De Maizière: "Schwerer Terroranschlag in Deutschland verhindert"

Neu Zippendorf (2006). Bild: Niteshift / gemeinfrei

Generalbundesanwaltschaft ordnet die Festnahme eines Syrers an, der im Herbst 2015 nach Deutschland kam. Er steht unter dem Verdacht, in Deutschland einen "islamistisch motivierten Anschlag" geplant zu haben

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Der Fall beschäftigt die höchsten Instanzen: Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entscheiden am heutigen Mittwoch, 1. November, darüber, ob der 19-jährige Syrer Yamen A. in Untersuchungshaft genommen wird. Innenminister de Maizère sprach nach der gestrigen Festnahme des Mannes davon, dass damit ein "schwerer Terroranschlag in Deutschland" verhindert wurde.

Dem Zugriff im Schweriner Stadtteil Neu Zippendorf, an dem die GSG9 der Bundespolizei und Spezialeinheiten des Bundeskriminalamtes beteiligt waren, gingen Ermittlungen der Bundesanwaltschaft voraus. In ihrer Mitteilung zum Stand der Ermittlungen wird als Grund der Festnahme der "Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat" (§ 89a StGB) genannt.

Dem Syrer, der im Herbst 2015 als Flüchtling nach Deutschland gekommen war, wird vorgeworfen, dass er in "Deutschland einen islamistisch motivierten Anschlag mit hochexplosivem Sprengstoff geplant" und "bereits mit dessen Vorbereitung begonnen" habe. Die Folgerung der Bundesanwaltschaft:

Der Beschuldigte Yamen A. fasste spätestens im Juli 2017 den Entschluss, in Deutschland inmitten einer größeren Menschenansammlung einen Sprengsatz zu zünden und dadurch eine möglichst große Anzahl von Personen zu töten und zu verletzen.

Generalbundesanwaltschaft

Zwar gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mann "ein konkretes Ziel für seinen Sprengstoffanschlag ins Auge gefasst hatte", auch fehlten Hinweise dafür, dass er Komponenten für die "Herstellung der Hauptladung" beschafft habe, aber vor allem zwei Punkte sprechen laut Ermittler dafür, dass der Verdächtige etwas Größeres vorbereitet habe: Internetkontakte zu einem Mann, der sich als IS-Mitglied ausgab, sowie Vorbereitungen für den Bau eines Sprengsatzes.

Der Syrer soll sich seit Ende Juli 2017 Bauteile und Chemikalien für den Bau einer Sprengvorrichtung beschafft haben. Über einen Internetversandhändler soll er "Oxydatorlösung", die Schwefelsäure und Wasserstoffperoxid enthält, bestellt haben.

Beide Chemikalien werden neben Aceton zur Herstellung des hochexplosiven Sprengstoffs Triacetontriperoxid (TATP) benötigt. Es ist anzunehmen, dass der Beschuldigte diesen Sprengstoff herzustellen beabsichtigte. Hierfür spricht auch die Bestellung eines Thermometers. Der Herstellungsprozess muss unter Kühlung erfolgen.

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Bei der Durchsuchung am frühen Dienstagmorgen seien die bestellten Chemikalien gefunden worden wie auch Aceton. Erhärtet wird der Verdacht, dass der Mann einen Sprengsatz für einen Anschlag herzustellen beabsichtigte, durch Indizien, die laut BKA-Techniker darauf verweisen, dass der Mann damit beschäftigt war, eine "ferngesteuerte Zündauslösung per Funk oder aber per Mobiltelefon" zu bauen.

Dafür spreche, dass er zwei Funkgeräte, Batterien und einen Akku für ein Mobiltelefon erworben habe. Das "Gebinde" der bestellten Chemikalien sei teilweise bereits angebrochen worden und auch an einem der Funkgeräte sei "manipuliert" worden, anhand dieser Spuren geht man von ersten Versuchen aus, einen Zündmechanismus zu bauen

Bemerkenswert ist die Einschätzung der Kriminaltechniker, dass das TATP nur als Treibladung im Sprengzünder als sogenannter Initialsprengstoff dienen sollte. Die Ermittler vermuten, dass der beabsichtigte Sprengsatz mit einer "Hauptladung mit hoher Wirkladung" ergänzt werden sollte. Allerdings ist dies eine noch unbestätigte Vermutung:

Es gibt bislang keine Hinweise dafür, dass sich der Beschuldigte bereits die Komponenten für die Herstellung der Hauptladung beschafft hat. Zwar hatte er Ende September 2017 zehn Kilogramm Wasserstoffperoxid bestellt. Die Bestellung hatte er jedoch aus bislang unbekannten Gründen storniert.

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Notiert wird, dass der Verdächtige in "sozialen Netzwerken" nach Anleitungen zum Bau von Spreng- und Zündvorrichtungen gesucht habe. Die Überwachung der "Internetkontakte" hat laut de Maizière im Sommer auf die Spur des jungen Syrers geführt.

Inwieweit der Mann mit anderen zusammen arbeitete, wie seine Kontakte konkret aussehen, darüber gibt es nur Andeutungen. Fest steht, dass die Ermittler nicht genügend belastendes Material hatten, um den Verdacht auf eine Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung offiziell zu behaupten.

"Es existieren zurzeit keine belastbaren Anhaltspunkte dafür, dass weitere Personen in die Anschlagsplanungen und -vorbereitungen des Beschuldigten eingebunden waren", heißt es in der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft.

Am Dienstag wurden jedoch mehrere Wohnungen durchsucht, in Neu Zippendorf/Schwerin und in Hamburg.

Der Syrer, der im Februar 2016 in Mecklenburg-Vorpommern einen Asylantrag gestellt hatte und seit April 2016 eine befristeten Aufenthaltserlaubnis (subsidiärer Schutz) hat, soll in Neu Zippendorf mit zwei weiteren Syrern zusammen gelebt haben. Inwieweit diese von seinen Bombenbasteleien Kenntnis hatten, ist noch ungeklärt. Sie würden als Zeugen vernommen, heißt es.

Die Mitteilung der Bundesanwaltschaft lässt noch einige Fragen offen:

Der Beschuldigte wurde durch das Mobile Einsatzkommando des Bundeskriminalamtes über einen länger angelegten Zeitraum observiert. In dieser Zeit hatte der Beschuldigte Kontakt zu Personen, die jihadistischen Inhalten nicht abgeneigt gegenüberstehen. Inwieweit diese Personen von den konkreten Plänen des Beschuldigten wussten oder gar in diese eingebunden waren, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen haben hierzu bislang keinen weiteren Aufschluss gegeben.

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