"Wer nach Waziristan geht und dort umkommt, ist selbst schuld"
Bundesregierung billigt Shoot-to-kill-Order
Ein Vierteljahrhundert, nachdem eine der beiden deutschen Regierungen einen Schießbefehl gegen Grenzübertritte aufhob, billigt wieder eine Bundesregierung das Abschießen deutscher Bürger, wenn diese sich an unerwünschten Orten in unerwünschter Gesellschaft aufhalten. Während zwischenzeitlich die in Artikel 1 des Grundgesetzes verbürgte unantastbare Würde des Menschen galt, die Justiz insbesondere wegen Artikel 102 Grundgesetz an der Todesstrafe gehindert war und auch die Polizei einen sogenannten "finalen Rettungsschuss" nur in anders unabwendbaren Fällen der Nothilfe ausführen darf, gilt dem rot-schwarzen Kabinett Merkel III das präventive Töten der Staatskinder als schick.
Zwar töten heutzutage nicht deutsche Hände, solche liefern jedoch die zum Abschuss erforderlichen Daten und klatschen aus dem Bundeskanzleramt Beifall. So berichtet Tagesschau.de über den Drohnenabschuss des 27-jährigen Offenbachers Patrick K.:
Die Bundesregierung betrachtet die Tötung von Deutschen, die sich in der pakistanischen Provinz Waziristan gewaltbereiten Gruppen anschließen, als legitim. Dies gelte auch dann, wenn sie nicht unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt seien. "Wer nach Waziristan geht und dort umkommt, ist selbst schuld", formulierte ein hoher Beamter des Bundesinnenministeriums im vergangenen Dezember. Laut Bundesregierung gehört auch die pakistanische Grenzregion zum "Kriegsgebiet Afghanistan".
Patrick K. war quasi Agent des Bundeskriminalamts, vulgo: "V-Mann". Man ließ ihn bewusst ausreisen, aber er hatte auf die Spitzelei für deutsche Staatssicherheitsbehörden nicht so recht Bock. Da er halt nun einmal in Waziristan war, hielten es CIA & Co. im Interesse der nationalen Sicherheit usw. im Februar 2012 für sinnvoll, ihn von einer Drohne aus mit einer Rakete abzuknallen. Bei dieser Gelegenheit fanden 16 weitere Menschen den Tod.
Inwiefern sich Patrick K. tatsächlich "gewaltbereiten Gruppen" angeschlossen hat und eine ernsthafte, angesichts von 7.000 km Entfernung nicht unmittelbar drohende Gefahr für irgendjemanden war, wird sich kaum jemals klären lassen. Eine konkret tödliche Gefahr waren allerdings die Drohnen und die sie bedienenden Menschen – für 17 andere Menschen. Waziristan lag nicht einmal am Hindukush, an dem angeblich Deutschlands Freiheit verteidigt wird.
Während hierzulande der Gummiparagraph § 129a StGB die angebliche "Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung" als strafwürdiges Verhalten klassifiziert, scheint die Mitgliedschaft im Kabinett Merkel, das Heckenschützen bei terroristischem Töten applaudiert und hierfür Daten bereitstellt, aktuell straffrei zu sein.
Den Neusprech, ein Waziristan-Tourist sei an seiner Erschießung selbst schuld, hätte sich vermutlich nicht einmal Bundesinnenminister Friedrich Zimmermann, CSU, (1925-2012) getraut, der seinerzeit wissen ließ, gewaltfreier Widerstand sei gewaltsamer Widerstand. Ob der Familie des Getöteten die Kosten für die Munition in Rechnung gestellt wurden, ist derzeit nicht bekannt.