"Identifizierung der besonders auffälligen Blogger, Poster etc."
Die bis vor kurzem vom Tatort-Internet-Moderator Udo Nagel mit geleitete Prevent AG spionierte als "Privatgeheimdienst" für den umstrittenen HSH-Bankchef Dirk Jens Nonnenmacher
Nach Informationen des Spiegel führte die Firma Prevent AG im Auftrag des HSH-Nordbank-Vorstandsvorsitzenden Jens Dirk Nonnenmacher nicht nur "verdeckte Besuche von öffentlichen Veranstaltungen und geladenen Gesellschaften zum Thema HSH" durch", sondern auch eine "eingehendere Recherche und Dokumentation, ggfs. auch Identifizierung der besonders auffälligen Blogger, Poster etc.". Angeblich hatten die Dienstleistungen im Rahmen des Projekts "Silence", für die im letzten Jahr über sieben Millionen Euro bezahlt wurden, ein Ausmaß, das es rechtfertigt, von einem "Privatgeheimdienst" zu sprechen. Teilweise, so das Nachrichtenmagazin, läsen sich die ihm vorliegenden Vereinbarungen zu "Ausweitung, Pflege und Führung [eines] Quellennetzwerkes" wie "aus einem Jahresplan der Stasi abgeschrieben".
Am 6. Oktober hatte die Staatsanwaltschaft mehrere Geschäftsräume des Unternehmens durchsuchen lassen, weil der Verdacht besteht, dass es die Sicherheitsbehörden mit falschen Spuren an der Nase herumführte, um der HSH zu helfen, ein unbequemes Vorstandsmitglied loszuwerden. Auch US-Polizeibehörden ermitteln gegen die Aktiengesellschaft, weil sie den Eindruck gewannen, dass der "Sicherheitsdienstleister" einem weiteren Mitarbeiter der HSH-Nordbank Kinderpornografie untergeschoben haben könnte. Prevent bestreitet die Vorwürfe bislang - allerdings wenig konkret und in der eher abstrakten Formulierung, dass sich die Firma an "Recht und Gesetz" halten würde.
Die Prevent AG wurde von 2008 bis vor Kurzem von Udo Nagel mit geleitet, der sich in seinem neuen Arbeitsplatz als Fernsehmoderator ebenfalls strafrechtlich relevanten Vorwürfen ausgesetzt sieht. Namhafte Juristen wie Thomas Stadler kritisieren, dass in seiner Sendung Tatort Internet "möglicherweise auf beiden Seiten der Kamera Straftaten begangen" würden. So verstoßen beispielsweise heimliche Aufnahmen nicht öffentlich gemachter Äußerungen ebenso gegen den Paragrafen 201 StGB wie deren Verwendung. Zudem scheint es, als ob heimlich Gefilmte unter Androhung von Gewalt am Verlassen des Drehorts gehindert und zum Auspacken von Taschen gezwungen sein könnten, was die Tatbestände der Nötigung und der Freiheitsberaubung erfüllen würde.