Keine Gnade für Kleinparteien: Tausende Unterschriften für Wahlteilnahme nötig – trotz knapper Zeit

Wird schwer für die Kleinen. Bild: Felix Geringswald/ Shutterstock.com

Für kleine Parteien wird es eng bei der kommenden Bundestagswahl. Sie müssen bis zu 2.000 Unterschriften pro Land sammeln. Doch die Zeit bis Februar läuft.

"Wir brauchen Ihre Hilfe. Wir brauchen in extrem kurzer Zeit bis zu 2.000 Unterschriften pro Bundesland für die Teilnahme unserer ÖDP-Landeslisten zur vorgezogenen Bundestagswahl am 23. Februar 2025", heißt es auf der Homepage der Ökologisch-demokratischen Partei. Wie alle Parteien, die nicht bereits auf Landes- oder Bundesebene im Parlament vertreten sind, muss auch die ÖDP Unterschriften sammeln, um mit ihren Listen an der Wahl teilnehmen zu können. So bestimmt es das Bundeswahlgesetz.

Parteien, die im Bundestag oder in einem Landtag seit deren letzter Wahl nicht ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten waren, benötigen bis zu 2.000 Unterstützungsunterschriften – pro Bundesland. Das ist vorwiegend für kleine Parteien ohne feste Unterstützerstrukturen eine hohe Hürde. Schon mehrfach sind Kandidaturen gescheitert, weil nicht genügend Unterschriften zusammenkamen.

ÖDP mit Klage gescheitert

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl sind die Schwierigkeiten besonders groß. Mitten im Winter müssen die Unterschriften in kurzer Zeit gesammelt werden. Mit dieser Argumentation versuchte die ÖDP mit einer Organklage zu erreichen, dass sie keine Unterschriften für die Wahlzulassung sammeln muss.

Im Wege der einstweiligen Anordnung wollte sich die Partei von diesem Hindernis für die Wahlzulassung befreien lassen. Sie argumentierte, die Partei werde dadurch benachteiligt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte den Eilantrag der ÖDP jedoch ab. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 10. Dezember betont das Bundesverfassungsgericht, dass der Gesetzgeber an der Unterschriftpflicht für kleine Parteien auch bei vorgezogenen Neuwahlen festhalten wolle.

"Die Verordnungsermächtigung in § 52 Abs. 3 BWahlG verdeutlicht zudem, dass der Gesetzgeber den Besonderheiten der Wahlvorbereitung im Falle der Auflösung des Deutschen Bundestages zwar durch die Verkürzung der Fristen, nicht aber durch den Verzicht auf das Unterschriftenquorum oder dessen Absenkung Rechnung tragen wollte", heißt es in dem Beschluss. Das Gericht weist darauf hin, dass bereits in der Vergangenheit vorgezogene Neuwahlen trotz des Unterschrifterfordernisses für kleine Parteien problemlos durchgeführt werden konnten.

Aus der gesamten Begründung wird deutlich, dass es dem Gericht um einen geordneten und reibungslosen Ablauf der Wahlen geht. Die an mehreren Stellen der Begründung anerkannten besonderen Probleme, die das Sammeln von Unterstützungsunterschriften für die Parteien mit sich bringt, sind für das Gericht von untergeordneter Bedeutung.

Es sieht darin jedenfalls keinen Grund, "der es rechtfertigen könnte, die Regelungen des Bundeswahlgesetzes über die Unterschriftenquoren erneut anzugreifen". Vielmehr hält es das Gericht für gerechtfertigt, aussichtslose Wahlvorschläge durch das Sammeln von Unterstützungsunterschriften zu verhindern.

Enttäuschung beim Beschwerdeführer

Die ÖDP reagierte erwartungsgemäß enttäuscht auf das Scheitern ihrer Klage gegen die Unterschriftsammlung. Ihr stellvertretender Bundesvorsitzender Helmut Kauer kritisiert die Entscheidung:

Eine Einteilung in aussichtsreiche und aussichtslose Wahlvorschläge kann überhaupt nicht sinnvoll vorgenommen werden. Ein solcher Schritt führt auch nicht zu einer Stabilisierung demokratischer Prozesse und Institutionen. Im Gegenteil: Die vielbeschworene Integrationsfunktion von Wahlen wird auf diese Weise konterkariert und viele Wählerinnen und Wähler, die ihre bevorzugte Partei nicht auf dem Stimmzettel finden, bleiben der Wahl fern oder wenden sich extremen Alternativen zu.

Die Drohung mit den "extremen Alternativen" ist allerdings nicht ganz nachvollziehbar. Es ist doch sehr wahrscheinlich, dass verhinderte ÖDP-Wähler entweder gar nicht zur Wahl gehen oder Parteien wie die Grünen unterstützen, die teilweise ähnliche Ziele verfolgen.

Auch die Vorstände zahlreicher anderer Kleinparteien haben den Ausgang der ÖDP-Klage mit Interesse verfolgt. Ein Erfolg der Klage hätte auch sie von der lästigen Unterschriftensammlung befreit. Nun müssen sie sich entscheiden, ob sie wie die ÖDP jetzt mit besonderem Elan doch noch die Unterschriften zusammenbekommen wollen. Oder ob sie zumindest bei der nächsten Wahl auf ihre Präsenz auf dem Stimmzettel verzichten.