Datteln 4: "Schallende Ohrfeige für Armin Laschet"

Datteln IV. Bild: Maschinenjunge/ CC BY-SA 3.0

Gericht erklärt Bebauungsplan für Kohlekraftwerk für ungültig, Anlage läuft dennoch weiter

Die Bundesregierung muss ja in Sachen Klimaschutz eher zum Jagen getragen werden – und die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen sowieso–, aber immerhin scheint es langsam bei den Gerichten ein Umdenken zu geben. Wie unter anderem der Westdeutsche Rundfunk meldet, hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden, dass der Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln 4 unwirksam ist.

Geklagt hatten die Stadt Waltrop, der Landesverband NRW des Bundes für Umwelt und Naturschutz BUND sowie Einzelpersonen. Das Gericht befand, dass weder die Stadt Datteln noch der zuständige Regionalverband Ruhr Standortalternativen sowie andere, weniger belastende Kraftwerkstypen ausreichend geprüft hatten. (Aktenzeichen 10 D 106/14.NE, 10 D 40/15.NE und 10 D 43/15.NE)

Der von Uniper betriebene, höchst umstrittene Kraftwerksblock war nach jahrelangen Verzögerungen erst im vergangenen Jahr in Betrieb gegangen. Da war die Entscheidung für den Ausstieg aus der Kohle längst gefallen. In der Kohlekommission, deren Verhandlungen dem Beschluss über das Ausstiegsgesetz vorangegangen waren, war Teil des aus Sicht des Klimaschutzes faulen Kompromisses gewesen, dass dies unterbleiben sollte.

Doch daran fühlten sich weder Betreiber Uniper, der auf Abnahmeverträge mit der Bahn und von dieser drohende Regressforderungen verwies, noch die Landesregierung in Düsseldorf gebunden. Trotz Protesten und Blockaden gab es grünes Licht für die Inbetriebnahme.

Das Kraftwerk steht nur 400 Meter von den nächsten Wohnhäusern entfernt. Für Windkraftanlagen hat die schwarz-gelbe Koalition im Düsseldorfer kürzlich einen Mindestabstand von 1000 Metern beschlossen. Befeuert wird es mit Importkohle unter anderem aus Kolumbien, deren Abbau mit erheblichen Umweltschäden und Menschenrechtsverletzungen verbunden ist.

BUND-Landesgeschäftsführer Dirk Jansen sieht in dem Urteil eine schallende Ohrfeige für den nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Armin Laschet, der gerne demnächst für die CDU ins Kanzleramt einziehen würde. Dieser habe nichts unterlassen, "diesem Schwarzbau doch noch ans Netz zu verhelfen". Er habe mit der Inbetriebnahme die Empfehlung der Kohlekommission missachtet und auch noch behauptet, diese sei ein Beitrag zum Klimaschutz.

Auf der Internetseite des OVG Münsters wird darauf hingewiesen, dass der gestrige Beschluss nicht heiße, dass das Kraftwerk nunmehr den Betrieb einstellen müsse. Für diesen sei die immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 19. Januar 2017 maßgeblich, gegen die weitere Klagen vor einem anderen OVG-Senat anhängig sind.

Dabei werde auch zu klären sein, welche Bedeutung die Unwirksamkeit des Bebauungsplans für die Rechtmäßigkeit dieser Genehmigungen aus dem Jahre 2017 hat.