Bitcoin: Aufstieg, Fall, Wiederaufstieg …

Screenshot: TP

Auch die private Digitalwährung ist von Behördenentscheidungen abhängig

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Am Freitag lehnte die US-Börsenaufsicht SEC einen von Cameron und Tyler Winklevoss gestellten Antrag auf Zulassung des Bitcoin-Indexfonds "Winklevoss Bitcoin Trust" ab und begründete dies mit der Ansicht, ein Bitcoin-Exchange-Traded-Fund (ETF), der es Anlegern erlaubt hätte, indirekt auf den Kurs zu wetten, sei zu leicht zu manipulieren.

Nach dem Bekanntwerden der Entscheidung brach der Kurs der seit acht Jahren existierenden Digitalwährung auf unter 1.000 US-Dollar ein, erholte sich aber seitdem wieder und lag am Sonntagmittag bei 1.105 Dollar. Vorher hatte ihn der Antrag der Winklevoss-Zwillinge (die über Investorenkreise hin aus bekannt wurden, nachdem sie Mark Zuckerberg im Streit um "geistige Eigentumsrechte" an Facebook mindestens 60 Millionen Dollar abnahmen) auf über 1.300 US-Dollar hochgetrieben. Am 4. März übertraf der Tauschwert der Digitalwährung dadurch erstmals den der Feinunze Gold.

Gebrauchswert

Neben ihrem Tauschwert haben die Digitalmünzen auch einen Gebrauchswert, weil sie es Personen in Ländern mit Kapitalverkehrskontrollen wie China, Indien und Venezuela erlauben, schnell Transaktionen durchzuführen, die sonst nicht oder nur schwer möglich wären (vgl. Venezuela: Bitcoin gegen Staatsversagen).

Das funktioniert deshalb, weil Bitcoin - ebenso wie Bargeld - den Vorzug der Anonymität bietet. Wird eine Bitmünze von einer Person zu einer anderen transferiert, dann signiert der Zahler einen Hash der vorherigen Transaktion mit seinem privaten digitalen Schlüssel und dem öffentlichen des Empfängers. Beide werden der Münzdatei an ihrem Ende hinzugefügt, so dass der Empfänger verifizieren kann, ob die Transaktion stimmt. Was er (ebenso wie bei Bargeld) nicht nachverfolgen kann, ist, für welche Zwecke das Geld in der Vergangenheit verwendet wurde.

Ein weiterer Vorteil ist, dass die Transaktionskosten sehr niedrig liegen. Wo Banken Kontoführungs-, Karten- und Überweisungsgebühren verlangen, da kostet Bitcoin lediglich den Strom, den der Computer verbraucht.

Nicht so beliebig vermehrbar wie der Draghi-Euro

Zudem sind die Münzen nicht so beliebig vermehrbar wie der EZB-Euro, sondern nur durch aufwendige Rechenprozesse. Grundlage der Bitcoins ist nämlich ein komplexer Algorithmus, über den die Münzen errechnet werden. Durch die frei zur Verfügung stehenden Clients kann das theoretisch zwar jedermann - ob sich das lohnt, hängt aber sehr von den Stromkosten ab. Der Algorithmus soll zudem dafür sorgen, dass bis 2040 lediglich 21 Millionen Bitcoins erzeugt werden können. Danach folgt eine geplante Deflation, die die Entwickler aufgrund der vielen Nachkommastellen der Münzen nicht als wirkliches Problem ansehen.

Diese geplante Deflation beflügelt auch Spekulanten, die die Digitalmünzen weniger für Transaktionen, denn als Anlageobjekte nutzen (vgl. Wenig Unterschied zu Aktien). Diese Attraktivität als Anlageform trägt wiederum dazu bei, dass die Risiken von Kursschwankungen steigen, wie die Entwicklung nach der SEC-Entscheidung von Freitag zeigt.

Besitzverbote und Deep Packet Inspection

Sie zeigt zudem, dass auch eine nichtstaatliche Währung wie Bitcoin von Entscheidungen staatlicher Behörden abhängt. Nicht nur von solchen der Börsenaufsicht, sondern auch von anderen Stellen, die Besitz- und Nutzungsverbote anordnen und Zahlungen mit Maßnahmen wie dem Schließen von Bitcoin-Dollar-Umtauschdiensten oder Deep Packet Inspection (DPI) behindern können (vgl. Digicash 2.0). Solche Verbotsmaßnahmen können eine Blasenangst und mit ihr einen Kursverfall der Währung auslösen.

Ein libertärer Trugschluss wäre es zudem, anzunehmen, dass das, was man anonym hat, nicht besteuert werden kann. Die Vergangenheit zeigt nämlich, dass Staaten wenig Hemmungen haben, Abgaben pauschal oder durch Schätzung festzulegen. Allerdings können Bitcoin-Geldvorräte - anders als solche bei Banken - nicht eingefroren werden.

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