Computerspiel nach Verschärfung des Jugendschutzgesetzes indiziert

Update: Bislang nur wenige Indizierungen

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Seit dem 1. April 2003 ist das neue Jugendschutzgesetz (JuSchG) in Kraft. Das Gesetz sollte vor allem für eine Verschärfung der Beurteilung von Kriegs- und Gewaltverherrlichung im Bereich der Computerspiele sorgen. Zudem wurde eine verbindliche Alterskennzeichnung durch die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) eingeführt, so dass Kinder und Jugendliche nur solche Spiele kaufen können, die ihrem Alter entsprechen.

Umso erstaunlicher ist es, dass nach über einem halben Jahr erst wenige Computerspiele auf dem Index gelandet sind. Zuletzt wurde das PC-Spiel "Bloodrayne" von der Bundesprüfstelle am 29. November indiziert, weil die Art und Weise der Gewaltdarstellung Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung beeinträchtigen kann.

Somit kann Bloodrayne als eines der ersten Computerspiele den zweifelhaften Titel für sich in Anspruch nehmen, den Kriterien des neuen Jugendschutzgesetzes nicht mehr zu entsprechen. Der Publisher Vivendi hat das Spiel allerdings bereits im Mai 2003 international veröffentlicht und eigentlich nicht für den deutschen Markt vorgesehen. Die jetzt erfolgte Indizierung soll Kinder und Jugendliche wohl vor Grauimporten schützen.

Nachtrag zu veränderten Fassung der Meldung: Ein Blick in die Fachzeitschrift "BPjM AKTUELL" hätte gezeigt, dass "Bloodrayne" natürlich nicht die erste Indizierung des neuen JuSchG war, wie zuerst berichtet wurde. Die zweifelhafte Ehre gebührt auch nicht Postal 2 (31.07.2003), wie ein Forumsteilnehmer meint, sondern die ersten Titel waren am 31.5.2003: Resident Evil - Code Veronica (Dreamcast) und Virtua Cop - Elite Edition. Insofern sind erst fünf Titel auf dem Index gelandet.