Demonstration der Gegner der Corona-Maßnahmen verboten

"Querdenken"-Demo in Berlin am 1.8.2020. Bild: Leonhard Lenz/CC0-1.0

Es wäre zu begrüßen, wenn das Gericht von den Behörden Beweise dafür verlangen würde, dass die Demonstrationen der letzten Monate zur Erhöhung der Ansteckungszahlen beigetragen haben - Ein Kommentar

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Unerwartet kam die Ankündigung von Berlins Innensenator Andreas Geisel nicht, die für kommenden Samstag geplanten Massendemonstrationen der Corona-Maßnahme-Gegner zu verbieten. Spätestens nachdem am vergangenen Samstag eine antirassistische Demonstration in Hanau zum Gedenken an den rassistischen Mordanschlag kurzfristig verboten wurde (Wie faktenbasiert sind die Demoverbote der letzten Tage), war klar, dass es auch in Berlin eine solche Maßnahme geben wird.

Wie wäre auch zu rechtfertigen gewesen, dass in Hanau eine Demonstration von maximal 5000 Menschen untersagt würde, obwohl sich die Veranstalter aktiv an einem Hygienekonzept mitgewirkt haben, und in Berlin nicht eingegriffen wird, wenn Organisatoren erklären, solche Konzepte abzulehnen? Die Initiative 19. Februar, die in Hanau die Demonstration organisierte, verzichtete auf juristische Maßnahmen.

Das ist in Berlin anders. Die Veranstalter wollen vor Gericht ziehen. Es ist unklar, ob dort das Demoverbot gekippt wird. Es könnte durchaus sein, dass eine Demonstration unter Auflagen doch möglich ist. Auch wenn die Inhalte und die diversen Aufrufe aus dem rechten Spektrum genügend Grund zur massiven Kritik an der Demonstration und ihren Inhalten geben, wäre es auch ein Erfolg für die Verteidigung der Grundrechte, wenn das Verbot gekippt wird.

Das würde natürlich dann auch für die geplanten Protestaktionen, der Gegner der Demonstration gelten. Es wäre auf jeden Fall zu begrüßen, wenn es auch eine starke Präsenz der Gruppen gäbe, die auf Abstand zu den Rechten gehen wollen, den die Organisatoren der Großdemonstration eben allen verbalen Äußerungen nicht wahren wollen. Eine scharfe Kritik an der Demo heißt aber eben nicht, dass ein Demoverbot begrüßt werden sollte, das die Grundrechte unter dem Etikett des Hygieneschutzes einschränkt und, wie sich in Hanau, Hamburg und vielen anderen Städten zeigte, Linke ebenso betrifft wie Gegner der Corona-Maßnahmen.

Wird das Gericht Beweise verlangen?

Es wäre zu begrüßen, wenn das Gericht von den Behörden Beweise dafür verlangen würde, dass die Demonstrationen der letzten Monate zur Erhöhung der Ansteckungszahlen beigetragen haben. Es gab bereits Ende Mai, als die Black Lives-Matter-Bewegung auch in Deutschland Tausende auf die Straße brachte, die Befürchtung, dass dadurch die Ansteckungsgefahr wächst. Das hat sich aber nicht bestätigt. Auch die Großdemonstration gegen die Corona-Maßnahmen am 1. August hat nicht zu mehr Infektionen geführt. Zumindest wurde darüber nicht berichtet.

Wenn es von den Behörden keine anderen Belege gibt, dann hat sich gezeigt, dass es keine medizinischen Gründe für ein Demoverbot gibt. Für Kritik an der Demo an ihren Inhalten aber ist genügend Grund da. Die sollte sich am Samstag auch in Berlin ausdrücken können, und wenn Blöcke von organisierten Rechten beim Aufmarsch der Corona-Maßnahme-Gegner blockiert werden, wie es beabsichtigt wird, wäre das ein Erfolg der Zivilgesellschaft.

Ein Demoverbot hingegen ist ein Erfolg für autoritäre Staatlichkeit. Da können sich die Machthaber in Belorussland dann darauf berufen. Lukaschenko hat schließlich auch schon Corona als Grund für Versammlungsauflösungen heranzogen.