Ecuadorianisches Gericht verurteilt Chevron zu 18 Milliarden Dollar Schadensersatz
Der Konzern soll für Umweltschäden im Amazonasgebiet haften
18 Milliarden Dollar soll der US-Konzern Chevron an Schadensersatz bezahlen, dies entschied ein Berufungsgericht der Stadt Lago Agrio in Ecuador. Mit dem Urteil ging das Berufungsgericht weit über frühere Schadensersatzentscheidungen hinaus, weil Chevron die Entschuldigung verweigert, die das frühere Urteil gefordert hatte.
Grundlage des Rechtsstreits, der 1993 begonnen hat, sind Vorwürfe, wonach Texaco (2001 von Chevron übernommen) bei der Erdölförderung im Amazonasgebiet in der Zeit von 1964 bis 1990 mit großen Mengen an toxischen Ölabfällen derart nachlässig umgegangen ist, dass Teile des Amazonasgebietes beträchtlich geschädigt wurden und die Verschmutzungen zu Gesundheitsschäden und Einschränkungen der traditionellen Lebensweise der Bewohner geführt haben. Für die Sache der Kläger engagierte Organsiationen bezeichnen die Verschmutzung als "Amazonas Tschernobyl". In entsprechenden Falldarstellungen wird der Vorwurf laut, dass ein Stamm durch die damaligen Praktiken der Ölförderung sogar verschwunden sei:
"Five indigenous have had their traditional lifestyles decimated, and one group (the Tetetes) has disappeared."
In der Darstellung von Chevron liest sich das anders - dass die Unternehmenssicht bei Google übrigens weit vor anderen Darstellungen gerankt ist, erinnert dabei an sehr an den Fall der Ölpest im Golf von Mexico im Jahr 2010, als die BP-PR-Mitteilungen ebenfalls die erste Seite einer einfachen Googleabfrage dominierten. Chevron wirft dem ecuadorianischen Berufungsgericht politische Schlagseite vor und deutet Bestechung an.
Der Konzern hält die Gerichtsentscheidung für "illegitim", da sie gegen Entscheidungen verstoße, die in der Sache vom Ständigen Schiedshof in Den Haag getroffen wurden. Dorthin hatte sich Chevron schon vor einiger Zeit gewandt.
Dem Vorwurf Chevrons, wonach das Berufungsgericht in Ecuador politisch beeinflusst sei, wird allerdings von Kritikern, so zum Beispiel im vergangenen Jahr vom ecuadorianischen Botschafter in den USA, entgegengehalten, dass Texaco den Fall ursprünglich in Ecuador verhandelt haben wollte - weil man sich dort eine günstigere Entscheidung des Gerichts erwartet hatte, wohl auch in der Annahme, dass solche Entscheidungen im Unternehmenssinne beeinflussbar sind.