Balkonkraftwerke: Informationsmangel zu Mikro-Wechselrichtern leicht zu beheben
Diskussion um Sicherheit der Mikro-Wechselrichter. Bei Balkonkraftwerken könnte die Bundesnetzagentur für mehr Klarheit sorgen. Warum tut sie es nicht?
Bei Balkonkraftwerken haben Mikro-Wechselrichter eine wichtige Aufgabe. Sie nehmen den Gleichstrom auf, den die Solarmodule produzieren und wandeln ihn in Wechselstrom für das jeweilige Haushaltsnetz um. Damit sie auf dem deutschen Markt verkauft werden können, müssen diese Bauteile einer deutschen Norm für elektrotechnische Geräte entsprechen.
Diese Norm sieht eine doppelte Sicherheit für den Fall vor, dass ein Mikro-Wechselrichter einmal vom Netz getrennt werden muss. Zum einen soll sich das auch als Drehrichter bezeichnete Bauteil dann selbst auf elektronischem Weg abschalten, so dass am Netzstecker kein Strom mehr fließt. Falls diese elektronische Abschaltung nicht funktionieren sollte, soll ein elektromechanischer Schalter – ein sogenanntes Relais – diese Aufgabe übernehmen.
Nun hat sich durch die Marktüberwachung der Bundesnetzagentur, durch unabhängige Untersuchungen von Elektrotechnik-Experten und durch journalistische Recherchen herausgestellt, dass mehrere Mikro-Wechselrichter diese doppelte Sicherheit nicht bieten, obwohl sie nach der deutschen Norm zertifiziert worden sind.
Bei ihnen funktioniert zwar die elektronische Abschaltung. Die zweite Abschaltmethode mit dem Relais funktioniert dagegen nicht, weil es in den Serienprodukten entweder fehlt oder nicht funktionsfähig eingebaut worden ist. Möglicherweise haben sich die Hersteller sogar bewusst dafür entschieden, weil ein funktionierendes Relais relativ schnell verschleißen und damit die garantierte Lebensdauer des Mikro-Wechselrichters verkürzen könnte.
Beim Hersteller Deye ist inzwischen ziemlich klar, dass er seine Mikro-Wechselrichter mehrerer Typen nicht normgerecht ausgeliefert hat. Er informierte dann nur für wenige Tage auf seiner eigenen Webseite darüber, dass diese Mikro-Wechselrichter nach Ansicht der Bundesnetzagentur vorübergehend vom Netz genommen werden sollten.
Diese Information hat er inzwischen wieder gelöscht. Stattdessen bietet Deye seinen Kunden nun eine nachrüstbare Relaisbox an, die über die Webseite bestellt werden kann. Diese Lösung ist zwar nun auch zertifiziert worden. Ob sie auch von der Bundesnetzagentur und dem für Normen zuständigen VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik anerkannt wird, bleibt unklar.
Das alles ist bisher weitgehend nur über die Medien und durch die fachkundige Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie bekannt geworden. Bei der Bundesnetzagentur selbst, die diese Entwicklungen ausgelöst hat, die mit den Herstellern über akzeptable Lösungen verhandelt und schließlich auch darüber entscheiden wird, sind diese Information nicht zu finden.
Inzwischen hat sich herausgestellt, dass die Behörde auch mehrere weitere Mikro-Wechselrichter als nicht normgerecht betrachtet. Ein deutscher Hersteller konnte sein Produkt technisch überarbeiten und darf es nun weiterhin verkaufen.
Einem nichteuropäischen Hersteller wurde die Einfuhr in die Europäische Union untersagt. Ein weiterer Hersteller hat inzwischen mit dem Umtausch seiner Geräte begonnen. Wie es mit anderen Mikro-Wechselrichtern weitergeht, die ebenfalls nicht normgerecht sind, ist bisher noch weitgehend unbekannt.
Warum fehlen zuverlässige Informationen?
Für Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein Balkonkraftwerk betreiben oder demnächst eins kaufen wollen, ist das eine unsichere Situation. Zuverlässige Informationen, die als Grundlage für wichtige Entscheidungen dienen können, fehlen derzeit.
Die Anbieter von Balkonkraftwerken sind jetzt ebenfalls in einer schwierigen und gleichzeitig besonders verantwortungsvollen Situation. Sie bieten Balkonkraftwerke meist als Paketlösungen an, die neben den Solarmodulen und Montagematerial auch Mikro-Wechselrichter enthalten. Damit ist auch die Verantwortung verbunden, normgerechte Mikro-Wechselrichter für diese Paketlösungen auszuwählen.
Deshalb brauchen auch die Anbieter zuverlässige Informationen darüber, welche Mikro-Wechselrichter normgerecht sind und welche nicht.
In dieser Situation könnte die Bundesnetzagentur für mehr Klarheit sorgen, indem sie ihre Untersuchungsergebnisse nicht nur auf Umwegen vermittelt, sondern direkt selbst veröffentlicht. Damit würde sie die zuverlässigen Informationen liefern, die Verbraucher und Anbieter derzeit dringend brauchen.
Die Bundesnetzagentur ist hier nicht nur der elektrotechnischen Sicherheit verpflichtet, sondern auch dem berechtigten Informationsinteresse der Menschen, die sich mit Balkonkraftwerken an der Energiewende beteiligen.
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