Bundesregierung zur Berg-Karabach-Blockade: Mal drüber geredet

Seite 2: Schlingerkurs der Bundesregierung

Die Bundesregierung habe seit Beginn der Behinderung der Durchfahrt durch Aserbaidschan "dazu aufgerufen, die Bewegungsfreiheit umgehend und vollständig wiederherzustellen", heißt es in der Antwort auf eine Frage aus dem Bundestag, die Telepolis vorliegt:

"Dies tat sie sowohl im Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern Aserbaidschans als auch öffentlich, zuletzt durch die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe im Auswärtigen Amt, Luise Amtsberg, am 16. Dezember 2022."

Baku scheint davon nicht besonders beeindruckt zu sein. Der Rechtsvertreter Armeniens beim Internationalen Strafgerichtshof, Egizhe Kirakosyan, sagte, Aserbaidschan habe den Lachin-Korridor in eine Einbahnstraße verwandelt.

"Armenier dürfen Berg-Karabach nicht betreten, aber sie können es verlassen. Es handele sich um "eklatante Akte ethnischer Säuberung", sein Land fordere, dass Aserbaidschan angewiesen wird, die Blockade zu beenden.

Die Bundestagsabgeordnete der Linken, Zaklin Nastic, verweist darauf, dass unter anderem 30.000 Kinder von der Blockade betroffen und unterversorgt sind. Die Bundesregierung müsse sich daher "zu den wiederholten Angriffen der aserbaidschanischen Diktatur auf den demokratischen Staat Armenien endlich deutlich positionieren".

Nastic verwies gegenüber Telepolis darauf, dass die Ampel-Koalition auf eine frühere Anfrage zum Berg-Karabach-Konflikt keinen Aggressor benennen wollte.

Anders als etwa die damalige Vorsitzende des US-Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi. Sie habe den aserbaidschanischen Überfall auf Armenien vom vergangenen September als "illegalen und tödlichen Angriffen durch Aserbaidschan auf armenisches Gebiet" scharf verurteilt.

"Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung, weil sie weiter Gas und Öl aus Aserbaidschan beziehen will, beide Augen vor der aggressiven und völkerrechtswidrigen Kriegspolitik Alijews und des Nato-Partners Türkei verschließt und beim Völkerrecht mit zweierlei Maß misst", urteilt Nastic.

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