Bundestagswahl 2025: Was gegen die Briefwahl spricht, was für das Wahllokal
Die Bundestagswahl steht vor der Tür. Die Zeit für die Briefwahl ist dieses Mal extrem knapp. Die Abstimmung per Post könnte riskant sein.
Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar bringt einige organisatorische Herausforderungen mit sich - vor allem für die Briefwahl. Durch die verkürzte Vorbereitungszeit stehen für die Versendung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen nur knapp zwei Wochen zur Verfügung. Üblicherweise beträgt diese Frist rund sechs Wochen.
Wahlbüros empfehlen Stimmabgabe im Wahllokal
Angesichts des engen Zeitfensters raten einige Wahlbüros zur Stimmabgabe an der Urne im Wahllokal. Briefwähler sollten sich der knappen Fristen bewusst sein und die Postlaufzeiten einkalkulieren, um sicherzustellen, dass ihre Stimme rechtzeitig ankommt und gezählt werden kann.
Antrag auf Briefwahl frühzeitig stellen
Wer dennoch per Brief wählen möchte, sollte den Antrag möglichst frühzeitig stellen. Mitunter können die Briefwahlunterlagen schon ab der kommenden Woche – beginnend mit dem 13. Januar – online beantragt werden. Die Wahlbenachrichtigungen mit dem Antragsformular auf der Rückseite werden in solchen Fällen voraussichtlich spätestens am 2. Februar zugestellt.
Versand der Unterlagen erst ab 10. Februar
Wegen der gesetzlich festgelegten Fristen können die Stimmzettel für die Briefwahl erst Anfang Februar gedruckt werden. Mit einem Versand der Briefwahlunterlagen ist daher frühestens ab dem 10. Februar zu rechnen. Eine persönliche Stimmabgabe im Wahlbüro ist erst nach Vorliegen der Stimmzettel möglich.
Rücksendung der Briefwahlunterlagen
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen sollten so früh wie möglich zurückgeschickt werden. Die Wähler tragen selbst die Verantwortung dafür, dass ihre Unterlagen rechtzeitig bei der zuständigen Stelle eingehen. Sie können auch persönlich im Rathaus eingeworfen oder abgegeben werden, spätestens bis 18 Uhr am Wahltag.
Experten betonen Sicherheit der Briefwahl
Trotz gelegentlicher Pannen in der Vergangenheit gilt die Briefwahl in Deutschland grundsätzlich als sicher. Die kurzen Fristen bei der vorgezogenen Bundestagswahl in diesem Jahr 2025 schaffen aber Unsicherheiten, die viele Wählerinnen und Wähler von der Heim-Abstimmung und postalischen Staimmabgabe abhalten dürften.
Das Bundesverfassungsgericht und Wahlexperten betonen, dass sie zuverlässig und verfassungsgemäß ist. Einzelne Fehler oder Missbrauchsfälle sind zwar nicht völlig auszuschließen, haben aber in der Regel keinen signifikanten Einfluss auf das Gesamtergebnis.
Pannen bei früheren Bundestagswahlen
Dennoch gab es wiederholt Probleme. Für Schlagzeilen sorgten vor allem die folgenden Fälle:
1. Vertauschte Stimmzettel in Dortmund 2005
Bei der Bundestagswahl 2005 wurden in den beiden Dortmunder Wahlkreisen falsche Wahlzettel für die Briefwahl versendet. Eine Privatfirma hatte die Wahlbriefe verschickt, ohne zu überprüfen, ob der jeweils richtige Wahlzettel beigelegt war. Trotz umfangreicher Informationsmaßnahmen der Stadt mussten infolgedessen mehr als 10.000 Erststimmen für ungültig erklärt werden