Abwege des Urheberrechts

Garagentoröffner wurden in den USA zum Fall eines Rechtsstreits über das Urheberrecht und die Umgehung eines Schutzmechanismus

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Die Urheberrechtsgesetze im Fahrwasser der WIPO-Verträge wie der US-amerikanische Digital Millennium Copyright Act (DMCA) und die nun auch in Deutschland umgesetzte EU-Richtlinie zur "Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft" enthalten als wichtigen und umstrittenen Bestandteil das Verbot, technische Maßnahmen zum Urheberrechtsschutz zu umgehen. Dabei aber ist noch vieles ungeklärt, was zugunsten der Rechteinhaber in die Gesetze eingeführt wurde, manches wurde von den Gesetzgebern wohl auch nicht wirklich bedacht.

Urheberrechtsgesetze betreffen nicht nur Software, Musik, Spiele oder Filme, sondern dringen mitsamt der digitalen Technik in alle möglichen Alltagsgegenstände ein. Das lässt sich sehr schön an dem Fall von Garagentoren sehen, über den Wired berichtet hat. In den USA hat die Firma Chamberlain, Herstellerin von Sicherungstechniken, den Konkurrenten Skylink wegen der Verletzung des DMCA und unfairem Wettbewerb angeklagt. Grund der Klage ist, dass Skylink universelle Garagentüröffner anbietet, mit denen sich auch die "Security"-Garagentorsysteme von Chamberlain bedienen lassen, was, so Chamberlain, aber den in die Software eingebauten Schutzmechanismus unterlaufe. Daher verstoße Skylink mit seinen Fernbedienungen, die als Ersatz oder als Ergänzung zu den von Chamberlain hergestellten dienen, gegen den DMCA. Chamberlains Fernbedienung sendet ein Signal, das eine fixierte ID-Nummer sowie eine stets veränderte Zahl sendet. Dieser "rolling code" ist urheberrechtlich geschützt.

Skylink hat gegen die Klage Einspruch eingelegt und sagt, Chamberlain habe die Garagentüröffner verkauft, ohne den Kunden zu untersagen, auch Fernbedienungen von anderen Herstellern zu verwenden, um die Tür zu öffnen. Überdies müsse ein unberechtigter Zugriff auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk vorliegen, um ein Vergehen im Sinne des DCMA zu erfüllen. Der Sender in der Fernbedienung von Skylink setze, so David Djavaherian, der Anwalt von Skylink, die "internen Computerprozesse von Chamberlains Produkt in Gang". Das dürfe man sich als Zugriff auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk interpretieren: "Man kann die Geräte von Skylink nicht benutzen, um die Software zur Garangentoröffnung von Chamberlain zu kopieren oder anderweitig deren Urheberrechte daran zu verletzen." Der Öffner von Skylink umgehe deswegen nicht den Schutzmechanismus, weil der Eigner des Garangentors den universellen Öffner zu Beginn erst selbst programmieren müsse, damit dieser das richtige Signal abgibt.

Das Urheberrechtsgesetz könnte, sollte Chamberlain sich durchsetzen, schlicht zu einer Möglichkeit für Firmen werden, die Kunden zu zwingen, nur ihre Produkte zu erwerben und Konkurrenz auszuschließen. Damit würde das Urheberrechtsgesetz, das angeblich die Innovation fördern soll, zu einer Innovationsbremse, während die Konsumenten im Umgang mit den Produkten an eine immer kürzere Leine genommen werden. Gwen Hinze von der Electronic Frontier Foundation (EFF) moniert, dass der DMCA seitens der Gesetzgeber nicht bewirken sollte, dass die Menschen ihre Garage nicht mehr öffnen können: Chamberlain habe "nicht das Recht, mir diktieren zu können, welche Fernbedienung ich kaufen muss, um meine Garage zu öffnen, selbst wenn sie das Copyright auf die Software zur Steuerung des Garagentoröffners besitzen".