Kleinparteien: große Auswahl, wenig Chancen

Durch die Fünf-Prozent-Hürde fühlen sich viele Wahlberechtigte genötigt, ihre Stimme taktisch abzugeben. Grafik: Mohamed Hassan auf Pixabay (Public Domain)

44 nicht etablierte Parteien sind zur Bundestagswahl zugelassen. Die allermeisten dürften an der Fünf-Prozent-Hürde scheitern. Nur für die Partei einer nationalen Minderheit gilt sie nicht

Dutzende Kleinparteien, darunter mehrere Neugründungen, sind am Donnerstag und am Freitag zur Bundestagswahl am 26. September zugelassen worden - nur für eine wurde aber die schwer überwindbare Fünf-Prozent-Hürde aufgehoben. Der Bundeswahlausschuss unter dem Vorsitz von Bundeswahlleiter Georg Thiel sprach dem Südschleswigschen Wählerverband (SSW) am Donnerstag einstimmig den Rechtsstatus der Partei einer nationalen Minderheit zu. Als solche ist die dänisch-friesische Regionalpartei von der Klausel ausgenommen.

Kommunistische Partei mit formeller Begründung abgelehnt

Während der SSW nun auf mindestens ein Mandat im neuen Bundestag hofft, will die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) vor dem Bundesverfassungsgericht gegen ihre Nichtzulassung klagen. Dies bekräftigte DKP-Chef Patrik Köbele am Freitag gegenüber Telepolis. Er vermutet hinter der Entscheidung politische Gründe und "Angst" vor seiner Partei, die bei der Europawahl 2019 allerdings nur 0,1 Prozent erreicht hatte. Der Bundeswahlleiter betont dagegen, dass der Wahlausschuss keine inhaltliche Prüfung der Parteiprogramme vornimmt, sondern nur die formalen Voraussetzungen für eine Anerkennung als Partei prüft.

Neonazipartei "Der III. Weg" ist zugelassen

Im Fall der DKP wurden zu spät abgegebene Rechenschaftsberichte als Grund für die Nichtzulassung genannt. Die Zulassung der Neonazipartei "Der III. Weg" stieß aber nicht nur in linksradikalen Kreisen auf Unverständnis, sondern zum Beispiel auch bei der Generalsekretärin der Deutsch-Israelischen-Gesellschaft, Michaela Engelmeier. "Antisemitische und rechtsextreme Kleinstpartei zur Bundestagswahl zugelassen", twitterte sie. "Euer Ernst, Bundeswahlausschuss?"

Die neofaschistische Kaderpartei dürfte allerdings weit unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben. Während die schon im Bundestag vertretene AfD gegen ihre Einstufung als "Verdachtsfall" im Bereich Rechtsextremismus durch den Inlandsgeheimdienst klagt, wird "Der III. Weg" im Jahresbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz klar als "rechtsextremistische Kleinpartei" bezeichnet und versucht auch gar nicht, einen anderen Eindruck zu erwecken. "Die Partei dient nach wie vor als Auffangbecken für Personen, die der neonazistischen Szene angehören und teilweise auch Mitglieder verbotener Organisationen waren", heißt es im BfV-Bericht.

Allerdings wurden auch Parteien mit marxistischem Selbstverständnis sowie Regional- und Ein-Punkt-Parteien zur Wahl zugelassen - darunter die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), die Bayernpartei und die Klimaliste Baden-Württemberg. Vom Bekanntheitsgrad des früheren CDU-Politikers Jürgen Todenhöfer erhofft sich die ebenfalls zugelassene Neugründung "Team Todenhöfer" ein vorzeigbares Wahlergebnis. Auch die Partei Die Basis, ein bunt zusammengewürfelter Haufen von Gegnern der Corona-Politik der Bundesregierung, darf an der Bundestagswahl teilnehmen.

Insgesamt wurden 44 nicht etablierte Parteien zur Bundestagswahl zugelassen, 43 weitere Vereinigungen fielen bei der Prüfung durch den Wahlausschuss durch. Sie haben nun bis Dienstag, den 13. Juli Zeit, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einzureichen.