würde. Allerdings gibt es Zweifel, ob die Klausel im Ernstfall tatsächlich wirksam wäre.

Nun wird die Frage sein, ob die Bundesregierung sich neben ihren diversen anderen Baustellen auch noch auf eine Fortsetzung der Auseinandersetzung um das CCS-Gesetz einlassen kann. Ursprünglich hatte ein entsprechendes Gesetz bereits in der Endphase der schwarz-roten Regierung im Sommer 2009 verabschiedet werden sollen. Allerdings hatte seinerzeit die CDU im Vorfeld der Bundestagswahlen kalte Füße bekommen, weil in den potenziell betroffenen ländlichen Gebieten nicht zuletzt ihre Stammwählerschaft auf die Barrikaden ging.