Correctiv muss Detail in Bericht über Remigrations-Treffen mit AfD-Politikern ändern
Jurist Vorsgerau erzielt Teilerfolg vor Gericht: Einstweilige Verfügung erlassen. Die geänderte Stelle war bisher kaum in der öffentlichen Diskussion.
Ein Teilnehmer des Potsdamer Treffens von AfD-Politikern, Identitären und Unternehmen zum Thema "Remigration" hat vor Gericht einen Teilerfolg gegen die Berichterstattung des Recherche-Netzwerks Correctiv erzielt. Eine ihn betreffende Passage in dem Artikel "Geheimplan gegen Deutschland" vom 10. Januar 2024 muss laut einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg geändert werden.
Teilerfolg gegen Correctiv: Jurist Vosgerau erstreitet Korrektur
Der Kölner Jurist, Staatsrechtler und Privatdozent Ulrich Vosgerau wollte unter anderem nicht auf sich sitzen lassen, dass er auf dem Treffen geäußert habe, die Erfolgswahrscheinlichkeit von Wahlprüfungsbeschwerden steige durch deren Anzahl.
In seinem Antrag betonte Vosgerau, er habe ein massenhaftes Vorgehen dieser Art gerade nicht befürwortet, sondern darauf hingewiesen, dass der Erfolg einer Wahlprüfungsbeschwerde von der Begründung abhänge. Insoweit musste der Bericht auf der Internetseite von Correcitv nun geändert werden.
Aussagen zu Ausbürgerungsideen: Kein Unterlassungsanspruch
Keinen Erfolg hatte Vosgerau mit dem Versuch, weitere Passagen der Berichterstattung verbieten oder zwangsweise ändern zu lassen. In diesen Punkten ging es um zentralere Aspekte der Berichterstattung über das Treffen, auf dem auch der österreichische "Identitäre" Martin Sellner einen Vortrag gehalten hatte.
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Halbe Wahrheiten, ganzes Problem: Journalismus auf dem Prüfstand
Correctiv hatte Vosgerau dazu um eine Stellungsnahme gebeten. Die später im Correcitv-Artikel genutzte Formulierung "an die Sache mit der Ausbürgerungsidee von Staatsbürgern in Sellners Vortrag will er sich aber nicht erinnern können", griff Vosgerau in seinem Unterlassungsantrag ebenfalls an, bekam aber in diesem Fall nicht Recht.
Die Formulierung erwecke kein falsches Verständnis, wie und auf welche Frage der Antragssteller sich in Reaktion auf die Anhörung geäußert habe, erklärte das Gericht am Dienstag.
Seine Antwort, dass nach seiner Erinnerung von niemandem gesagt worden sei, es sollten Personen, die die deutsche Staatsbürgerschaft haben, irgendwie repatriiert oder ausgebürgert werden, sei im Artikel – bezogen auf Sellners Vortrag – zutreffend wiedergegeben worden. Dass weitergehende Ausführungen Vosgeraus nicht erwähnt worden seien, berühre die Richtigkeit der Wiedergabe mit der angegriffenen Formulierung nicht.
Weitere Aussage von Correctiv zulässig wiedergegeben
Einen Unterlassungsanspruch Vosgeraus verneinte das Gericht auch bezüglich der Darstellung, dass der Antragstellerin auf dem Potsdamer Treffen im Zusammenhang mit Briefwahlen über "Bedenken in Bezug auf junge Wählerinnen türkischer Herkunft, die sich keine unabhängige Meinung bilden könnten" gesprochen habe.
Dabei handle es sich erkennbar nicht um eine wörtliche Wiedergabe, sondern um Formulierungen, mit denen der Inhalt der Aussage wertend zusammengefasst worden sei. Auch der im Text folgende Zusatz "Auf Correctiv-Fragen hin bestätigt er diesen Satz später" bedeute nicht, dass der Antragsteller die Verwendung einer bestimmten Formulierung bestätigt habe. Vosgerau will die Aussage jedenfalls nicht rassistisch gemeint haben.
Das Gericht befand, Correctiv habe in zulässiger Weise die Antwort Vosgeraus zusammengefasst, er habe "wohl eher am Rande und in einem Nebensatz möglicherweise sinngemäß darauf hingewiesen, dass eine Jungwählerin türkischer Herkunft (…) die zu Hause in der Küche unter Aufsicht ihres Vaters und mehrerer Brüder ihren Wahlzettel ankreuzt, dabei möglicherweise und in bestimmten Einzelfällen faktisch nicht denjenigen Freiheitsgrad genießt, den die Verfassung beim Wahlakt eigentlich voraussetzt".
Kernaussage zu Masterplan und Vertreibung nicht beanstandet
Die Kernaussage von Correctiv, dass in Potsdam ein "Masterplan" zur Vertreibung von Millionen von Menschen aus Deutschland vorgestellt und diskutiert wurde, bleibt bestehen und war nicht Gegenstand des Verfahrens.