Bundesrat verabschiedet Lauschangriff

Nachbesserungen im Vermittlungsausschuß

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Im Bundesrat stimmten die Länder den Änderungen des Grundgesetzes für den Großen Lauschangriff zu. Mit der nötigen Zweidrittelmehrheit wurde die Verfassungsänderung beschlossen, die das Abhören von Wohnungen zur Verbrechensbekämpfung erlaubt. Dafür wurde der Grundgesetzartikel 13 eingeschränkt, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert.

Für die Verfassungsänderung gab es in der Länderkammer 47 von insgesamt 69 Stimmen, eine Stimme mehr als für die Zweidrittelmehrheit erforderlich. Alle rot-grün regierten Länder enthielten sich der Stimme, während alle übrigen Landesregierungen zustimmten. Erst in der vorangegangenen Nacht hatte sich der Koalitionsausschuß der Bremer SPD/CDU-Landesregierung auf die Billigung des Lauschangriffs verständigt.

Nicht zuletzt parteitaktische Erwägungen sorgten für den Meinungsumschwung in Bremen. Regierungschef Scherf rückte buchstäblich in letzter Minute von der angekündigten Enthaltung ab, die er zunächst als "verfassungspatriotisches" Verhalten verteidigt hatte. Scherf hatte wegen der gegensätzlichen Ansichten in seiner Koalition dafür geworben, daß der Zustimmung zur Verfassungsänderung eine Nachbesserung des Ausführungsgesetzes im Vermittlungsausschuß folgen solle. In einer Rede kritisierte Bundesinnenminister Manfred Kanther die rot-grünen Regierungskoalitionen in ihrem Abstimmverhalten. Stimmenthaltung sei kein Verhalten, das der bereits im Bundestag getroffenen Entscheidung entspräche. Der saarländische Ministerpräsident und SPD-Vorsitzende Oskar Lafontaine verwahrte sich scharf gegen Kanthers Vorwürfe und verteidigte die notwendigen Nachbesserungen für die betroffenen Berufsgruppen der Journalisten, Ärzte und Rechtsanwälte.

Mit den Stimmen der SPD-geführten Landesregierungen beschloß der Bundesrat unmittelbar nach der Verfassungsänderung Nachbesserungen im Vermittlungsausschuß. Die Sozialdemokraten verlangen vor allem einen besseren Schutz bestimmter Berufsgruppen wie Ärzte oder Journalisten vor dem Abhören. Außerdem sollen die Voraussetzung für einen Lauschangriff schärfer formuliert und die Unterrichtung der Betroffenen verbessert werden. Danach wird die Gesetzesänderung erneut in den Bundestag eingebracht, wo sie mit einfacher Mehrheit, das heißt mit den Stimmen der Regierungskoalition, verabschiedet werden kann. Eine Absegnung durch den Bundesrat ist dann nicht mehr notwendig.