Bayerische Polizei darf künftig auch ohne Verdacht auf konkrete Straftaten im Internet ermitteln
PAG-Neuordnungsgesetz soll noch vor der Landtagswahl in Kraft treten
Im Oktober wird in Bayern ein neuer Landtag gewählt. Der alte debattiert derzeit über ein "Gesetz zur Neuordnung des bayerischen Polizeirechts" (PAG-Neuordnungsgesetz), das dem Plan von Markus Söders neuer Staatsregierung nach noch vor der Sommerpause in Kraft treten soll. Dazu wird es der Öffentlichkeit als "Stärkung der Bürgerrechte" verkauft, kommt aber - zumindest in Sozialen Medien - nicht so an.
Das liegt daran, dass sich der Gesetzentwurf online nachlesen lässt und dort beispielsweise offenbart, dass die Polizei zukünftig auch ohne Verdacht auf konkrete Straftaten im Internet ermitteln und zum Beispiel V-Männer in private Chats und andere dort geführte Diskussionen einschleusen darf. Das durften bislang nur Geheimdienste. Außerdem werden die Hürden für die Durchsuchung von Hardware, das Abgreifen von Kommunikation und die Beschlagnahme von Post gesenkt. Dabei dürfen Daten nicht nur durchsucht und gespeichert, sondern auch gelöscht oder verändert werden.
Nicht nur für Terroristen
Für solche Maßnahmen ist nun keine "konkrete Gefahr" mehr Voraussetzung, sondern lediglich eine "drohende", für die eine "Wahrscheinlichkeit in überschaubarer Zukunft" ausreicht. Das soll nicht nur für Terrorstraftaten gelten (für die das Bundesverfassungsgericht im April 2016 so ein Vorgehen explizit erlaubte), sondern bereits dann, wenn es um "bedeutende Rechtsgüter" geht.
Wie weit sich so ein Begriff fassen lässt, zeigten in der Vergangenheit unter anderem die SPD-Bundesjustizminister Brigitte Zypries und Heiko Maas bei ihren Ausgestaltungen der Vorratsdatenspeicherung und des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG). Ebenfalls nicht nur für Terrorverdächtige gilt die neue Möglichkeit, Personen als "Gefährder" einzustufen und ihnen einen anderen Wohnort zuweisen oder sie ohne richterliche Genehmigung und ohne Pflichtverteidigeranspruch bis zu drei Monate lang in "Vorbeugehaft" zu nehmen.
Das kritisierten neben dem Würzburger Juraprofessor Kyrill Schwarz auch mehrere andere der sieben Sachverständigen, die der Verfassungs- und der Innenausschuss letzte Woche zu einer Anhörung über das Gesetz geladen hatten - zum Beispiel der auf Strafrecht spezialisierte Anwalt Hartmut Wächtler und der Münchner Richter Markus Löffelmann, der in der Einführung der Kategorie "drohende Gefahr" eine "nicht mehr akzeptable Herabsetzung der polizeilichen Eingriffsschwelle" sieht (vgl. Experten kritisieren massiv geplante bayerische Polizeirechtsreform).
Markus Möstl vom Lehrstuhl für öffentliches Recht an der Universität Bayreuth zeigte sich dagegen der Auffassung, der Entwurf stehe auf "verfassungsrechtlich sicherem Boden", wenn auch die Komplexität und das Textvolumen der Vorschriften grenzwertig seien. Für seinen Augsburger Kollegen Josef Lindner wurde sogar "das Stadium der Unlesbarkeit erreicht".
Aus DNA gewonnene Täterbeschreibungen dürfen künftig zur Fahndung genutzt werden
Eine neue Möglichkeit, die weniger virtuelle als reale Straftaten betrifft, ist dagegen die vorgesehene Erlaubnis, die DNA, die Vergewaltiger und andere Verbrecher hinterlassen, künftig zur physiognomischen Einschränkung von Fahndungen zu nutzen. Technisch besteht die Möglichkeit, aus Sperma- oder Hautschuppenspuren auf körperliche Merkmale zu schließen, bereits seit langem (vgl. Bajuwaren waren deutlich blonder und blauäugiger als Bayern). Für ihre rechtliche Zulassung verlangt der bayrische Datenschutzbeauftragte Thomas Petri unter anderem eine bislang im Entwurf fehlende Regelung dazu, wann und unter welchen Voraussetzungen solche DNA-Daten wieder gelöscht werden.
Neben, Haut-, Haar- und Augenfarbe sind für die Ermittler dabei auch Faktoren wie die Körpergröße relevant, die sich ebenfalls aus dem Erbgut ableiten lässt. Sogar das Alter kann man inzwischen bis auf vier Jahre genau vorhersagen, wie Peter Schneider, der Leiter der Forensischen Molekulargenetik am Universitätsklinikum in Köln, der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) verriet. Er ist der Auffassung, dass sich aus DNA gewonnene Täterbeschreibungen grundsätzlich nicht von denen eines Augenzeugen unterscheiden, die die Polizei seit Jahrhunderten für Fahndungsplakate und Phantombilder nutzt: "Aussehen", so der Miterfinder der Methode, ist "eben keine Privatsache".