Gericht verbietet Zeigen alter Pornoaufnahmen
Die Schauspielerin Sibel K. will 15.000 Euro vom Fernsehsender RTL
So manche Schauspielerin, die jung war und das Geld brauchte, begann ihre Kamerakarriere mit Rollen, die Agenten und Anwälte später unter Verschluss zu halten versuchten: Marylin Monroe beispielsweise, oder Ingrid Steeger. Auch die deutsche Schauspielerin Sibel K. drehte um die Jahrtausendwende Hardcore-Pornofilme, bevor sie einen Filmpreis gewann und in den Feuilletons gefeiert wurde. Weil darin unter anderem ihre "eindringliche Darstellung" gelobt wurde, verwendete die Bild-Zeitung diesen Ausdruck als Bildunterschrift für einen Screenshot so, dass man ihn auch buchstäblicher verstehen konnte. Darauf hin untersagte das Kammergericht Berlin den Abdruck dieser Screenshots – allerdings mit dem Verweis darauf, dass K. durch die Bildunterschrift in "höhnischer Weise herabgesetzt und verächtlich gemacht" werde.
Nun erwirkte die Schauspielerin eine einstweilige Verfügung gegen den zum Bertelsmann-Konzern gehörigen Fernsehsender RTL. Darin heißt es, dass es die heute vor allem bei öffentlich-rechtlichen Sendern beliebte Darstellerin nicht hinnehmen müsse, wenn das Boulevardmagazin Explosiv Ausschnitte aus Filmen zeigt, die älter als acht Jahre sind. Die Entscheidung ist insofern bemerkenswert, als die offenbar erstmals gerichtlich angewendete Ausdehnung des im Urheberrecht enthaltenen "Rückrufsrechts wegen gewandelter Überzeugung" bekannten Personen eine Möglichkeit gibt, der Öffentlichkeit legal getätigte Aufnahmen aus der Vergangenheit vorzuenthalten.
Dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel zufolge will K.s vor allem aus Prominentenprozessen bekannter Anwalt Christian S. jetzt wegen einer "besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung" 15.000 Euro von RTL. Keine der beiden Parteien war am Samstag für eine Stellungnahme erreichbar.