Covid-19: Bis zu 3600 Euro Strafe für Einkauf in Geschäften auf der Corona-Verbotsliste

Österreich greift beim Eindämmen der Epidemie weiter härter durch als Bayern, wo der Katastrophenfall ausgerufen wurde, garantiert aber auch Betreuung von Kindern unter 14 Jahren

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Der österreichische Nationalrat hat gestern einstimmig ein Gesetzespaket zur weiteren Eindämmung der Covid-19-Epidemie beschlossen. Bundeskanzler Sebastian Kurz hält die damit möglichen Maßnahmen für nötig, damit das Gesundheitssystem nicht zusammenbricht und es nicht zu einer Situation wie in Italien kommt, wo "Ärzte entscheiden müssen, wer noch eine lebensrettende Behandlung bekommt und wer nicht" (vgl. Covid-19: Quarantäneregeln gelten nun in ganz Italien). Das, so der Kanzler, sage er "nicht, um Sie in Panik zu versetzen, sondern weil es die Wahrheit ist".

Pamela Rendi-Wagner, Herbert Kickl und Beate Meinl-Reisinger, die Sprecher der Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und Neos, räumten die Notwendigkeit der Maßnahmen unisono ein, kritisierten aber ebenso unisono, dass das neue Coronagesetz keinen Entschädigungsanspruch für Gaststätten, Geschäfte und andere Betriebe mit bis zu 25 Mitarbeitern vorsieht. Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne lehnen so einen Entschädigungsanspruch ab.

Mit dem Gesetz kann der österreichische Gesundheitsminister das Betreten von Geschäften "zum Zweck des Erwerbs von Waren und Dienstleistungen […] untersagen". Dieses Verbot gilt ab heute mit Ausnahmen für Apotheken, Gesundheits- und Pflegedienstleister, Lebensmittel- und Tierfutterhändler, Drogerien, Banken, Tankstellen, Kraftfahrzeugwerkstätten, Kioske, Postdienstleister, Rechtsdienstleister, Reinigungsdienstleister und die Abfallentsorgung. Wer nun beispielsweise beim Kauf von Kleidung erwischt wird, der riskiert eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 3600 Euro. Der Verkäufer, der den Kunden hineinlässt, kann mit bis zu 30.000 Euro zur Kasse gebeten, wenn ihn die Polizei dabei ertappt.

Pizzalieferungen bleiben erlaubt

Ab 15 Uhr gilt dieses Betretungsverbot auch für Gaststätten. Hier sind Kantinen, Kureinrichtungen und Dienstleister auf Campingplätzen ausgenommen. Das Liefern von Pizza und anderen Speisen an die Haustür bleibt vollumfänglich erlaubt. Das Ausliefern solcher Speisen zählt dann zur "unaufschiebbaren Berufsarbeit", für die man ebenso das Haus verlassen darf wie für unaufschiebbare Lebensmitteleinkäufe, Hilfsleistungen für andere Personen, und Spaziergänge. Letztere sind allerdings nur mit der Familie und dem Hund gestattet - nicht in größeren Gruppen. Wer sich nicht daran hält, für den sind bis zu 2.180 Euro Strafe vorgesehen. Und Sportvereine, die ab heute noch Mannschaftssportarten trainieren lassen, können sich Sportminister Werner Kogler nach "von jeder Förderung verabschieden".

Für die Hin- und Rückreise zur Durchführung anderer Sportarten und Freizeitvergnügungen sind öffentliche Verkehrsmittel gesperrt, damit darin der nötige Meter Sicherheitsabstand für Berufspendler gewährleistet ist. Bereits vorher wurde beschlossen, dass Schulen ab heute schließen. Anders als in Deutschland wird in Österreich aber eine Betreuung für berufstätige Eltern angeboten, deren Kinder unter 14 Jahre alt sind.

Durchgeführt werden soll diese Betreuung unter anderem von Lehrern (die nicht schulfrei bekommen) und Zivildienstleistenden, deren Dienstzeit Verteidigungsministerin Klaudia Tanner gestern verlängerte. Wehrdienstleistende, die Ende März ausscheiden hätten sollen, müssen ebenfalls länger dienen. Sie werden unter anderem zum Einräumen von Waren in Supermarktregale eingesetzt.

Söder ruft "Katastrophenfall" aus

Im benachbarten Bayern hat der dortige Ministerpräsident Markus Söder heute Vormittag den "Katastrophenfall" ausgerufen. Seine in diesem Rahmen verkündeten Maßnahmen sind allerdings trotz des Namens nicht ganz so umfangreich wie die in Österreich: Einer bereits vorher verkündeten Schließung der Schulen und Kindertagesstätten folgt morgen eine der Volkshochschulen, Fitness-Studios, Tierparks, Saunen, Schwimmbäder, Jugendzentren und Spielplätze. Dazu, ob man die Folgen dieser Maßnahmen für die Geräuschkulissen bei der nun von der Politik empfohlenen und in zahlreichen Firmen angeordneten Home-Office-Arbeit bedacht hat, war in der bayerischen Staatskanzlei bislang niemand für eine Stellungnahme erreichbar.

Die bayerischen Gaststätten bleiben - anders als die in Österreich - geöffnet, aber nur von sechs Uhr morgens bis 15 Uhr Nachmittags. Darüber hinaus dürfen sich dort dann höchstens 30 Personen auf einmal aufhalten, der Mindestabstand zwischen den Gästen soll eineinhalb Meter betragen. Bei den Geschäftsschließungen orientiert man sich näher am südöstlichen Nachbarn und lässt ebenfalls Supermärkte, Banken, Tankstellen offen. Das Gedränge in Supermärkten soll durch eine Verlängerung der Öffnungszeiten bis 22 Uhr am Mittwoch und bis 18 Uhr am Sonntag vermindert werden.

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